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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - I-20 W 71/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,42862
OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - I-20 W 71/19 (https://dejure.org/2020,42862)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.10.2020 - I-20 W 71/19 (https://dejure.org/2020,42862)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - I-20 W 71/19 (https://dejure.org/2020,42862)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unterlassungsschuldner haftet nicht für Inhalte auf Webseiten Dritter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassungsschuldner haftet nicht für Webseiten Dritter

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Das geht zu weit: Zur Haftung bei Markenbenutzung auf Webseiten Dritter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 504
  • MIR 2020, Dok. 098
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 02.07.2020 - C-684/19

    mk advokaten - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/95/EG -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - 20 W 71/19
    Der Gerichtshof hat mit Beschluss vom 02. Juli 2020 (C-684/19 - mk advokaten - ECLI:EU:C:2020:519 - GRUR 2020, 868 = WRP 2020, 1002 mit Entscheidungsbesprechung Abrar GRUR-Prax 2020, 331) wie folgt geantwortet:.

    Es kommt mithin nicht darauf an, ob eine Beendigung des Auftrages mit dem Portal "Das Örtliche" nach den Grundsätzen, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 03.März 2016 (C-179/15 - Daimler AG/Együd Garage Gépjármüjavító és Értékesítö Kft - ECLI:EU:C:2016:134 - GRUR 2016, 3759) aufgestellt und die er in seinem Urteil vom 02. Juli 2020 (a.a.O.) auch auf die vorliegende Fallgestaltung grundsätzlich für anwendbar erklärt hat, die Anweisung an den Dienstleister zur Beendigung der Eintragung nicht ausreichte (Rn. 34 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 09.09.2019 - 20 W 71/19

    Auslegung der Richtlinie 2008/95/EG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - 20 W 71/19
    Der Senat hat mit Beschluss vom 09. September 2019 (GRUR 2020, 542) das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Auslegung der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Amtsblatt 2008 L 299, S. 25 ) (nachfolgend: Richtlinie) vorgelegt:.

    Die Entscheidung des EuGH ist zwar zur Richtlinie 2008/95/EG ergangen, die unmittelbar lediglich Marken, nicht Unternehmenskennzeichen betreffen; wie der Senat jedoch bereits in seinem Vorlagebeschluss vom 09. September 2019 (a.a.O., Rn. 7) ausgeführt hat, bestehen insoweit für Marken und Unternehmenskennzeichen gleiche Regelungen, sie können nur identisch ausgelegt werden (s. auch BGH, Beschl.v. 23.07.2020 - I ZR 56/19 Rn. 21: es ist sachgerecht, mit Marken betreffende identische Vorschriften des Unternehmenskennzeichenrechts in Übereinstimmung mit der Richtlinie richtlinienkonform auszulegen).

  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16

    Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - 20 W 71/19
    Solche Ansprüche sind nicht - auch nicht mittelbar - tituliert; auch der Bundesgerichtshof (GRUR 2018, 292 - Produkte zur Wundversorgung - Rn. 28; GRUR 2020, 548 - Diätetische Tinnitusbehandlung) unterscheidet in prozessualer und materiellrechtlicher Hinsicht zwischen einem - bestimmte Beseitungshandlungen umfassenden - Unterlassungsanspruch einerseits und einem Folgenbeseitigungsanspruch andererseits.
  • BGH, 17.10.2019 - I ZB 19/19

    Zwangsvollstreckung aus einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - 20 W 71/19
    Solche Ansprüche sind nicht - auch nicht mittelbar - tituliert; auch der Bundesgerichtshof (GRUR 2018, 292 - Produkte zur Wundversorgung - Rn. 28; GRUR 2020, 548 - Diätetische Tinnitusbehandlung) unterscheidet in prozessualer und materiellrechtlicher Hinsicht zwischen einem - bestimmte Beseitungshandlungen umfassenden - Unterlassungsanspruch einerseits und einem Folgenbeseitigungsanspruch andererseits.
  • BGH, 23.07.2020 - I ZR 56/19

    HEITEC II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - 20 W 71/19
    Die Entscheidung des EuGH ist zwar zur Richtlinie 2008/95/EG ergangen, die unmittelbar lediglich Marken, nicht Unternehmenskennzeichen betreffen; wie der Senat jedoch bereits in seinem Vorlagebeschluss vom 09. September 2019 (a.a.O., Rn. 7) ausgeführt hat, bestehen insoweit für Marken und Unternehmenskennzeichen gleiche Regelungen, sie können nur identisch ausgelegt werden (s. auch BGH, Beschl.v. 23.07.2020 - I ZR 56/19 Rn. 21: es ist sachgerecht, mit Marken betreffende identische Vorschriften des Unternehmenskennzeichenrechts in Übereinstimmung mit der Richtlinie richtlinienkonform auszulegen).
  • EuGH, 03.03.2016 - C-179/15

    Ehemals autorisierte Werkstätten von Daimler sind nicht für Anzeigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - 20 W 71/19
    Es kommt mithin nicht darauf an, ob eine Beendigung des Auftrages mit dem Portal "Das Örtliche" nach den Grundsätzen, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 03.März 2016 (C-179/15 - Daimler AG/Együd Garage Gépjármüjavító és Értékesítö Kft - ECLI:EU:C:2016:134 - GRUR 2016, 3759) aufgestellt und die er in seinem Urteil vom 02. Juli 2020 (a.a.O.) auch auf die vorliegende Fallgestaltung grundsätzlich für anwendbar erklärt hat, die Anweisung an den Dienstleister zur Beendigung der Eintragung nicht ausreichte (Rn. 34 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 20 W 96/21
    In einer nachfolgenden, ebenfalls zum Markenrecht ergangenen Entscheidung hat der Gerichtshof ausgeführt, dass eine im geschäftlichen Verkehr auftretende Person, die auf einer Website eine Anzeige habe platzieren lassen, durch die eine Marke eines Dritten verletzt werde, das mit der Marke identische Zeichen nicht benutze, wenn Betreiber anderer Websites diese Anzeige übernehme, indem sie sie auf eigene Initiative und im eigenen Namen auf diesen anderen Websites veröffentlichten (vgl. EuGH, Urteil vom 02. Juli 2020, Az.: C-684/19, GRUR 2020, 868 - 870 - mk advokaten ; nachgehend: Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2020, Az.: I-20 W 71/19, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.09.2019 - 20 W 71/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43856
OLG Düsseldorf, 09.09.2019 - 20 W 71/19 (https://dejure.org/2019,43856)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.09.2019 - 20 W 71/19 (https://dejure.org/2019,43856)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. September 2019 - 20 W 71/19 (https://dejure.org/2019,43856)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2020, 542
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.2018 - I ZB 86/17

    Unterlassungspflicht einer Rundfunkanstalt durch Entfernung des Fernsehbeitrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2019 - 20 W 71/19
    Vielmehr hat er nach der ständigen Rechtsprechung der deutschen Gerichte (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.2014 - I ZR 79/10 Rn. 29 - Vertragsstrafenklausel, GRUR 2014, 595 [richtig: GRUR 2014, 594 - d. Red.] ; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.07.2018 - I ZR 86/17 Rn. 11 - Wirbel um Bauschutt, GRUR 2018, 1183) das Internet mit Hilfe der üblichen Suchmaschinen darauf zu untersuchen, ob dritte Websites diese Eintragung, wenn auch ohne Zustimmung des Schuldners, übernommen haben, und sodann eine Löschung zumindest ernsthaft zu versuchen.
  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 79/10

    Wettbewerbsverstoß beim grenzüberschreitenden Internet-Versandhandel mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2019 - 20 W 71/19
    Vielmehr hat er nach der ständigen Rechtsprechung der deutschen Gerichte (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.2014 - I ZR 79/10 Rn. 29 - Vertragsstrafenklausel, GRUR 2014, 595 [richtig: GRUR 2014, 594 - d. Red.] ; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.07.2018 - I ZR 86/17 Rn. 11 - Wirbel um Bauschutt, GRUR 2018, 1183) das Internet mit Hilfe der üblichen Suchmaschinen darauf zu untersuchen, ob dritte Websites diese Eintragung, wenn auch ohne Zustimmung des Schuldners, übernommen haben, und sodann eine Löschung zumindest ernsthaft zu versuchen.
  • EuGH, 03.03.2016 - C-179/15

    Ehemals autorisierte Werkstätten von Daimler sind nicht für Anzeigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2019 - 20 W 71/19
    Der Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 03.03.2016 (C-179/15 - Daimler AG/Együd Garage Gépjármüjavító és Értékesítö Kft; ECLI:EU:C:2016:134) entschieden, dass es sich bei den Folgeeintragungen nicht um eine Benutzung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie handele.
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2020 - 20 W 71/19

    Unterlassungsschuldner haftet nicht für Inhalte auf Webseiten Dritter

    Der Senat hat mit Beschluss vom 09. September 2019 (GRUR 2020, 542) das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Auslegung der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Amtsblatt 2008 L 299, S. 25 ) (nachfolgend: Richtlinie) vorgelegt:.

    Die Entscheidung des EuGH ist zwar zur Richtlinie 2008/95/EG ergangen, die unmittelbar lediglich Marken, nicht Unternehmenskennzeichen betreffen; wie der Senat jedoch bereits in seinem Vorlagebeschluss vom 09. September 2019 (a.a.O., Rn. 7) ausgeführt hat, bestehen insoweit für Marken und Unternehmenskennzeichen gleiche Regelungen, sie können nur identisch ausgelegt werden (s. auch BGH, Beschl.v. 23.07.2020 - I ZR 56/19 Rn. 21: es ist sachgerecht, mit Marken betreffende identische Vorschriften des Unternehmenskennzeichenrechts in Übereinstimmung mit der Richtlinie richtlinienkonform auszulegen).

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