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RG, 08.10.1921 - Rep. I. 141/21 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zum Begriff des Empfängers nach § 435 HGB. 2. Welche Verpflichtungen entstehen für einen Spediteur, der eine mit einer Nachnahme belastete Sendung zur Aushändigung an einen Dritten empfängt und auf dessen Veranlassung es übernimmt, das Gut gegen höhere Nachnahme an eine ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Spediteur als Empfänger des Guts; Eigentumsübergang am Frachtgute
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 103, 30
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.06.2009 - VIII ZR 108/07
Eigentumsübergang bei grenzüberschreitendem Versendungskauf
Ob und zu welchem Zeitpunkt anschließend das Eigentum am Fahrzeug auf die Klägerin übergegangen ist, beurteilt sich deshalb gemäß Art. 43 Abs. 1 EGBGB nach französischem Recht als dem für das Recht des Lageortes zuständigen Sachrecht (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 1980 - VIII ZR 197/78, WM 1980, 410, unter II 2; RGZ 103, 30, 31; KG, NJW 1988, 341 f.;… Palandt/Thorn, aaO, Art. 43 EGBGB (IPR) Rdnr. 7;… Erman/Hohloch, BGB, 12. Aufl., Art. 43 EGBGB Rdnr. 23 m.w.N.). - BGH, 18.06.1968 - VI ZR 120/67
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen …
Der Frachtführer hätte also, wenn er schon sogleich für die Firma D. hätte Eigentum erwerben sollen, dazu eigens bevollmächtigt gewesen sein müssen (vgl. RGZ 103, 30, 32; 102, 41; 84, 320, 322).