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   BFH, 22.12.2008 - I B 131/08   

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https://dejure.org/2008,13778
BFH, 22.12.2008 - I B 131/08 (https://dejure.org/2008,13778)
BFH, Entscheidung vom 22.12.2008 - I B 131/08 (https://dejure.org/2008,13778)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 2008 - I B 131/08 (https://dejure.org/2008,13778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96 Abs. 1
    Voraussetzungen einer Verletzung des § 96 Abs. 1 S. 1 Finanzgerichtsordnung ( FGO )

  • datenbank.nwb.de

    Keine Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.06.2007 - I R 47/06

    Bilanzberichtigung nur bei Fehlern, die der Unternehmer bei Aufstellung der

    Auszug aus BFH, 22.12.2008 - I B 131/08
    Zum einen hätte es geprüft, ob und inwieweit angesichts der Rechtsprechung des BFH (vgl. zuletzt die Senatsurteile vom 5. Juni 2007 I R 47/06, BFHE 218, 221, BStBl II 2007, 818, und vom 23. Januar 2008 I R 40/07, BFHE 220, 361, BStBl II 2008, 669) überhaupt die Rückstellungen im Wege der Bilanzberichtigung hätten erhöht werden dürfen.
  • BFH, 23.01.2008 - I R 40/07

    Bilanzberichtigung und Bilanzänderung - Nachträgliche Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus BFH, 22.12.2008 - I B 131/08
    Zum einen hätte es geprüft, ob und inwieweit angesichts der Rechtsprechung des BFH (vgl. zuletzt die Senatsurteile vom 5. Juni 2007 I R 47/06, BFHE 218, 221, BStBl II 2007, 818, und vom 23. Januar 2008 I R 40/07, BFHE 220, 361, BStBl II 2008, 669) überhaupt die Rückstellungen im Wege der Bilanzberichtigung hätten erhöht werden dürfen.
  • BFH, 18.05.2000 - VII B 36/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Auszug aus BFH, 22.12.2008 - I B 131/08
    Eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zu Grunde legt, der schriftlich festgehaltenem Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt geblieben ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 2000 VII B 36/99, BFH/NV 2000, 1355, m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2009 - III B 259/08

    Verfahrensverstoß wegen Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der schriftlichem Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt geblieben ist (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 5. Juli 2007 V B 6/06, BFH/NV 2007, 1809, und vom 22. Dezember 2008 I B 131/08, nicht veröffentlicht, jeweils m.w.N.).
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