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   OLG Hamm, 17.06.2015 - I-15 W 210/14   

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OLG Hamm, 17.06.2015 - I-15 W 210/14 (https://dejure.org/2015,22005)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.2015 - I-15 W 210/14 (https://dejure.org/2015,22005)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - I-15 W 210/14 (https://dejure.org/2015,22005)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundbucheinsichtsrechte unter Miteigentümern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer hat nur begrenztes Einsichtsrecht in die Grundbuchakten seiner Miteigentümer; § 12 Abs. 1 GBO

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO § 12 Abs. 1
    Kein Recht auf Grundbucheinsicht eines Wohnungseigentümers aufgrund seiner Stellung als Miteigentümer bei Hausgeldrückständen eines anderen Eigentümers

  • ra.de
  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Wohnungsgrundbuch - Recht eines Wohnungseigentümers auf Grundbucheinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 7
    Grundbucheinsichtsrechte unter Miteigentümern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter darf ins Grundbuch einsehen, Miteigentümer nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Recht auf Grundbucheinsicht eines Wohnungseigentümers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einsicht in die Abteilungen des Grundbuchs

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Hausgeldrückstände: Einsichtnahmerecht ins Grundbuch des Schuldners?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einsicht in die Abteilungen des Grundbuchs

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Grundbucheinsicht für Wohnungseigentümer nur beschränkt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Grundbucheinsicht für Wohnungseigentümer nur beschränkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschränkte Grundbucheinsicht für Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalter darf ins Grundbuch einsehen, Miteigentümer nicht! (IMR 2015, 471)

Verfahrensgang

  • AG Münster - MS-39780
  • OLG Hamm, 17.06.2015 - I-15 W 210/14

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1059
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2015 - 15 W 210/14
    Wenn Hausgeldrückstände bestehen, zählt es zu den Aufgaben des Verwalters, für eine effektive Durchsetzung der Ansprüche der Gemeinschaft Sorge zu tragen (BGHZ 188, 157ff).
  • KG, 03.04.2014 - 1 W 83/14

    Kein Einsichtsrecht in Abteilung II und III der Wohnungsgrundbücher!

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2015 - 15 W 210/14
    Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Antragsteller ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt; es müssen sachliche Gründe vorgetragen werden, welche die Verfolgung unberechtigter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (so schon Senat OLGZ 1985, 148; KG, Beschluss vom 03. April 2014 - 1 W 83/14 -, Rn. 2, juris; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 12 Rdn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1986 - 3 Wx 340/86

    Berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2015 - 15 W 210/14
    Hieraus erklärt sich, dass in der älteren Rechtsprechung (insbes. OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 842) ein Einsichtsrecht im Hinblick auf die enge wirtschaftliche Verbundenheit der Miteigentümer -jedenfalls teilweise- als Grundsatz angesehen wurde.
  • OLG Hamburg, 24.04.2008 - 2 Wx 114/07

    Recht von Wohnungseigentümern auf Grundbucheinsicht: Abwägung zwischen dem

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2015 - 15 W 210/14
    Insbesondere steht die vorliegende Entscheidung nicht im Widerspruch zum Beschluss des OLG Hamburg vom 24.04.2008 (=ZMR 2008, 814f).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.1979 - 11 W 98/78
    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2015 - 15 W 210/14
    Das dortige obiter dictum betrifft nicht die Vorbereitung der Geltendmachung von Gemeinschaftsansprüchen gegen einen einzelnen Eigentümer, sondern der Geltendmachung eines Individualanspruchs aus § 21 Abs. 4 WEG gegen die anderen Miteigentümer im Falle einer baulich unvollendeten Wohnungseigentumsanlage ( zu dieser Problematik vgl. OLG Karlsruhe NJW 1981, 466; MK-BGB/Engelhardt, § 22 WEG Rdn.57).
  • OLG München, 09.10.2015 - 34 Wx 184/15

    Grundbucheinsicht eines Wohnungseigentümers als Inhaber eines gemeinsamen

    Diese allgemeinen Grundsätze finden auch im Verhältnis zwischen den Sondereigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft Anwendung (OLG Hamm vom 17.6.2015, 15 W 210/14, juris; KG NotBZ 2014, 380; Spieker notar 2015, 190).
  • OLG München, 11.01.2016 - 34 Wx 333/15

    Grundbucheinsicht des Wohnungseigentümers

    Diese allgemeinen Grundsätze finden auch im Verhältnis zwischen den Sondereigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft Anwendung (Senat vom 9.10.2015, 34 Wx 184/15, juris; OLG Hamm vom 17.6.2015, 15 W 210/14, juris; KG ZWE 2014, 310; Schmid DWE 2014, 145).
  • OLG München, 11.12.2015 - 34 Wx 208/15

    Einsicht des dinglich berechtigten Wohnungseigentümers in Wohnungsgrundbuch

    Die oben beschriebenen allgemeinen Grundsätze finden auch im Verhältnis zwischen den Sondereigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft Anwendung (Senat vom 9.10.2015, 34 Wx 184/15, juris; OLG Hamm vom 17.6.2015, 15 W 210/14, juris; KG ZWE 2014, 310; Schmid DWE 2014, 145).
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