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   BGH, 04.07.2002 - I ZR 305/01   

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https://dejure.org/2002,9471
BGH, 04.07.2002 - I ZR 305/01 (https://dejure.org/2002,9471)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2002 - I ZR 305/01 (https://dejure.org/2002,9471)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - I ZR 305/01 (https://dejure.org/2002,9471)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - I ZR 305/01
    Die Rechtsbeständigkeit der Klagemarke "LOTTO" ist offen, weil im Hinblick auf das im Löschungsverfahren vorgelegte Privatgutachten die Annahme der Verkehrsdurchsetzung nach den Grundsätzen der Nährbier-Entscheidung (BGHZ 30, 357, 364 ff.) zweifelhaft ist (vgl. zur Anwendbarkeit derartiger Grundsätze im Rahmen der Markenrechtsrichtlinie EuGH, Urt. v. 18.6.2002 - Rs. C-299/99, Tz. 65 - Philips/ Remington).
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 04.07.2002 - I ZR 305/01
    Die Rechtsbeständigkeit der Klagemarke "LOTTO" ist offen, weil im Hinblick auf das im Löschungsverfahren vorgelegte Privatgutachten die Annahme der Verkehrsdurchsetzung nach den Grundsätzen der Nährbier-Entscheidung (BGHZ 30, 357, 364 ff.) zweifelhaft ist (vgl. zur Anwendbarkeit derartiger Grundsätze im Rahmen der Markenrechtsrichtlinie EuGH, Urt. v. 18.6.2002 - Rs. C-299/99, Tz. 65 - Philips/ Remington).
  • OLG Hamburg, 25.08.2005 - 5 U 94/04

    LOTTO-Card

    Allerdings lässt die Begründung des Beschlusses des BGH (I ZR 305/01) im Rechtsbeschwerdeverfahren (Anlage 2) vom 04.07.02 erkennen, dass eine Nichtigerklärung (nur) deshalb ausgesprochen worden ist, weil eine Verkehrsdurchsetzung der Wortmarke LOTTO für bestimmte Waren und Dienstleistungen zweifelhaft ist.
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