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   BFH, 25.10.2000 - I B 117/00   

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https://dejure.org/2000,7576
BFH, 25.10.2000 - I B 117/00 (https://dejure.org/2000,7576)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2000 - I B 117/00 (https://dejure.org/2000,7576)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - I B 117/00 (https://dejure.org/2000,7576)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Eingetragener Verein - Vereinssatzung - Gemeinnützige Zwecke - Körperschaft - Freistellung von Körperschaftsteuer - Geförderte schöpferische Entwicklung - Förderung der Volksbildung - Steuerbefreiung - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz

  • Judicialis

    KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; ; AO 1977 § 60 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 92 Abs. 2

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.04.1989 - I R 3/88

    Eine gemeinnützige Körperschaft muß ihre Zwecke in der eigenen Satzung genau

    Auszug aus BFH, 25.10.2000 - I B 117/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wird über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG ausschließlich im Veranlagungsverfahren für die jeweilige Steuer und den jeweiligen Veranlagungszeitraum entschieden (BFH-Entscheidungen vom 7. Mai 1986 I B 58/85, BFHE 146, 392, BStBl II 1986, 677; vom 19. April 1989 I R 3/88, BFHE 156, 381, BStBl II 1989, 595).

    Dies gilt auch dann, wenn das FA bei gründlicher Prüfung der ihm vom Steuerpflichtigen eingereichten Unterlagen bereits für die früheren Veranlagungszeiträume zu dem Schluss hätte kommen können, dass eine Freistellung von der Steuer nicht in Betracht kommt (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1978 I R 77/76, BFHE 127, 327, 330, BStBl II 1979, 481, 482; in BFHE 156, 381, BStBl II 1989, 595; s.a. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 59 AO Tz. 2).

  • BFH, 29.08.1984 - I R 203/81

    Bürgerinitiativen gegen die Verwendung von Atomkraft können gemeinnützig sein,

    Auszug aus BFH, 25.10.2000 - I B 117/00
    a) Das FG ist weder von dem BFH-Urteil vom 29. August 1984 I R 203/81 (BFHE 142, 51, BStBl II 1984, 844) noch von der BFH-Entscheidung vom 26. Februar 1992 I R 47/89 (BFH/NV 1992, 695) abgewichen.
  • BFH, 26.02.1992 - I R 47/89

    Befreiung von der Körperschaftssteuer für einen Verein, der die Förderung der

    Auszug aus BFH, 25.10.2000 - I B 117/00
    a) Das FG ist weder von dem BFH-Urteil vom 29. August 1984 I R 203/81 (BFHE 142, 51, BStBl II 1984, 844) noch von der BFH-Entscheidung vom 26. Februar 1992 I R 47/89 (BFH/NV 1992, 695) abgewichen.
  • BFH, 13.12.1978 - I R 77/76

    Gemeinnütziger Zweck - Veranlagungsverfahren - Festsetzungsverfahren -

    Auszug aus BFH, 25.10.2000 - I B 117/00
    Dies gilt auch dann, wenn das FA bei gründlicher Prüfung der ihm vom Steuerpflichtigen eingereichten Unterlagen bereits für die früheren Veranlagungszeiträume zu dem Schluss hätte kommen können, dass eine Freistellung von der Steuer nicht in Betracht kommt (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1978 I R 77/76, BFHE 127, 327, 330, BStBl II 1979, 481, 482; in BFHE 156, 381, BStBl II 1989, 595; s.a. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 59 AO Tz. 2).
  • BFH, 07.05.1986 - I B 58/85

    Keine vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch Vollziehungsaussetzung

    Auszug aus BFH, 25.10.2000 - I B 117/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wird über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG ausschließlich im Veranlagungsverfahren für die jeweilige Steuer und den jeweiligen Veranlagungszeitraum entschieden (BFH-Entscheidungen vom 7. Mai 1986 I B 58/85, BFHE 146, 392, BStBl II 1986, 677; vom 19. April 1989 I R 3/88, BFHE 156, 381, BStBl II 1989, 595).
  • BFH, 26.08.2021 - V R 11/20

    Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

    Dies galt auch dann, wenn das FA bei gründlicher Prüfung der ihm vom Steuerpflichtigen eingereichten Unterlagen bereits für die früheren Veranlagungszeiträume zu dem Schluss hätte kommen können, dass eine Freistellung von der Steuer nicht in Betracht kommt (BFH-Beschluss vom 25.10.2000 - I B 117/00, BFH/NV 2001, 470, unter II.1.).

    Nach der Rechtsprechung gab es in diesen Fällen für den jeweiligen Veranlagungszeitraum keinen Vertrauensschutz (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 470, unter II.1.

  • BFH, 22.07.2013 - I B 189/12

    Übergehen eines Befangenheitsantrags - Anforderungen an eine schlüssige

    Hinzu kommt, dass die Beschwerdebegründung jegliche substantiierte Darlegung dazu vermissen lässt, weshalb mit Rücksicht auf den dem anhängigen Verfahren zugrunde liegenden (konkreten) Streitstoff der Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör nicht --wie in § 92 Abs. 2 FGO vorgesehen-- durch Vortrag des wesentlichen Akteninhalts in der mündlichen Verhandlung habe gewährleistet werden können, sondern es insoweit der schriftlichen Vorabmitteilung des Tatbestandsentwurfs in Form eines Sachstandsberichts bedurft hätte (vgl. zu Letzterem Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470; Stalbold in Beermann/Gosch, § 78 FGO Rz 38).
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft - Änderung von

    Dies gilt auch dann, wenn das Finanzamt bei gründlicher Prüfung der ihm vom Steuerpflichtigen eingereichten Unterlagen bereits für die früheren Veranlagungszeiträume zu dem Schluss hätte kommen können, dass eine Freistellung von der Steuer nicht in Betracht kommt (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470; BFH-Urteil vom 26. August 2021 V R 11/20, BFHE 273, 415, BStBl II 2022, 202).
  • BFH, 13.05.2011 - V B 60/10

    Kein absoluter Revisionsgrund bei Durchführung eines Erörterungstermins durch den

    Anhaltspunkte dafür, dass die ehrenamtlichen Richter weder vor der mündlichen Verhandlung noch während der Beratung ausreichend unterrichtet worden sind, sind nicht erkennbar (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 92 FGO Rz 49).
  • BFH, 28.07.2004 - XI R 40/03

    Ausstellerhaftung und Veranlasserhaftung nach § 10b Abs. 4 Satz 2 EStG

    Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Oktober 2000 I B 117/00 (BFH/NV 2001, 470) begründe die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit keinen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand.
  • BFH, 28.07.2004 - XI R 41/03

    Ausstellerhaftung und Veranlasserhaftung nach § 10b Abs. 4 Satz 2 EStG

    Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Oktober 2000 I B 117/00 (BFH/NV 2001, 470) begründe die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit keinen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand.
  • BFH, 28.07.2004 - XI R 39/03

    Spendenbestätigung: Aussteller- und Veranlasserhaftung

    Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Oktober 2000 I B 117/00 (BFH/NV 2001, 470) begründe die vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit keinen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand.
  • BFH, 27.05.2019 - II B 108/17

    Zur Verfassungswidrigkeitsrüge des ErbStG, der uneingeschränkten

    Dies gilt auch dann, wenn die ehrenamtlichen Richter erst zu Beginn der Sitzung vereidigt wurden, denn dies macht die vorherige Unterrichtung nicht ungeschehen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 I B 117/00 , BFH/NV 2001, 470, unter II.2.c; die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 23. April 2001 1 BvR 118/01 , nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01

    Wiedereinsetzung bei rechtsirrtümlicher Unkenntnis der Ausschlussfrist für eine

    Der Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen auf eine weitere oder nochmalige fehlerhafte Rechtsanwendung muss solchenfalls hinter das Verfassungsgebot einer gesetz- und gleichmäßigen Besteuerung aller Steuerpflichtigen zurücktreten (s. zu allem z.B. BFH-Urteile BStBl II 1993, 289; vom 19. Juli 1995 X R 49/93, BFH/NV 1996, 133; vom 23. August 2000 X R 106/97, BFH/NV 2001, 160; Beschluss vom 25. Oktober 2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470).
  • FG Hessen, 16.12.2003 - 1 K 1276/03

    Wiedereinsetzung bei Versäumen der Antragsfrist - Wiedereinsetzung;

    An eine fehlerhafte Behandlung in der Vergangenheit ist sie grundsätzlich nicht gebunden, auch wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat; eine fehlerhafte Handhabung allein schafft noch keinen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand (z.B. BFH, Urteile vom 5.9.1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217, und vom 23.8.2000 X R 106/97, BFH/NV 2001, 160 , Beschluss vom 25.10.2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470 ).
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