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   OLG Düsseldorf, 05.09.2007 - I-18 U 209/06   

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https://dejure.org/2007,5347
OLG Düsseldorf, 05.09.2007 - I-18 U 209/06 (https://dejure.org/2007,5347)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2007 - I-18 U 209/06 (https://dejure.org/2007,5347)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2007 - I-18 U 209/06 (https://dejure.org/2007,5347)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • tis-gdv.de

    ADSp, Zeugnis gegen sich selbst

  • Judicialis

    HGB § 475 Satz 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 475
    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis durch vorbehaltlose Zahlung des gewichtsbezogenen Schadensersatz-Höchstbetrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 475 Satz 1
    Haftung des Lagerhalters für Verlust eingelagerter Güter - Darlegungslast zur Lagerorganisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 398
  • VersR 2008, 1280
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 284/02

    Rechtsfolgen der Zahlung von Teilbeträgen auf eine Schadensersatzforderung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2007 - 18 U 209/06
    Insbesondere weicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses im vorliegenden Fall nicht von der Rechtsprechung des BGH aus seinem Urteil vom 01.12.2005 - I ZR 284/02 - ab.
  • OLG Köln, 17.09.1987 - 7 U 58/87

    Nasenscheidewandabweichung; Septumdeviation; Kosmetische Operation;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2007 - 18 U 209/06
    Beim Lagervertrag stellt die Verpflichtung zur Herausgabe des Lagergutes eine vertragswesentliche Hauptpflicht dar (vgl. BGH VersR 1988, 1049; Senat 25.10.2006 - I-18 U 68/06 -).
  • OLG Zweibrücken, 27.05.1997 - 5 U 27/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2007 - 18 U 209/06
    Das Urteil des OLG Zweibrücken vom 27.05.1997 (NJW-RR 1997, 1316) betrifft eine gänzlich andere Konstellation.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 18 U 161/15

    Sorgfaltspflichten eines Lagerhalters hinsichtlich Beschädigung von Waren

    Dass die Beklagte auf diese Feststellungen anstandslos eine Zahlung von 5.000,- EUR geleistet hat, kann vor dem Hintergrund ihres Schreibens vom 21.01.2015 (Anlage K5, Bl. 8p GA) nicht anders als ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet werden (vgl. Senatsurteil vom 05.09.2007- I-18 U 209/06, zitiert nach juris).
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