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   BFH, 22.04.1998 - I R 135/97   

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https://dejure.org/1998,4963
BFH, 22.04.1998 - I R 135/97 (https://dejure.org/1998,4963)
BFH, Entscheidung vom 22.04.1998 - I R 135/97 (https://dejure.org/1998,4963)
BFH, Entscheidung vom 22. April 1998 - I R 135/97 (https://dejure.org/1998,4963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen - Darlehensverzicht - Steuerfreier Sanierungsgewinn - Sanierungseignung des Schuldenerlasses - Erhöhungen des Betriebsvermögens

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 66; ; BGB § 397; ; FGO § 118 Abs. 2; ; KStG § 8 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 66
    Holding; Sanierungsgewinn

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.11.1980 - I R 52/77

    Zu den Voraussetzungen eines steuerfreien Sanierungsgewinns und einer verdeckten

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - I R 135/97
    Es muß eine bestimmte Maßnahme aller oder einzelner Gläubiger zugrunde liegen, die zwar an keine Form gebunden ist, sich aber im Wege eines allgemeinen Akkords, eines Vergleichs oder einzelner Vereinbarungen als ein Erlaß i.S. des § 397 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darstellt (BFH-Urteil vom 26. November 1980 I R 52/77, BFHE 132, 72, BStBl II 1981, 181).
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 39/87

    Aufgabegewinn einer KG grundsätzlich kein steuerfreier Sanierungsgewinn beim

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - I R 135/97
    Die Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns setzt im einzelnen voraus, daß das Unternehmen sanierungsbedürftig ist, daß die Schuld oder die Schulden ganz oder teilweise erlassen werden, daß die Gläubiger in der Absicht handeln, die geschäftliche und finanzielle Gesundung des Schuldners herbeizuführen, und daß der Schuldenerlaß geeignet ist, das sanierungsbedürftige Unternehmen vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragfähig zu machen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 39/87, BFHE 164, 404, BStBl II 1991, 784, m.w.N.).
  • BFH, 22.04.1964 - I 62/61 U

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Gewährung von Vorteilen einer

    Auszug aus BFH, 22.04.1998 - I R 135/97
    Der Bundesfinanzhof (BFH) versteht in ständiger Rechtsprechung unter einer Sanierung Maßnahmen, die geeignet sind, ein Unternehmen vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragfähig zu machen (BFH-Urteil vom 22. April 1964 I 62/61 U, BFHE 79, 382, BStBl III 1964, 370).
  • BFH, 17.11.2004 - I R 11/04

    Steuerfreier Sanierungsgewinn

    Diese Steuerbefreiung galt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) auch für Kapitalgesellschaften (Senatsurteil vom 22. April 1998 I R 135/97, BFH/NV 1999, 23, Abschn. 27 Abs. 1 Nr. 1 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 1995 --KStR 1995--, BStBl I 1996, Sondernummer 1; Streck/Schwedhelm, Körperschaftsteuergesetz, 6. Aufl., § 8 Anm. 7; Rengers in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 8 KStG Rz. 45).

    Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, so liegt ein steuerfreier Sanierungsgewinn nicht vor (Senatsurteil in BFH/NV 1999, 23; BFH-Urteil vom 10. April 2003 IV R 63/01, BFHE 202, 452, BStBl II 2004, 9, m.w.N.).

    Die Betätigung der Klägerin als Holdinggesellschaft steht der Anwendung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. schon deshalb nicht entgegen, weil sogar originäre Holdinggesellschaften dieser Vorschrift unterfallen (Senatsurteil in BFH/NV 1999, 23).

  • FG Hamburg, 11.12.2003 - VI 270/01

    Sanierungsgewinn bei Holdinggesellschaft

    Die Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns setzt im Einzelnen voraus, dass das Unternehmen sanierungsbedürftig ist, dass die Schuld oder die Schulden ganz oder teilweise erlassen werden, dass die Gläubiger in der Absicht handeln, die geschäftliche und finanzielle Gesundung des Schuldners herbeizuführen und dass der Schuldenerlass geeignet ist, das sanierungsbedürftige Unternehmen vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 22.04.1998, I R 135/97, BFH/NV 1999, 23 ; vom 18.12.1990, VIII R 39/87, BStBl. II 1991, 784 jeweils m. w. N.).

    Deshalb ist ihr grundsätzlich auch die Vergünstigung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. zu gewähren, sofern die übrigen Voraussetzung dafür vorliegen (BFH-Urteil vom 22.04 1998, I R 185/97, BFH/NV 1999, 23 ).

  • FG Baden-Württemberg, 07.09.2000 - 6 K 108/97

    Grundsätzliche Bedeutung der Beschwer bei einem als Grundlagenbescheid für den

    Die Steuerfreiheit setzt im einzelnen voraus, daß das Unternehmen sanierungsbedürftig ist, daß die Schulden ganz oder teilweise erlassen werden, daß die Gläubiger in der Absicht handeln, die geschäftliche und finanzielle Gesundung des Schuldners herbeizuführen und daß der Schuldenerlaß geeignet ist, das sanierungsbedürftige Unternehmen vor dem Zusammenbruch zu bewahren, und wieder ertragsfähig zu machen (BFH-Urteil vom 22. April 1998 I R 135/97, BFH/NV, 1999, 23 ; Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 39/87, BStBl II 1991, 784).

    Im Urteil des BFH vom 22. April 1998 (I R 135/97, BFH/NV 1999, 23 ) wird eine Maßnahme aller oder einzelner Gläubiger verlangt (unter Hinweis auf das BFH Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 39/87, BStBl II 1991, 784).

  • FG München, 27.04.2001 - 6 K 4260/98

    Voraussetzungen eines steuerfreien Sanierungsgewinns; Körperschaftsteuer 1995;

    Es muss eine bestimmte Maßnahme aller oder einzelner Gläubiger zugrunde liegen, die sich im Wege eines allgemeinen Akkords, eines Vergleichs oder einzelner Vereinbarungen als ein Erlass i. S. des § 397 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1998 I R 135/97, BFH/NV 1999, 23 ).
  • FG Hessen, 22.09.2000 - 4 V 2852/00

    Angemessenheit; Geschäftsführergehalt; Gehaltstrukturuntersuchung -

    Insoweit hat auch der BFH darauf hingewiesen, daß für solche Unternehmen bei denen die persönlichen Einsatz des Geschäftsführers besondere Bedeutung zukommt die gleichen Grundsätze anzuwenden sind (vgl. BFH-Urteil vom 08.07.1998 I R 135/97, BFH/NV 1999, 370 zu einer Freiberufler-GmbH).
  • FG München, 29.01.2001 - 6 K 5304/97

    Steuerfreier Sanierungsgewinn

    Auch wenn die R-Bank und die T-Bank keinen formellen Zinsverzicht leisteten, weil sie Zinsen wegen Uneinbringlichkeit von vornherein nicht mehr in Rechnung stellten, ist angesichts des koordinierten Vorgehens mehrerer Gläubiger Sanierungsabsicht zu unterstellen (vgl. BFH-Urteil vom 22.04.1998 I R 135/97, BFH/NV 1999, 23 ).
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