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   RG, 02.12.1932 - I 1181/32   

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https://dejure.org/1932,267
RG, 02.12.1932 - I 1181/32 (https://dejure.org/1932,267)
RG, Entscheidung vom 02.12.1932 - I 1181/32 (https://dejure.org/1932,267)
RG, Entscheidung vom 02. Dezember 1932 - I 1181/32 (https://dejure.org/1932,267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Tragweite eines gegen die Verfallerklärung (§ 12 Abs. 3 UnlWG.) gerichteten Rechtsmittels. 2. Ist das Empfangene auch dann für verfallen zu erklären, wenn der Bestochene es an seinen Geschäftsherrn herausgegeben hat?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 29
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Bindung und Beschränkbarkeit entfallen, wo Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, daß ein die Strafbarkeit erhöhender oder mindernder Umstand einen untrennbaren Teil der Schuldfrage (eine doppelrelevante Tatsache also) bildet und der Anfechtende, wenn nicht dem Wortlaut, so doch der Sache nach, sich (auch) dagegen wendet, daß das Erstgericht einen solchen Umstand angenommen oder nicht angenommen hat (RGSt 64, 151, 154; 65, 312, 313; 67, 29, 30; 69, 110, 114; RG JW 1930, 329 Nr. 8; BGH NJW 1956, 756 Nr. 18; BayObLG OLGSt § 318 StPO S. 21, 22), weil das Rechtsmittelgericht an die (auch) für die Schuldfrage erheblichen Tatsachen nicht zum Teil gebunden, zum Teil nicht gebunden sein kann (BGHSt 19, 46, 48) und weil nur die Verneinung der Bindung der.
  • BGH, 07.01.1963 - VII ZR 149/61

    Herausgabe von Schmiergeldern

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  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
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  • BGH, 05.12.1996 - 5 StR 542/96

    Anforderungen an ausreichende tatrichterliche Feststellungen zum Schuldspruch -

    Die Revision kann auch wirksam auf die Anordnung des (erweiterten) Verfalls beschränkt werden (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 27. August 1993 - 2 StR 394/93 - BGH, Beschl. vom 4. August 1988 - 1 StR 373/88 - RGSt 67, 29, 30).
  • BGH, 25.06.1963 - 1 StR 122/63
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  • BGH, 07.01.1963 - VIII ZR 149/61
    Andererseits hat es in der Entscheidung RGSt 67, 29, 31 f ausgesprochen, daß eine etwaige privatrechtliche Forderung des Geschäftsherrn durch den erwähnten staatlichen Strafausspruch nicht berührt werde.

    Das Reichsgericht hat entschieden, daß der Täter der Verfallserklärung "weder dadurch entgehen (kann), daß er das Empfangene an seinen Geschäftsherrn freiwillig herausgibt, noch dadurch, daß der Geschäftsherr das Empfangene für sich beansprucht und es vom Bestochenen mit den Zwangsmitteln des bürgerlichen Rechtsstreits eintreibt" ( RGSt 67, 29).

  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
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  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 58/13

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Berechnung des erlangten Etwas)

    Der Senat kann daher über das Rechtsmittel in den vorgegebenen Grenzen entscheiden, ohne dabei Urteilselemente prüfen zu müssen, die den Schuld (vgl. RG, Urteil vom 2. Dezember 1932 - I 1181/32, RGSt 67, 29, 30; LK/Gössel, StPO, 26. Aufl., § 318 Rn. 102) oder Rechtsfolgenausspruch einschließlich der von der Anfechtung ausgenommenen Teile der Verfallsanordnung tragen.
  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 62/62

    Rechtsmittel

    Dabei ist jedoch übersehen worden, daß es sich bei dem für verfallen erklärten Betrag nicht um das eigentliche Bestechungsmittel, sondern um dessen Wert handelt und daß deshalb das Bedenken des Senats nicht Platz greift (vgl. RGSt 67, 29, 32).
  • BGH, 06.11.1959 - 2 StR 408/59
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  • BGH, 07.12.1956 - 2 StR 381/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.10.1980 - AnwSt (R) 7/80

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.03.1960 - 5 StR 649/59

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 19.05.1953 - 1 StR 713/52

    Rechtsmittel

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