Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - I-20 U 16/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24038
OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - I-20 U 16/04 (https://dejure.org/2004,24038)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.2004 - I-20 U 16/04 (https://dejure.org/2004,24038)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 2004 - I-20 U 16/04 (https://dejure.org/2004,24038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,24038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.05.1996 - I ZR 122/94

    Testfotos II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 16/04
    Zunächst wendet sich die Beklagte mit der Berufung zu Recht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (WRP 1996, 1099, 1101 - Testfotos II -) gegen die Annahme des Landgerichts, die Klägerin habe beim Fotografieren innerhalb der Verkaufsstätte der Beklagten nicht zu Zwecken des Wettbewerbs gehandelt.

    Auszugehen ist von den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in den (von der Beklagten schriftsätzlich ausführlich zitierten) Entscheidungen Testfotos I und II (GRUR 1991, 843, 844 und WRP 1996, 1099-1001) zu der Frage, inwieweit das ungenehmigte, der Dokumentation eines angeblichen oder wirklichen Wettbewerbsverstoßes dienende Fotografieren durch Testpersonen in den Geschäftsräumen eines Kaufmannes zulässig ist, entwickelt hat.

    Dies ist jedoch bisher vom Bundesgerichtshof nicht als Rechtfertigungsgrund anerkannt worden (offengelassen in Testfotos II WRP 1996, 1099, 1001).

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 50/00

    Computerwerbung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 16/04
    Bei der Frage, ob hier eine Irreführung im Sinne von § 3 UWG gegeben ist, ist von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2003, 163, 164 - Computerwerbung II -), auszugehen, wonach eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe für sich genommen nicht unrichtig oder auch nur für den Verkehr missverständlich sein darf und das Verständnis, in welchem Sinne eine Werbeaussage zu verstehen ist, aus der Sicht eines durchschnittlich informierten, verständigen und der Situation, in der er mit der Aussage konfrontiert wird, entsprechend aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen ist.
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 187/01

    "Kontrollbesuch"; Rechtstellung der Verwertungsgesellschaft; Recht zur Kontrolle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 16/04
    Dabei stellt der Bundesgerichtshof maßgeblich auf das Hausrecht des Geschäftsinhabers ab und hat diese Prämisse zuletzt noch in der Entscheidung - Kontrollbesuche - (WRP 2004, 615, 616) wiederholt, in der ebenfalls geprüft worden ist, inwieweit das gerügte Verhalten üblichem Käuferverhalten entsprochen und damit dem Hausrecht nicht entgegengestanden hat.
  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 283/89

    Testfotos

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 16/04
    Auszugehen ist von den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof in den (von der Beklagten schriftsätzlich ausführlich zitierten) Entscheidungen Testfotos I und II (GRUR 1991, 843, 844 und WRP 1996, 1099-1001) zu der Frage, inwieweit das ungenehmigte, der Dokumentation eines angeblichen oder wirklichen Wettbewerbsverstoßes dienende Fotografieren durch Testpersonen in den Geschäftsräumen eines Kaufmannes zulässig ist, entwickelt hat.
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 4 U 62/05

    Wettbewerbsverstoß durch Fotografieren in den Geschäftsräumen des Mitbewerbers:

    Der Senat teilt die Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. I-20 U 16/04), dass es insoweit keine geeigneten Differenzierungskriterien gibt, um festzulegen, wann ein Wettbewerbsverstoß nur durch ein Beweisfoto dokumentiert werden kann, mag es auch, Verstöße (z. B. aus dem Bereich des Markenrechts) geben, die ohne Foto nur schwer darzustellen sind (vgl. hierzu Krings, GRUR 1991, aaO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht