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   BGH, 02.03.1956 - I ZR 187/54   

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https://dejure.org/1956,3292
BGH, 02.03.1956 - I ZR 187/54 (https://dejure.org/1956,3292)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1956 - I ZR 187/54 (https://dejure.org/1956,3292)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1956 - I ZR 187/54 (https://dejure.org/1956,3292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1956, 264
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.05.1953 - I ZR 52/52

    Nichtangriffsabrede im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 02.03.1956 - I ZR 187/54
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine Nichtigkeitsklage gegen ein Patent wegen Verstosses gegen Treu und Glauben unzulässig ist (BGHZ 10, 22 [23]; Urt. d. BGH vom 12. Juli 1955 - I ZR 31/54 -), ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine Nichtigkeitsklage ohne Sachprüfung abzuweisen ist, wenn der Kläger durch das Verlangen der Nichtigkeitserklärung eines Patents gegen Treu und Glauben verstößt, insbesonderer wenn er einer vertraglich übernommenen Verpflichtung, das Patent nicht anzugreifen, zuwiderhandelt (BGHZ 10, 22 [23]; Urt. des Senats vom 12. Juli 1955 = I ZR 31/54 -).

  • BGH, 12.07.1955 - I ZR 31/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.03.1956 - I ZR 187/54
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine Nichtigkeitsklage gegen ein Patent wegen Verstosses gegen Treu und Glauben unzulässig ist (BGHZ 10, 22 [23]; Urt. d. BGH vom 12. Juli 1955 - I ZR 31/54 -), ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß eine Nichtigkeitsklage ohne Sachprüfung abzuweisen ist, wenn der Kläger durch das Verlangen der Nichtigkeitserklärung eines Patents gegen Treu und Glauben verstößt, insbesonderer wenn er einer vertraglich übernommenen Verpflichtung, das Patent nicht anzugreifen, zuwiderhandelt (BGHZ 10, 22 [23]; Urt. des Senats vom 12. Juli 1955 = I ZR 31/54 -).

  • BGH, 28.06.1957 - I ZR 229/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.03.1956 - I ZR 187/54
    Nachdem es zu einem Rechtsstreit über die Lizenzgebühren gekommen war (4 O 343/54 des LG Düsseldorf - I ZR 229/55 -), hat er im März 1954 Nichtigkeitsklage erhoben und gemäß § 13 Abs. 1 Ziff. 1 PatG beantragt, das.
  • RG, 22.01.1921 - I 240/20

    Lizenzvertrag

    Auszug aus BGH, 02.03.1956 - I ZR 187/54
    Unter diesen Voraussetzungen ist nach der ständigen, zu billigenden Rechtsprechung des Reichsgerichts im allgemeinen auch die Nichtigkeitsklage eines Lizenznehmers unzulässig (RG GRUR 1913, 158; RGZ 101, 235 [236]).
  • RG, 02.02.1926 - III 452/25

    Versicherungsanspruch; Pensionskasse

    Auszug aus BGH, 02.03.1956 - I ZR 187/54
    Das ist für allgemeine Prozeßvoraussetzungen in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt (RGZ 107, 305 [306]; 113, 25 [27]; 149 385 [394]; 151, 103 [107]; RG JW 1926, 375 [376]).
  • RG, 12.12.1923 - I 108/23

    1. Kann die Unzulässigkeit des Rechtswegs im Laufe des Rechtsstreits geheilt

    Auszug aus BGH, 02.03.1956 - I ZR 187/54
    Das ist für allgemeine Prozeßvoraussetzungen in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt (RGZ 107, 305 [306]; 113, 25 [27]; 149 385 [394]; 151, 103 [107]; RG JW 1926, 375 [376]).
  • BGH, 29.01.1957 - I ZR 84/55

    Rechtsmittel

    Der Nichtigkeitssenat des Patentamts hat in der angefochtenen Entscheidung die Auffassung vertreten, das Verlangen der Kläger, das Streitpatent für nichtig zu erklären, könne unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (BGHZ 10, 22 [23]; BGH GRUR 1955, 535 [536]; GRUR 1956, 264) schon deswegen nicht beanstandet werden, weil der Beklagte die Kläger wegen Verletzung des Streitpatents in Anspruch genommen habe.

    Denn es kommt für die Beurteilung der Frage, ob das Vorgehen der Kläger gegen Treu und Glauben verstößt, auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (BGH GRUR 1956, 264 [265]).

    Der Lizenznehmer ist nach ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Ansicht zwar grundsätzlich nicht gehindert, des ihm zur Ausnutzung überlassene Patent mit der Nichtigkeitsklage anzugreifen (RG Bl f PMZ 1913, 158; RGZ 101, 235 [237]; BGH GRUR 1956, 264; Lindenmaier PatG Anm. 52 zu § 9 PatG; Benkard PatG 3. Aufl. Anm. 1 a zu § 13 PatG; Schippel GRUR 1955, 322 ff mit Hinweisen auf das ausländische Recht).

  • BGH, 14.07.1964 - Ia ZR 195/63

    Rechtsmittel

    Der Beklagte hat unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 101, 235, 237, des Bundesgerichtshofs in GRUR 1956, 264 und des Deutschen Patentamts in Mitt.

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß sich aus einem Vertragsverhältnis über seine Beendigung hinaus fortwirkende Treuepflichten ergeben können (BGH Urt. v. 29.9.1961 - I ZR 47/59 - Lack-Tränkeinrichtung; GRUR 1956, 264, 265 - Wendemanschette).

    Die vom Beklagten herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs in GRUR 1956, 264, 265 steht mit diesen Ausführungen in vollem Einklang.

  • BGH, 10.07.2012 - X ZR 98/11

    Nichtigkeit eines Patents betreffend Verfahren zum Entleeren von rieselfähigem

    b) Weiterhin verbietet es der Grundsatz von Treu und Glauben, eine Nichtigkeitsklage zu erheben, wenn sich eine andere juristische Person zum Nichtangriff vertraglich verpflichtet hat und diese mit dem Kläger wirtschaftlich identisch ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 1956 - I ZR 187/54, GRUR 1956, 264 f. - Wendemanschette I; vom 29. Januar 1957 - I ZR 84/55, GRUR 1957, 482, 485 unter III - Chenillefäden; vom 2. Juni 1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900 unter III - Entwässerungsanlage; vom 29. November 2011 - X ZR 223/11, GRUR 2012, 540 - Rohrreinigungsdüse I).
  • BGH, 29.01.1957 - I ZR 86/55

    Rechtsmittel

    Der Nichtigkeitssenat des Patentamts hat in der angefochtenen Entscheidung dahingestellt gelassen, ob zwischen den Parteien gesellschaftsrechtliche oder vertragliche Beziehungen bestehen, mit denen das Verlangen der Kläger, das Streitpatent für nichtig zu erklären, nach Treu und Glauben (BGHZ 10, 22 [23]; BGH GRUR 1955, 535 [536]; GRUR 1956, 264) in Widerspruch stehen könnte.

    Denn für die Beurteilung der Frage, ob das Verlangen der Kläger gegen Treu und Glauben verstößt, sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend (BGH GRUR 1956, 264 [265]).

  • BPatG, 28.04.2009 - 1 Ni 23/07
    Der auch für die Nichtangriffspflicht geltende Grundsatz, dass insoweit als maßgebender Zeitpunkt auf die letzte mündliche Verhandlung abzustellen ist (BGH GRUR 1956, 264, 265 -Wendemanschette I; Keukenschrijver in Busse PatG 6. Aufl. § 81 Rdn. 97), könnte dann in Frage gestellt sein, wenn man nicht der Relevanztheorie folgen will.
  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 93/65

    Nichtigkeitsklage im Zusammenhang mit Lizenzverträgen über Gewindeschneidapparate

    Gewiß mag es Fälle geben, in denen Friedens- und Nichtangriffspflichten der Parteien über die Vertragsbeendigung hinaus bestehen bleiben; im Regelfalle endet indes die Nichtangriffsverpflichtung mit dem Lizenzverträge (BGH GRUR 1956, 264, 265 - Wendemanschette; GRUR 1965, 135, 137).
  • BGH, 15.10.1957 - I ZR 99/54

    Rechtsmittel

    Dies wird insbesondere dann in Betracht gezogen, wenn zwischen den Parteien vertragliche Bindungen, z.B. aus Kauf-, Lizenz- oder Gesellschaftsvertrag, bestehen, die schlechthin oder doch in besonderen Fällen, etwa wegen eines bestehenden besonderen Vertrauensverhältnisses, die Erhebung einer Nichtigkeitsklage nach Inhalt, Sinn und Zweck der vertraglichen Bindung als einen Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. BGH GRUR 1955, 535; 1956, 264; 1957, 482; 1957, 485).
  • BGH, 25.02.1964 - Ia ZR 162/63

    Rechtsmittel

    Da die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage nach den im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegebenen Verhältnissen zu beurteilen ist (Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. März 1956 in GRUR 1956, 264, 265 - Wendemanschette), kommt einer bei Beginn des Nichtigkeitsverfahrens etwa gegebenen Unzulässigkeit der Klage keine rechtserhebliche Bedeutung mehr zu.
  • BGH, 06.10.1961 - I ZR 47/59

    Rechtsmittel

    In aller Regel endet nämlich eine solche Bindung jedenfalls mit dem Vertragsverhältnis, aus dem sie herzuleiten war, sofern nicht ein besonders enges Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien bestand (BGH GRUR 1956, 264, 265).
  • BGH, 29.01.1957 - I ZR 85/55

    Rechtsmittel

    Mit den aus dem gesellschaftsähnlichen Lizenzvertrage sich ergebenden Verpflichtungen läßt es sich nach Treu und Glauben (BGHZ 10, 22 [23]; BGH GRUR 1955, 535 [536]; GRUR 1956, 264) nicht vereinbaren, wenn die Klägerin zu 1) das Streitpatent während der Dauer des Bestehens des Vertragsverhältnisses mit der Nichtigkeitsklage angreift.
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