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   RG, 21.11.1912 - I 957/12   

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https://dejure.org/1912,315
RG, 21.11.1912 - I 957/12 (https://dejure.org/1912,315)
RG, Entscheidung vom 21.11.1912 - I 957/12 (https://dejure.org/1912,315)
RG, Entscheidung vom 21. November 1912 - I 957/12 (https://dejure.org/1912,315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Einlegung der Revision durch einen Rechtsanwalt wirksam, der nicht Verteidiger war und eine erst nach Ablauf der Frist des § 381 StPO. ausgestellte Vollmacht vorlegt, aber innerhalb der Frist vom Angeklagten mit Einlegung der Revision beauftragt war?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 46, 372
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH B 71/20

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren in Verbindung mit der

    Auf diese frühe Klarstellung des Reichsgerichts (vgl. Urteil vom 21. November 1912 - I 957/12 -, RGSt 46, 372) wird auch heute noch in der Kommentarliteratur hingewiesen (vgl. etwa Ellbogen, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Aufl. 2018, § 67 Rn. 19; Krenberger/Krumm, OWiG, 6. Aufl. 2020, § 67 Rn. 13 mit Fn. 10; Gertler, in: Graf [Hrsg.], BeckOK OWiG, § 67 Rn. 24 [Oktober 2020]).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 1 D 2.79

    Verteidigervollmacht - Einlegung einer wirksamen Berufung - Besondere

    Der erkennende Senat folgt damit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 21, 125 [126]; 25, 152 [153]; 29, 257; 41, 14 [15 f.]; 46, 372; 66, 209 [210]), die auch heute in der Literatur allgemein vertreten wird (Dünnebier in Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 138 Rz 30; Müller in KMR-Kommentar zur StPO, 7. Aufl. § 138 Rz 19; Kleinknecht StPO 34. Aufl. § 138 Rz 11).
  • BVerwG, 31.08.1972 - II WD 34.72

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens -

    Die dem Schreiben vom 19. Juli 1972 zugrunde liegende Auffassung, daß eine Bevollmächtigung des Verteidigers, der ein Rechtsmittel im Kamen des Beschuldigten eingelegt oder begründet hat, vor Ablauf der gesetzlichen Frist jedenfalls vorgelegen haben muß, mag sie auch erst später nachgewiesen werden, entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowohl im Strafrecht als auch im Disziplinarrecht (vgl. RGSt 21, 125, 126 f; 29, 257; 46, 372; 66, 209, 210; BDH 2, 128, 129; Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 138 Anm. IV 3, 5).
  • OLG Hamm, 21.06.1980 - 1 Ss OWi 1414/80
    Sofern es für die Wirksamkeit von bestimmten Verteidigungshandlungen, etwa darauf, ob ein vom Verteidiger gestellter Beweisantrag rechtswirksam ist, auf den Nachweis der Vollmacht ankommt, kann dieser Nachweis wie die bei der Nachprüfung der von der Vollmacht abhängigen Wirksamkeit eines vom Verteidiger eingelegten Rechtsmittels (vgl. dazu RGSt 46, 372) nachgeholt werden.
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