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   OLG Hamm, 27.10.2015 - I-15 W 369/15   

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https://dejure.org/2015,43137
OLG Hamm, 27.10.2015 - I-15 W 369/15 (https://dejure.org/2015,43137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2015 - I-15 W 369/15 (https://dejure.org/2015,43137)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - I-15 W 369/15 (https://dejure.org/2015,43137)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 15 Abs. 2
    Anforderungen an die Darlegung einer Beschränkung der Vollmachtsausübung durch den beurkundenden Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Paderborn - SK-4454
  • OLG Hamm, 27.10.2015 - I-15 W 369/15

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 55
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84

    Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2015 - 15 W 369/15
    Tut er dies nicht, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Antrag für alle Antragsberechtigten gestellt wird (statt aller BGH NJW 1985, 3070, 3071).
  • OLG Zweibrücken, 11.07.1988 - 3 W 27/88

    Zur Frage, wann ein Grundschuldgläubiger Antragsteller und Kostenschuldner ist

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2015 - 15 W 369/15
    Von einem solch klaren Ergebnis mag man ausgehen können, wenn die Geschäftsbeteiligten in der die Eintragungsgrundlagen enthaltenden Urkunde eigene Anträge (mit wechselnden Antragsstellern) formuliert haben, und der Notar sich gegenüber dem Grundbuchamt diese Anträge zu eigen macht (zu diesem Fall vgl. KG RPfleger 1991, 305; ähnlich OLG Zweibrücken RPfleger 1989, 17f).
  • KG, 30.10.1990 - 1 W 4479/89
    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2015 - 15 W 369/15
    Von einem solch klaren Ergebnis mag man ausgehen können, wenn die Geschäftsbeteiligten in der die Eintragungsgrundlagen enthaltenden Urkunde eigene Anträge (mit wechselnden Antragsstellern) formuliert haben, und der Notar sich gegenüber dem Grundbuchamt diese Anträge zu eigen macht (zu diesem Fall vgl. KG RPfleger 1991, 305; ähnlich OLG Zweibrücken RPfleger 1989, 17f).
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