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   BFH, 04.02.1976 - I R 113/74   

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https://dejure.org/1976,471
BFH, 04.02.1976 - I R 113/74 (https://dejure.org/1976,471)
BFH, Entscheidung vom 04.02.1976 - I R 113/74 (https://dejure.org/1976,471)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 1976 - I R 113/74 (https://dejure.org/1976,471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strukturwandel - Langfristige Investitionen - Abgrenzung von Landwirtschaft und Gewerbe - Hähnchenmast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1; GewStDV § 1 Abs. 1 Satz 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Strukturwandel vom landwirtschaftlichen zum gewerblichen Betrieb infolge hoher langfristiger Investitionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 118, 205
  • DB 1976, 1042
  • BStBl II 1976, 423
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 05.11.1974 - VIII R 254/71

    Abgrenzung Landwirtschaft/Gewerbe bei Blumengärtnerei mit Zukauf fremder Produkte

    Auszug aus BFH, 04.02.1976 - I R 113/74
    Die Rechtsprechung des BFH, die für die Beurteilung der Nachhaltigkeit des Übergangs von einer landwirtschaftlichen zu einer gewerblichen Betätigung die Verhältnisse von 3 bis 4 Jahren zugrunde legt (vgl. z. B. Urteile vom 15. November 1956 IV 430/55 U, BFHE 64, 95, BStBl III 1957, 37; IV 447/55 U; zuletzt vom 5. November 1974 VIII R 254/71, BFHE 113, 522, BStBl II 1975, 118; vgl. auch -- für die Abgrenzung einer gewerblichen von einer freiberuflichen Tätigkeit -- BFH-Urteil vom 24. Juli 1969 IV R 92/67, BFHE 97, 159, BStBl II 1970, 86), betrifft die erste Fallgruppe.

    Aus demselben Grunde ist es für die Entscheidung im Streitfall ohne Bedeutung, ob eine zu einer Änderung der bisherigen Struktur des landwirtschaftlichen Betriebes führende Tätigkeit erst nach Ablauf eines Zeitraumes von 3 bis 4 Jahren (so zuletzt BFH-Urteil VIII R 254/71) vorliegt oder -- aufgrund einer zusammenfassenden Beurteilung mehrerer Jahre (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 7. September 1965 I 69/63 U, BFHE 83, 495, BStBl III 1965, 677) -- bereits zu einem früheren Zeitpunkt als gewerbliche anzusehen wäre.

  • BFH, 07.03.1957 - IV 447/55 U

    Abgrenzung, ob ein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb oder ein Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 04.02.1976 - I R 113/74
    Eine gewerbliche Tätigkeit liegt danach nur vor, wenn sich eine Tätigkeit, die bisher als Ausübung der Landwirtschaft anzusehen war, nachhaltig im Sinne einer gewerblichen Tätigkeit -- als einer selbständigen Erwerbsquelle (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 1957 IV 447/55 U. BFHE 64, 441, BStBl III 1957, 165) -- verändert hat.

    Die Rechtsprechung des BFH, die für die Beurteilung der Nachhaltigkeit des Übergangs von einer landwirtschaftlichen zu einer gewerblichen Betätigung die Verhältnisse von 3 bis 4 Jahren zugrunde legt (vgl. z. B. Urteile vom 15. November 1956 IV 430/55 U, BFHE 64, 95, BStBl III 1957, 37; IV 447/55 U; zuletzt vom 5. November 1974 VIII R 254/71, BFHE 113, 522, BStBl II 1975, 118; vgl. auch -- für die Abgrenzung einer gewerblichen von einer freiberuflichen Tätigkeit -- BFH-Urteil vom 24. Juli 1969 IV R 92/67, BFHE 97, 159, BStBl II 1970, 86), betrifft die erste Fallgruppe.

  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

    Auszug aus BFH, 04.02.1976 - I R 113/74
    Die Strukturänderung eines Betriebes kann sich in zwei Formen vollziehen: In der Regel stellen sich Handlungen, die eine solche Änderung zur Folge haben, als ein Bündel von Einzelmaßnahmen dar, deren erste vor und deren letzte nach der Wandlung des Betriebes liegen können (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168), und die erst in ihrem Zusammenhang erkennen lassen, ob und von welchem Zeitpunkt ab sie zu einer neuen selbständigen Erwerbsquelle führen.
  • BFH, 17.01.1973 - I R 191/72

    Gewerbliche Tätigkeit - Beurteilung einer Tätigkeit - Private Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 04.02.1976 - I R 113/74
    Nachhaltigkeit ist insbesondere auch dann gegeben, wenn die Tätigkeit auf einem einmaligen Entschluß beruht, die Durchführung aber mehrere Handlungen erfordert (vgl. auch BFH-Urteil vom 17. Januar 1973 I R 191/72, BFHE 108, 190, BStBl II 1973, 260).
  • BFH, 14.11.1963 - IV 6/60 U

    Gewerbesteuerpflichtigkeit bei einer gewerblichen Betätigung durch Herstellen

    Auszug aus BFH, 04.02.1976 - I R 113/74
    dd) Da die von der Rechtsprechung für den schrittweisen Strukturwandel eines Betriebes entwickelten Grundsätze im Streitfall nicht anwendbar sind, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die Rechtsprechung diesen Zeitraum unmittelbar dem Begriff "Nachhaltigkeit" entnommen hat und dieser damit -- wie der Kläger meint -- objektiv bestimmt werden sollte, oder ob die Rechtsprechung nur auf einen -- einfachen -- Erfahrungssatz hinweisen wollte, der bei der Feststellung der Wiederholungsabsicht im Regelfall zu beachten ist (zur objektiven Beurteilung vgl. insbesondere BFH-Urteil vom 14. November 1963 IV 6/60 U, BFHE 78, 358, BStBl III 1964, 139, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 16.12.1971 - V R 41/68

    Bestellung eines Nießbrauchs gegen Entgelt ist eine steuerpflichtige

    Auszug aus BFH, 04.02.1976 - I R 113/74
    Dasselbe gilt, wenn die Handlung der Schaffung eines auf die Erzielung von Einnahmen gerichteten Dauerzustandes dient (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1971 V R 41/68, BFHE 104, 262, BStBl II 1972, 238).
  • BFH, 15.12.1971 - I R 5/69

    Vorstandsmitglied - Bezüge - Beherrschende Stellung - Verdeckte

    Auszug aus BFH, 04.02.1976 - I R 113/74
    Sie richtete sich gegen den richtigen Beklagten (vgl. z. B. Urteile des BFH vom 15. Dezember 1971 I R 5/69, BFHE 104, 524, BStBl II 1972, 438, und vom 19. November 1974 VIII R 192/72, BFHE 114, 390, BStBl II 1975, 210).
  • BFH, 15.12.1971 - I R 49/70

    Bebauung eines erworbenen und dann parzellierten Grundstücks und spätere

    Auszug aus BFH, 04.02.1976 - I R 113/74
    bb) Nachhaltig im Sinne des § 1 Abs. 1 GewStDV ist eine Tätigkeit, die auf Wiederholung angelegt ist (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1971 I R 49/70, BFHE 104, 178, BStBl II 1972, 291).
  • BFH, 19.11.1974 - VIII R 192/72

    Sachliche Zuständigkeit - Übergang - Anhängiger Rechtsstreit - Aufgabenbereich -

    Auszug aus BFH, 04.02.1976 - I R 113/74
    Sie richtete sich gegen den richtigen Beklagten (vgl. z. B. Urteile des BFH vom 15. Dezember 1971 I R 5/69, BFHE 104, 524, BStBl II 1972, 438, und vom 19. November 1974 VIII R 192/72, BFHE 114, 390, BStBl II 1975, 210).
  • BFH, 07.09.1965 - I 69/63 U

    Begriff der "neuen Tatsachen" im Sinne des § 222 Abs. 1 Ziff. 1 AO

    Auszug aus BFH, 04.02.1976 - I R 113/74
    Aus demselben Grunde ist es für die Entscheidung im Streitfall ohne Bedeutung, ob eine zu einer Änderung der bisherigen Struktur des landwirtschaftlichen Betriebes führende Tätigkeit erst nach Ablauf eines Zeitraumes von 3 bis 4 Jahren (so zuletzt BFH-Urteil VIII R 254/71) vorliegt oder -- aufgrund einer zusammenfassenden Beurteilung mehrerer Jahre (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 7. September 1965 I 69/63 U, BFHE 83, 495, BStBl III 1965, 677) -- bereits zu einem früheren Zeitpunkt als gewerbliche anzusehen wäre.
  • BFH, 24.07.1969 - IV R 92/67

    Kriterien für das Vorliegen einer Entwicklung eines bisher freiberuflich Tätigen

  • BFH, 15.11.1956 - IV 430/55 U

    Gewerbesteuerpflicht der Binnenfischer - Behandlung der Einkünfte als

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 18/06

    Strukturwandel von landwirtschaftlicher zu gewerblicher Tierzucht - sofortiger

    Im Falle eines solchen allmählichen Strukturwandels lässt sich bei Beginn der Entwicklung noch nicht erkennen, ob sie zu einer nachhaltigen Änderung des Betriebs führen wird (BFH-Urteile vom 4. Februar 1976 I R 113/74, BFHE 118, 205, BStBl II 1976, 423, und vom 9. Mai 1996 V R 118/92, BFHE 181, 184, BStBl II 1996, 550).

    Der notwendige klare Zusammenhang mit der neuen Erwerbsquelle ergibt sich in diesen Fällen regelmäßig aus Art und Umfang der geplanten und durchgeführten Maßnahmen (BFH-Urteil in BFHE 118, 205, BStBl II 1976, 423).

  • BFH, 22.01.2004 - IV R 45/02

    Landwirtschaftliche Dienstleistungen

    Dabei ist auch zu beachten, dass mit der Anschaffung größerer Maschinen, die zu ihrer besseren Auslastung auch in fremden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden, entgegen der Auffassung des FA noch kein grundlegender Wandel der eigenen landwirtschaftlichen Tätigkeit verbunden ist (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 1976 I R 113/74, BFHE 118, 205, BStBl II 1976, 423, sowie Senatsurteil vom 27. November 1980 IV R 31/76, BFHE 131, 555, BStBl II 1981, 518).
  • FG Köln, 09.12.1999 - 7 K 3546/95

    Anwendbarkeit des Umsatz-Vergleichsverfahrens als sachgerechtes Kriterium für die

    Übersteigt der auf dem steuerschädlichen Zukauf beruhende Umsatz die Grenze von 30 % des Gesamtumsatzes, so erfolgt nur dann ein sofortiger Übergang vom landwirtschaftlichen Betrieb zum Gewerbebetrieb, wenn durch echte Umstrukturierungsmaßnahmen, z. B. Investitionen, Baumaßnahmen oder Anmietung weiterer Verkaufsräume, ein sprunghafter Anstieg des Umsatzes an zugekaufter Ware, ohne realistische Möglichkeit, die steuerlichschädlichen Grenzen in Zukunft wieder zu unterschreiten, bewirkt wird (BFH-Urteil vom 4. Februar 1976 I R 113/74, BStBl II 1976, 423).

    Insoweit ist der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht eindeutig zu entnehmen, wann die maßgeblichen Grenzen nachhaltig überschritten werden, ob in diesem Sinne Nachhaltigkeit erst dann gegeben ist, wenn die Grenzen in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden oder ob die Nachhaltigkeit in diesem Fall ab dem Jahr gegeben ist, in dem der Wandel begonnen hat (vgl. BFH-Urteile vom 5. November 1974 VIII R 254/71, a. a. O; vom 4. Februar 1976 I R 113/74, a. a. O; vom 27. November 1980 IV R 31/76, a. a. O.; Beschluß vom 28. Juli 1987 V B 68/86, BFH/NV 1988, 198).

  • BFH, 09.05.1996 - V R 118/92

    Bei Zweifeln, ob und inwieweit ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, sind

    Hier ergibt sich der notwendige klare Zusammenhang mit der neuen Erwerbsquelle regelmäßig aus Art und Umfang der Maßnahmen (BFH-Urteil vom 4. Februar 1976 I R 113/74, BFHE 118, 205, BStBl II 1976, 423).
  • FG Niedersachsen, 24.09.2002 - 3 K 283/02

    Schweinemastbetrieb als Gewerbebetrieb

    Die Strukturänderung eines Betriebes kann sich dabei nach der Rechtsprechung des BFH in 2 Formen vollziehen (hierzu BFH-Urteil vom 04.02.1996 I R 113/74, BStBl. II 1976, 423).

    Bei eindeutigen Umstrukturierungsmaßnahmen allerdings ist bereits bei Einleitung dieser Maßnahme und nicht erst nach ihrem Abschluss von einer nachhaltigen Betätigung auszugehen (BFH-Urteil vom 4. Februar 1976 I R 113/74 AO).

  • FG Schleswig-Holstein, 10.11.2004 - 1 K 287/01

    Zurechnung einer Rücklage nach § 3 ZRFG bei Strukturwandel

    Bei eindeutigen Umstrukturierungsmaßnahmen sei bereits bei Einleitung dieser Maßnahme und nicht erst nach ihrem Abschluss von einer nachhaltigen Betätigung auszugehen (BFH-Urteil vom 4. Februar 1976,BStBl II 1976, 423).
  • BFH, 27.11.1980 - IV R 31/76

    Lebensmittelgeschäft - Grundstücksfläche - Gärtnerei - Landwirtschaft -

    Der Senat teilt nicht die Auffassung der Finanzverwaltung, daß auch bei einem derartigen, durch strukturelle Maßnahmen auf die Dauer angelegten planmäßigen Anstieg des Zukaufs von Handelsware auf über 50 % erst nach Ablauf von etwa drei Jahren der Übergang vom land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zum Gewerbebetrieb bejaht werden könne (vgl. hierzu Ländererlasse, z.B. des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. November 1977 - S 2230 - 3 - V B 2 in Die Information 1978 S. 128; einen ähnlichen Fall des Strukturwandels betreffend BFH-Urteil vom 4. Februar 1976 I R 113/74, BFHE 118, 205, BStBl II 1976, 423).
  • BFH, 26.11.2004 - IV B 53/04

    Unterschied zwischen grundlegender Strukturänderung und allmählichem

    Zu der Rechtsfrage, wann eine grundlegende Strukturänderung oder ein allmählicher Strukturwandel vorliegt, bei dem die von der Klägerin angeführte 3-Jahresfrist in Betracht kommen kann, hat der Bundesfinanzhof (BFH) u.a. bereits in den vom FG herangezogenen Entscheidungen vom 4. Februar 1976 I R 113/74 (BFHE 118, 205, BStBl II 1976, 423) sowie vom 12. Dezember 1996 IV R 78/95 (BFHE 182, 155, BStBl II 1997, 427) Stellung genommen.
  • FG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - 6 K 1623/06

    Strukturwandel von landwirtschaftlicher zu gewerbliche Tierzucht

    Im Falle eines solchen allmählichen Strukturwandels lässt sich bei Beginn der Entwicklung noch nicht erkennen, ob sie zu einer nachhaltigen Änderung des Betriebs führen wird (BFH, Urt. v. 4. Februar 1976 I R 113/74, BStBl. II 1976, 423).
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