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   BGH, 07.03.1991 - I ARZ 15/91   

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https://dejure.org/1991,1953
BGH, 07.03.1991 - I ARZ 15/91 (https://dejure.org/1991,1953)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1991 - I ARZ 15/91 (https://dejure.org/1991,1953)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1991 - I ARZ 15/91 (https://dejure.org/1991,1953)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung - Verschiedene Gerichtsstände - Gemeinsamer besonderer Gerichtsstand - Gerichtliche Bestimmung - Klägerantrag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 36 Nr. 3; ZPO § 37
    Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts ohne Antrag des Klägers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Nr. 3, § 37
    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 3 ZPO setzt Antrag des Klägers voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 767
  • MDR 1991, 1199
  • VersR 1991, 1306
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.1986 - I ARZ 487/86

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei mehreren beklagten Streitgenossen

    Auszug aus BGH, 07.03.1991 - I ARZ 15/91
    Das Interesse des Beklagten, zusammen mit anderen Streitgenossen verklagt zu werden, wird von der Prozeßordnung nicht geschützt (BGH, Beschl. v. 9.10.1986 - I ARZ 487/86, NJW 1987, 439; Beschl. v. 23.5.1990 - I ARZ 240/90, NJW 1990, 2751, 2752).
  • BGH, 23.05.1990 - I ARZ 240/90

    Antragsberechtigung der Beklagten

    Auszug aus BGH, 07.03.1991 - I ARZ 15/91
    Das Interesse des Beklagten, zusammen mit anderen Streitgenossen verklagt zu werden, wird von der Prozeßordnung nicht geschützt (BGH, Beschl. v. 9.10.1986 - I ARZ 487/86, NJW 1987, 439; Beschl. v. 23.5.1990 - I ARZ 240/90, NJW 1990, 2751, 2752).
  • BGH, 31.01.1979 - IV ARZ 111/78

    Zuständigkeit der Familiengerichte - Zuständigkeit der Vollstreckungsgerichte -

    Auszug aus BGH, 07.03.1991 - I ARZ 15/91
    Nur in den Fällen des negativen Kompetenzkonflikts (§ 36 Nr. 6 ZPO) ist ein Bestimmungsverfahren auch ohne Antrag für zulässig erachtet worden (vgl. BGH, Beschl. v. 31.1.1979 - IV ARZ 111/78, NJW 1979, 1048 m.w.N.).
  • BayObLG, 08.09.1987 - AR 1 Z 75/87
    Auszug aus BGH, 07.03.1991 - I ARZ 15/91
    Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Ansicht (BayObLGZ 1987, 289, 290 = MDR 1988, 60, 61; Zöller/Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 16. Aufl., § 37 Rdn. 2; Thomas/Putzo, ZPO, 16. Aufl., § 36 Anm. 1 b; Herz, Die gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung, S. 96) kann diese Rechtsprechung jedoch nicht auf die Fälle des § 36 Nr. 3 ZPO übertragen werden, da es dort an einer vergleichbaren Interessenlage fehlt.
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - U (Kart) 3/14

    Verjährung vor dem Inkrafttreten der 7. GWB -Novelle entstandener

    (2.1) Eine Gerichtsstandsbestimmung nach Maßgabe der genannten Bestimmungen scheidet allein schon deshalb aus, weil die - wie dargelegt: auf bestehende Zuständigkeitsbedenken bereits von den Beklagten substantiiert hingewiesene - Klägerin bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Senat kein diesbezügliches Gesuch (§ 37 Abs. 1 ZPO) gestellt hat und nach ganz herrschender Meinung ein Bestimmungsverfahren mit Ausnahme der - hier nicht vorliegenden - in § 36 Abs. 1 Nrn. 5 bzw. 6 ZPO geregelten Kompetenzkonflikte nicht von Amts wegen, sondern allein auf den Antrag einer Partei hin durchzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss v. 7.3.1991 - I ARZ 15/91 , NJW-RR 1991, 767; Zöller/Vollkommer , § 37 Rzn. 1 f. m.w.N.).
  • LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für Zahlungsklage eines

    Die Vorlage ist in dem hier gegebenen Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch ohne Antrag einer Partei von Amts wegen zulässig, um einen Verfahrensstillstand zu vermeiden (BGH Beschl. v. 31.01.1979 - IV ARZ 111/78 - NJW 1979, 1048; BGH Beschl. v. 07.03.1991 - I ARZ 15/91 - MDR 1991, 1199 ; Hessisches LAG Beschl. v. 09.06.2008 - 1 SHa 1/08).
  • OLG Köln, 08.10.2015 - 8 AR 67/15

    Streitwert einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle

    Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung sind gegeben, weil im Falle des Kompetenzkonflikts gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 ZPO die Vorlage durch eines der beteiligten Gerichte ausreicht (BGH, Urteil vom 7. März 1991 - I ARZ 15/91, VersR 1991, 1306; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 37 Rn. 2 mwN).
  • OLG München, 06.08.2014 - 34 AR 97/14

    Verweisungsbeschluss wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit: Ermäßigung des

    Im Fall der Nr. 6 bedarf es keines Parteiantrags; vielmehr ergeht die Entscheidung von Amts wegen auf Vorlage eines der beteiligten Gerichte (BGH NJW 1979, 1048; NJW-RR 1991, 767; Zöller/Vollkommer § 37 Rn. 2).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2018 - 9 AR 3/18

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts für die Klage eines Autokäufers

    a) Anders als im Falle des negativen Kompetenzkonflikts (§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ) ist im Falle einer Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstands für Streitgenossen (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ) zwar keine Vorlage durch das angerufene Gericht von Amts wegen möglich (BGH NJW-RR 1991, 767 ; Zöller/Vollkommer § 37 ZPO Rn. 2).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18

    Zuständigkeitsbestimmung - fliegendes Personal - Stationierungsort

    Das Verfahren wird nur auf Antrag des Klägers und nicht des angerufenen Gerichts eingeleitet (LAG Baden-Württemberg 14.10.2004 - 3 AR 21/04 - juris Rn. 7; BGH 07.03.1991 - I ARZ 15/91 - juris Rn 7).
  • OLG Koblenz, 18.08.2010 - 5 W 450/10

    Gerichtsstand bei Inanspruchnahme eines Notarztes auf Schadensersatz durch einen

    Eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann nicht von Amts wegen auf Vorlage des mit der Sache befassten Gerichts ergehen, sondern setzt einen Antrag des Klägers voraus ( vgl. BGH NJW-RR 1991, 767 m.w.N. ).

    Dieser Anspruch darf ihm nicht durch eine von Amts wegen veranlasste Gerichtsstandsbestimmung genommen werden ( vgl. BGH NJW-RR 1991, 767 ).

  • LAG Hessen, 09.08.2002 - 2 AR 18/02

    Örtliche Zuständigkeit; Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitgenossen,

    Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts bei mehreren Parteien, die als Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden sollen, aber bei mehreren Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, ohne dass ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand begründet ist, kann nur durch die Klagepartei selbst, nicht aber durch das angerufene Gericht von Amts wegen durch Vorlage an das gem. § 37 Abs. 2 ZPO zuständige Obergericht gestellt werden (wie BGH Beschluss vom 07. März 1991 - 1 ARZ 15/91 - MDR 1991, 1199).

    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach dieser Norm setzt stets einen Antrag der Klägerin oder des Klägers voraus, weil die Interessenlage der Parteien in beiden Fällen unterschiedlich ist (BGH Beseht v. 7. März 1991-1 ARZ 15/91 - MDR 1991, 1199).

  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 34/17

    Zulässigkeit eines Gerichtsstandsbestimmungsantrags des Beklagten

    Im Rahmen des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO sind von den Parteien grundsätzlich nur der Kläger und sein Nebenintervenient befugt, den Antrag auf eine Gerichtsstandsbestimmung zu stellen (BGH, Beschluss vom 09.10.1986 - I ARZ 487/86; Beschluss vom 23.05.1990 - I ARZ 240/90; Beschluss vom 07.03.1991 - I ARZ 15/91; Roth, in: Stein-Jonas, 23. Aufl., § 37 Rn. 1; Smid/Hartmann, in: Wieczorek/Schütze, 4. Aufl., § 37 Rn. 3; Patzina, in: MüKoZPO, 5. Aufl., § 36 Rn. 18; Zöller/Vollkommer, 31. Aufl, § 36 Rn. 1; Toussaint, in: BeckOKZPO, Stand 15.06.2017, § 37 Rn. 1; Musielak/Voit/Heinrich, 14. Aufl., § 37 Rn. 2).

    Das Interesse eines Beklagten, zusammen mit (einfachen) Streitgenossen verklagt zu werden, schützt die Zivilprozessordnung nicht (BGH, a.a.O.; BGH, Beschluss vm 07.03.1991 - I ARZ 15/91).

  • LAG Hessen, 09.06.2008 - 1 SHa 1/08

    Zur gerichtlichen Bestimmung der Zuständigkeit für die Klage eines

    Die Vorlage ist in dem hier gegebenen Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch ohne Antrag einer Partei von Amts wegen zulässig, um einen Verfahrensstillstand zu vermeiden (BGH Beschl. v. 31.01.1979 - IV ARZ 111/78 - NJW 1979, 1048; v. 07.03.1991 - I ARZ 15/91 - MDR 1991, 1199; HessLAG Beschl. v. 24.07.2006 - 1 SHa 11/06 - rkr., unter II der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 AR 21/04

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • LG Dortmund, 10.02.2021 - 8 O 15/18
  • OLG Köln, 15.11.2021 - 8 AR 50/21

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über Balsabäume in Brasilien Bestimmung des

  • LAG Hessen, 11.07.2006 - 1 SHa 25/06

    Bindungswirkung - Gerichtsstand des Erfüllungsortes - greifbare Gesetzwidrigkeit

  • OLG Köln, 29.06.2015 - 8 AR 39/15

    Bindungswirkung einer auf einer Gerichtsstandsvereinbarung beruhenden Verweisung

  • OLG Dresden, 03.11.2010 - 3 AR 73/10

    Rechtsfolgen der Erhebung einer Zuständigkeitsrüge durch einen

  • OLG Stuttgart, 22.05.2018 - 9 AR 37/18

    Gerichtsstandsbestimmung: Vorlage an den BGH; Verkäufer und Hersteller eines vom

  • BayObLG, 01.12.2004 - 1Z AR 158/04

    Antragserfordernis für Zuständigkeitsbestimmung

  • OLG Brandenburg, 02.11.2022 - 1 AR 17/22

    Zurückweisung eines Antrags auf Gerichtsstandsbestimmung; Fehlende

  • BGH, 11.04.1991 - I ARZ 14/91

    Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung durch den BGH (BGH) - Aufrechterhaltung des

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