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   BFH, 03.04.2000 - I B 16/99   

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https://dejure.org/2000,10913
BFH, 03.04.2000 - I B 16/99 (https://dejure.org/2000,10913)
BFH, Entscheidung vom 03.04.2000 - I B 16/99 (https://dejure.org/2000,10913)
BFH, Entscheidung vom 03. April 2000 - I B 16/99 (https://dejure.org/2000,10913)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur

    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - I B 16/99
    Ob die Klägerin deshalb --soweit sie die Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt der Beschlüsse vom 23. Oktober 1997 herleitet-- alle an diesen Entscheidungen mitwirkenden Richter hätte ablehnen müssen und das Gesuch insoweit unzulässig ist, da sie nur A und B abgelehnt hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Dezember 1975 VI C 129.74, BVerwGE 50, 36; BFH-Beschluss vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112), kann offen bleiben.

    Solche Fehler bei der Rechtsanwendung, die nach den Gesamtumständen nicht auf eine unsachliche Einstellung der Richter hinweisen, rechtfertigen keine Ablehnung (s. BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 112, m.w.N.).

  • BFH, 24.03.1998 - I B 137/97
    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - I B 16/99
    Auf die Beschwerde der Klägerin hat der beschließende Senat die Beschlüsse vom 23. Oktober 1997 aufgehoben und die Sachen an das FG zurückverwiesen, da die Ablehnungsgesuche nicht rechtsmissbräuchlich seien und daher auf eine dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter nicht verzichtet werden könne (Senatsbeschluss vom 24. März 1998 I B 137/97, Leitsätze veröffentlicht in BFH/NV 1998, 1362).

    Der Bundesfinanzhof (BFH) sei im Beschluss vom 24. März 1998 I B 137/97 davon ausgegangen, dass Spannungen zwischen X und B die Besorgnis der Befangenheit begründen können.

  • BFH, 24.03.1998 - I B 112/97

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Unsachliche oder

    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - I B 16/99
    In einem ein anderes Verfahren betreffenden Beschluss vom 24. März 1998 I B 112/97 (BFH/NV 1998, 1360) habe der BFH festgestellt, dass erhebliche Spannungen zwischen B und X bestünden.

    Auch wenn ausschließlich das Verhalten des Prozessbevollmächtigten zu den Spannungen geführt hat, muss der Richter sein persönliches Verhältnis zum Prozessbevollmächtigten von dem konkreten Rechtsstreit trennen (s. Senatsbeschluss in BFH/NV 1998, 1360, m.w.N.).

  • BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - I B 16/99
    Dies ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Würdigung aller Umstände einen vernünftigen und auch bei objektiver Betrachtungsweise anzuerkennenden Grund zu der Annahme hat, der Richter werde aus einer in seiner Person liegenden individuellen Ursache heraus nicht unvoreingenommen, sondern unsachlich oder willkürlich entscheiden; dass der Richter sich tatsächlich von unsachlichen Überlegungen oder Rücksichtnahmen leiten lässt oder sich selbst für befangen hält, ist keine Voraussetzung für den Erfolg eines Ablehnungsgesuchs (s. BFH-Beschlüsse vom 17. April 1996 I B 134/95, BFH/NV 1996, 826; vom 30. Januar 1997 I B 79/96, BFH/NV 1997, 671; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 51 Rz. 37 f., m.w.N.; s.a. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 3. März 1966 2 BvE 2/64, BVerfGE 20, 9, 14; vom 29. Mai 1973 2 BvQ 1/73, BVerfGE 35, 171, 172).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - I B 16/99
    Ob die Klägerin deshalb --soweit sie die Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt der Beschlüsse vom 23. Oktober 1997 herleitet-- alle an diesen Entscheidungen mitwirkenden Richter hätte ablehnen müssen und das Gesuch insoweit unzulässig ist, da sie nur A und B abgelehnt hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Dezember 1975 VI C 129.74, BVerwGE 50, 36; BFH-Beschluss vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112), kann offen bleiben.
  • BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - I B 16/99
    Dies ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Würdigung aller Umstände einen vernünftigen und auch bei objektiver Betrachtungsweise anzuerkennenden Grund zu der Annahme hat, der Richter werde aus einer in seiner Person liegenden individuellen Ursache heraus nicht unvoreingenommen, sondern unsachlich oder willkürlich entscheiden; dass der Richter sich tatsächlich von unsachlichen Überlegungen oder Rücksichtnahmen leiten lässt oder sich selbst für befangen hält, ist keine Voraussetzung für den Erfolg eines Ablehnungsgesuchs (s. BFH-Beschlüsse vom 17. April 1996 I B 134/95, BFH/NV 1996, 826; vom 30. Januar 1997 I B 79/96, BFH/NV 1997, 671; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 51 Rz. 37 f., m.w.N.; s.a. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 3. März 1966 2 BvE 2/64, BVerfGE 20, 9, 14; vom 29. Mai 1973 2 BvQ 1/73, BVerfGE 35, 171, 172).
  • BFH, 17.04.1996 - I B 134/95

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - I B 16/99
    Dies ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Würdigung aller Umstände einen vernünftigen und auch bei objektiver Betrachtungsweise anzuerkennenden Grund zu der Annahme hat, der Richter werde aus einer in seiner Person liegenden individuellen Ursache heraus nicht unvoreingenommen, sondern unsachlich oder willkürlich entscheiden; dass der Richter sich tatsächlich von unsachlichen Überlegungen oder Rücksichtnahmen leiten lässt oder sich selbst für befangen hält, ist keine Voraussetzung für den Erfolg eines Ablehnungsgesuchs (s. BFH-Beschlüsse vom 17. April 1996 I B 134/95, BFH/NV 1996, 826; vom 30. Januar 1997 I B 79/96, BFH/NV 1997, 671; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 51 Rz. 37 f., m.w.N.; s.a. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 3. März 1966 2 BvE 2/64, BVerfGE 20, 9, 14; vom 29. Mai 1973 2 BvQ 1/73, BVerfGE 35, 171, 172).
  • BFH, 30.01.1997 - I B 79/96

    Ablehnung eines Richters wegen Befagenheit

    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - I B 16/99
    Dies ist der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter bei Würdigung aller Umstände einen vernünftigen und auch bei objektiver Betrachtungsweise anzuerkennenden Grund zu der Annahme hat, der Richter werde aus einer in seiner Person liegenden individuellen Ursache heraus nicht unvoreingenommen, sondern unsachlich oder willkürlich entscheiden; dass der Richter sich tatsächlich von unsachlichen Überlegungen oder Rücksichtnahmen leiten lässt oder sich selbst für befangen hält, ist keine Voraussetzung für den Erfolg eines Ablehnungsgesuchs (s. BFH-Beschlüsse vom 17. April 1996 I B 134/95, BFH/NV 1996, 826; vom 30. Januar 1997 I B 79/96, BFH/NV 1997, 671; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 51 Rz. 37 f., m.w.N.; s.a. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 3. März 1966 2 BvE 2/64, BVerfGE 20, 9, 14; vom 29. Mai 1973 2 BvQ 1/73, BVerfGE 35, 171, 172).
  • BFH, 28.05.2001 - IV B 118/00

    Klagebegründung - Frist - Fristverlängerung - Befangenheit - Berichterstatter -

    Das gilt auch bei Äußerungen gegenüber dem Prozessbevollmächtigten eines Verfahrensbeteiligten, wenn die ablehnende Einstellung des Richters zum Prozessbevollmächtigten gegenüber dem Beteiligten in Erscheinung getreten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1998 I B 112/97, BFH/NV 1998, 1360, unter II. 1., m.w.N., und vom 3. April 2000 I B 16/99, nicht veröffentlicht).
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