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   BGH, 23.01.1970 - I ZR 37/68   

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https://dejure.org/1970,1066
BGH, 23.01.1970 - I ZR 37/68 (https://dejure.org/1970,1066)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1970 - I ZR 37/68 (https://dejure.org/1970,1066)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1970 - I ZR 37/68 (https://dejure.org/1970,1066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung einer als Schluß-Saldo erhobenen Gesamtforderung bei Vorliegen eines Kontokorrentverhältnisses - Hemmung der Verjährung für sämtliche geltend gemachte Einzelposten - Ende der Unterbrechungswirkung mit dem tatsächlichen Stillstand des Verfahrens aufgrund von ...

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Papierfundstellen

  • WM 1970, 548
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.10.1958 - VI ZR 183/57
    Auszug aus BGH, 23.01.1970 - I ZR 37/68
    Ein Verzicht der Beklagten auf die Einrede der Verjährung vor deren Vollendung hätte - wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt - gegen § 225 BGB verstoßen und wäre damit nichtig gewesen (BGH NJW 1959, 96; RG JW 1937, 27).

    Denn, wie in Rechtsprechung und Rechtslehre allgemein anerkannt ist, kann der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung der Verjährungseinrede immer nur für eine kurze, nach den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles zu bemessende Frist entgegengehalten werden, nachdem die Umstände weggefallen sind, die es verständlich machten, daß der Gläubiger von einer gerichtlichen Unterbrechungshandlung abgesehen hat (BGH NJW 1959, 96; LM Nr. 2 zu § 222 BGB; RG HRR 1940, 980; RGRK Anm. 18 u. 19; Staudinger-Coing Anm. 12 je zu § 222 BGB).

    In der Rechtsprechung sind aber schon kürzere Zeiträume als zu lang angesehen worden, um den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung noch durchgreifen zu lassen (vgl. BGH VR 1964, 66: mehr als sechs Wochen; NJW 1959, 96: drei Monate; LM Nr. 2 zu § 222 BGB: sieben Monate; VR 1960, 475: über zehn Monate).

  • BGH, 24.01.1961 - VIII ZR 98/59

    Eigentumsvorbehalt. Verjährung

    Auszug aus BGH, 23.01.1970 - I ZR 37/68
    An der Befugnis der Klägerin, sich aus dem ihr sicherungs- oder erfüllungshalber abgetretenen Anspruch zu befriedigen, dürfte das nach § 223 Abs. 2 BGB freilich nichts ändern (vgl. auch BGH NJW 1961, 1011 für das Vorbehaltseigentum).
  • BGH, 06.04.1965 - V ZR 272/62

    Begriff des Anerkenntnisses

    Auszug aus BGH, 23.01.1970 - I ZR 37/68
    Vielmehr genügt jedes tatsächliche Verhalten dem Gläubiger gegenüber, aus dem sich das Bewußtsein des Schuldners von dem Bestehen des gegen ihn erhobenen Anspruchs klar und unzweideutig ergibt (BGH NJW 1965, 1430 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.11.1967 - II ZR 46/65

    Verjährung beim Kontokorrent

    Auszug aus BGH, 23.01.1970 - I ZR 37/68
    Da die Klägerin mit der Klage lediglich den Schluß saldo aus einer laufenden Geschäftsverbindung geltend macht, ohne die Abgabe eines Saldoanerkenntnisses durch die Beklagten behaupten zu können, für das die dreißigjährige Verjährungsfrist gelten würde, richtet sich die Verjährung der von ihr erhobenen Gesamtforderung auch beim Vorliegen eines echten Kontokorrents nach den für die Einzelposten maßgebenden Vorschriften (BGHZ 49, 24, 26 [BGH 02.11.1967 - II ZR 46/65] = NJW 1968, 33; NJW 1969, 879).
  • BGH, 17.02.1969 - II ZR 30/65

    Verjährung einer der Kontokorrentbindung unterliegenden Forderung

    Auszug aus BGH, 23.01.1970 - I ZR 37/68
    Da die Klägerin mit der Klage lediglich den Schluß saldo aus einer laufenden Geschäftsverbindung geltend macht, ohne die Abgabe eines Saldoanerkenntnisses durch die Beklagten behaupten zu können, für das die dreißigjährige Verjährungsfrist gelten würde, richtet sich die Verjährung der von ihr erhobenen Gesamtforderung auch beim Vorliegen eines echten Kontokorrents nach den für die Einzelposten maßgebenden Vorschriften (BGHZ 49, 24, 26 [BGH 02.11.1967 - II ZR 46/65] = NJW 1968, 33; NJW 1969, 879).
  • BGH, 17.01.1968 - VIII ZR 207/65

    Unterbrechung der Verjährung durch hilfsweise Geltendmachung eines Anspruchs

    Auszug aus BGH, 23.01.1970 - I ZR 37/68
    Eines Gerichtsbeschlusses nach den §§ 251, 251 a ZPO bedurfte es hierzu nicht (BGH NJW 1968, 692).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Für eine Verjährungsunterbrechnung genügt jedes tatsächliche Verhalten gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewußtsein des Schuldners von dem Bestehen des gegen ihn erhobenen Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - klar und unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, daß sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, Urt. v. 20. November 1962 - VI ZR 6/62, VersR 1963, 187, 188; v. 23. Januar 1970 - I ZR 37/68, WM 1970, 548, 549; v. 5. Dezember 1990 - I ZR 179/78, NJW 1981, 1955; v. 30. September 1993 - VII ZR 136/92, NJW-RR 1994, 373).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00

    Führen von Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Pflicht zur Vernehmung eines

    (1) Ein Anerkenntnis i.S. des § 208 BGB a.F. kann auch in einem schlüssigen Verhalten liegen und sogar in einem bloßen Stillschweigen zu erblicken sein (vgl. BGH, Urt. v. 6.4.1965 - V ZR 272/62, NJW 1965, 1430; Urt. v. 23.1.1970 - I ZR 37/68, WM 1970, 548, 549).

    Erforderlich ist jedoch stets, daß das Verhalten des Schuldners das Bewußtsein vom Bestehen der Schuld klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt (BGHZ 58, 103, 104; BGH NJW 1965, 1430; WM 1970, 548, 549; BGH, Urt. v. 27.1.1999 - XII ZR 113/97, NJW 1999, 1101, 1103 m.w.N.).

    In der Regel ist aber davon auszugehen, daß Vergleichsverhandlungen unter Aufrechterhaltung der beiderseitigen Rechtsstandpunkte geführt werden und daß die dabei abgegebenen Erklärungen deshalb nach dem Scheitern der Verhandlungen keine Wirkung mehr haben (BGH WM 1970, 548, 549; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 208 Rdn. 4 m.w.N.).

  • BGH, 23.04.1998 - III ZR 7/97

    Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens; Aussetzung eines Prozesses bis zum

    Für eine Stundungsvereinbarung im Zusammenhang mit dem Schriftsatzwechsel vom 16./30. Januar 1989 ist nichts ersichtlich; selbst in einer Übereinkunft der Prozeßparteien, den Rechtsstreit ruhen zu lassen, kann - für sich genommen - eine Stundungsabrede im Sinne von § 202 BGB noch nicht gesehen werden (BGH, Urteil vom 23. Januar 1970 - I ZR 37/68 - WM 1970, 548).

    Ein solcher befristeter Verzicht auf die Geltendmachung einer Forderung setzt eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung voraus, wonach der Schuldner vorübergehend zur Verweigerung der Zahlung berechtigt sein soll (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 1970 aaO, 28. November 1972 - VI ZR 126/71 - NJW 1973, 316, 317, 21. Februar 1983 aaO und 14. November 1991 - IX ZR 31/91 - NJW 1992, 836).

  • BGH, 08.07.1999 - III ZR 159/97

    Haftung für Bergschäden im Gebiet der ehemaligen DDR

    Hierzu kann auch ein Vergleichsangebot gehören, sofern sich aus ihm ergibt, daß der Anspruch auch für den Fall, daß der Vergleich nicht zustande kommt, nicht bestritten werden soll (BGH, Urteil vom 11. Mai 1965 - VI ZR 280/63 VersR 1965, 958 f.; s. auch BGH, Urteil vom 23. Januar 1970 - I ZR 37/68, WM 1970, 548, 549; vgl. zum ganzen Staudinger/Peters, BGB, 13. Bearb., § 208 Rn. 11).
  • BGH, 30.09.2005 - V ZR 197/04

    Überprüfung der Auslegung von Willenserklärungen durch das Revisionsgericht

    Anerkannter Auslegungsgrundsatz ist schließlich, dass Vergleichsverhandlungen unter Aufrechterhaltung der beiderseitigen Rechtsstandpunkte geführt werden und die dabei abgegebenen Erklärungen nach dem Scheitern der Verhandlungen keine Wirkungen mehr haben (BGH, Urt. v. 23. Januar 1970, I ZR 37/68, WM 1970, 548, 549; v. 8. Mai 2002, I ZR 28/00, NJW-RR 2002, 1433, 1434).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2020 - 13 U 198/18

    Verjährung von Ansprüchen nach § 637 Abs. 3 BGB

    Hingegen geht aus den Schreiben nicht hervor, dass die Beklagte unabhängig von dem Gelingen einer gütlichen Streitbeilegung im Hinblick auf die hier streitgegenständlichen Mängel erklären wollte, dass ihr Werk mangelhaft sei und sie die Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen habe (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.1970 - I ZR 37/68).
  • BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77

    Lieferung verunreinigten Sandes - Schadensersatzansprüche wegen der Lieferung

    Dabei ist Zurückhaltung insbesondere bei der Auslegung und Würdigung von Erklärungen geboten, die der Schädiger im Rahmen von Vergleichsbemühungen - und erkennbar auf diese beschränkt - abgibt (BGH Urteil vom 23. Januar 1970 - I ZR 37/68 = WM 1970, 548, 549 unter II 3 m.w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 30.01.1990 - 28 U 234/89

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Ergreifung von verjährungsunterbrechenden

    So verlangt auch der Bundesgerichtshof (vgl. dazu BGH in BGHZ 58, 104f; WM 70, 548f, NJW j78, 1914, NJW-RR 88, 684), daß sich aus dem Verhalten des Schuldners eindeutig sein Bewußtsein vom Bestehen der "Forderung" bzw. "Schuld" ergeben muß, so daß der Gläubiger darauf vertrauen kann, der Schuldner werde sich nicht auf den Ablauf der Verjährung berufen.
  • BGH, 05.04.1984 - IX ZR 71/83

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Daß der Rechtsvorgänger der Klägerin oder sie selbst mit der Nachlaßpflegerin oder mit der Beklagten eine Vereinbarung getroffen habe, durch die die Fälligkeit der Ausgleichsforderung hinausgeschoben, dem Verpflichteten also seine Verbindlichkeit gestundet (vgl. BGH Urteil vom 23. Januar 1970 - I ZR 37/68 = WM 1970, 548; Urteil vom 18. Mai 1977 - III ZR 116/74 = WM 1977, 895, 897) worden sei, hat die Klägerin nicht schlüssig dargelegt.
  • OLG Köln, 18.06.1996 - 22 U 227/95

    Haftpflichtversicherung; Deckungsschutz; Klage; Stillhalteabkommen; Pactum de non

    Letztlich kann dies jedoch dahinstehen, da selbst dann, wenn in dem mündlichen Regulierungsvorschlag ein Anerkenntnis im Sinne des § 208 BGB läge, dieses nach dem Scheitern der Regulierungsverhandlungen zwischen dem Kläger zu 1) und der Haftpflichtversicherung keine Wirkung mehr hätte (RG, WarnRspr. 1933 Nr. 146; BGH, WM 1970, 548, 549; OLG Hamm, VersR 1982, 806; Palandt-Heinrichs, a.a.0., Rdnr. 4).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 13 U 198/18

    Verzicht auf förmliche Abnahme durch Bezahlung der Schlussrechnung!

  • LAG Köln, 15.09.1993 - 8 Sa 449/93

    Anspruch auf Zahlung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges im Rahmen eines

  • OLG Nürnberg, 01.12.1981 - 7 UF 693/81
  • BGH, 20.02.1976 - I ZR 129/74

    Bestehen eines Kontokorrentverhältnis im Sinne des § 355 HGB - Erhebung der

  • OLG Hamburg, 23.02.1989 - 6 U 245/88
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