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   BGH, 17.07.2003 - I ZR 295/00   

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https://dejure.org/2003,1722
BGH, 17.07.2003 - I ZR 295/00 (https://dejure.org/2003,1722)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2003 - I ZR 295/00 (https://dejure.org/2003,1722)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - I ZR 295/00 (https://dejure.org/2003,1722)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lagervertrag; Schadensersatzansprüche gegen Versicherer des Lagerunternehmers wegen Lagerfehlbeständen; Zweijährige Ausschlussfrist; Anforderungen an eine Klageschrift gem. § 253 ZPO; Konkretisierung einzelner Klageansprüche durch Anlage zur Klageschrift

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Klagegründe - Individualisierung durch konkrete Bezugnahme auf beigefügte Anlagen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Individualisierung der Klagegründe durch Bezugnahme

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Individualisierung der Klagegründe durch Bezugnahme auf eine Anlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hinreichende Individualisierung der Klagegründe durch Anlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 639
  • MDR 2004, 219
  • BauR 2003, 1944 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98

    Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld

    Auszug aus BGH, 17.07.2003 - I ZR 295/00
    Vielmehr ist es - entsprechend dem Zweck der Klageerhebung, dem Schuldner den Willen des Gläubigers zur Durchsetzung seiner Forderungen zu verdeutlichen - im allgemeinen ausreichend, wenn der Anspruch als solcher identifizierbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 18.7.2000 - X ZR 62/98, NJW 2000, 3492, 3493; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 253 Rdn. 12 a).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterbricht eine Teilklage, mit der verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden, in Höhe des insgesamt eingeklagten Betrags auch dann die Verjährung eines jeden dieser Ansprüche, wenn diese ohne nähere Aufgliederung geltend gemacht worden sind (vgl. BGH NJW 2000, 3492, 3494 m.w.N.).

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Hierfür ist es entsprechend dem Zweck der Klageerhebung, dem Beklagten den Willen des Klägers zur Durchsetzung seiner Forderungen zu verdeutlichen, im Allgemeinen ausreichend, wenn der Anspruch als solcher identifizierbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 295/00, NJW-RR 2004, 639, 640).
  • OLG Schleswig, 25.01.2017 - 12 U 132/16

    Klage eines vormaligen Tiereigentümers: Auskunftsanspruch hinsichtlich des

    Es ist nicht die Aufgabe des Senats, eine umfangreiche staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte beizuziehen und diese für die Klägerin auszuwerten, um die tatsächlichen Anknüpfungspunkte zu ermitteln, auf die die Feststellung gestützt werden könnte, die Anweisung der Polizeibeamten durch die Staatsanwältin X, die Tiere zu beschlagnahmen, sei bereits Teil deren Tatplans zur Begehung einer Rechtsbeugung zum Nachteil der Klägerin, der der daraufhin erfolgten Beschlagnahme jegliche Rechtsgrundlage entziehe (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 295/00, NJW-RR 2004, 639, 640).
  • BGH, 17.03.2016 - III ZR 200/15

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Wahrung der Klagefrist;

    Vielmehr ist es im Allgemeinen ausreichend, wenn der Anspruch als solcher identifizierbar ist (BGH, Urteile vom 17. Juli 2003 - I ZR 295/00, NJW-RR 2004, 639, 640 und vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 127/03, NJW-RR 2005, 216).

    Die gebotene Individualisierung der Klagegründe kann grundsätzlich auch durch eine konkrete Bezugnahme auf der Klageschrift beigefügte Anlagen erfolgen (BGH, Urteile vom 17. Juli 2003 aaO und vom 11. Februar 2004, aaO), wobei die Gerichte nicht verpflichtet sind, umfangreiche ungeordnete Anlagenkonvolute von sich aus durchzuarbeiten, um so die Ansprüche zu konkretisieren (z.B. BGH, Urteile vom 17. Juli 2003 aaO und vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, NJW 2008, 69 Rn. 25).

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