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   OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - I-24 W 93/07   

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OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - I-24 W 93/07 (https://dejure.org/2007,7009)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.2007 - I-24 W 93/07 (https://dejure.org/2007,7009)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 2007 - I-24 W 93/07 (https://dejure.org/2007,7009)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit einer Erklärung über die Berücksichtigungsfähigkeit von Umsatzsteuerbeträgen im Rahmen der Frage über das Vorliegen eines umsatzsteuerpflichtigen Rechtsgeschäfts; Entrichtung einer Mehrwertsteuer durch einen Rechtsanwalt bei für einen Regressprozess gegen ...

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 2 S. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104 Abs. 2 S. 3
    Kein Mehrwertsteueranfall bei Selbstvertretung des Rechtsanwalts im Regressprozess früherer Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 652
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - 24 W 93/07
    Hierfür ist, wie die Rechtspflegerin zutreffend ausgeführt hat, entscheidend darauf abzustellen, ob die Selbstvertretung des Rechtsanwalts seine berufliche Anwaltstätigkeit - als sogenanntes Innengeschäft - oder - als Außengeschäft - eine rein private Angelegenheit betraf (KG RVGreport 2004, 354; Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO 15. Aufl., § 25 Rdnr. 7b; v. Eicken, KoRsp ZPO § 91 (B-Auslagen) Nr. 166, Anm. zu BVerfG NJW 1996, 382; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 91 Rz 179f.; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Umsatzsteuer").

    Denn hier geht es nicht um eine Klärung schwieriger Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts, für die im Kostenfestsetzungsverfahren kein Raum ist (vgl. BVerfG NJW 1996, 382 und BGH NJW 2003, 1534).

  • BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02

    Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - 24 W 93/07
    Denn hier geht es nicht um eine Klärung schwieriger Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts, für die im Kostenfestsetzungsverfahren kein Raum ist (vgl. BVerfG NJW 1996, 382 und BGH NJW 2003, 1534).
  • OLG München, 18.11.2002 - 11 W 2487/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Umsatzsteuer bei Anwaltstätigkeit in eigener Sache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - 24 W 93/07
    Ein umsatzsteuerpflichtiger (Leistungs-) Eigenverbrauch liegt nur vor, wenn der Rechtsanwalt bei der Selbstvertretung in privater Angelegenheit als Unternehmer Leistungen für Zwecke außerhalb seines Unternehmens ausführt (vgl. OLG München MDR 2003, 177; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 299; OFD Düsseldorf, BB 1982, 850).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.1993 - 10 W 25/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - 24 W 93/07
    Ein umsatzsteuerpflichtiger (Leistungs-) Eigenverbrauch liegt nur vor, wenn der Rechtsanwalt bei der Selbstvertretung in privater Angelegenheit als Unternehmer Leistungen für Zwecke außerhalb seines Unternehmens ausführt (vgl. OLG München MDR 2003, 177; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 299; OFD Düsseldorf, BB 1982, 850).
  • LG Düsseldorf, 10.12.2018 - 4a O 142/17

    Rechtsanwaltsvergütung

    Eine solche Tätigkeit ist keine umsatzsteuerbare sonstige Leistung gegen Entgelt für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (§ 3 Abs. 9a UStG), sondern unterfällt als sog. Innengeschäft nicht der Umsatzsteuer (BGH, NJW-RR 2005, 363, 364; OLG Köln, Beschluss vom 19.02.2018 - 17 W 198/17; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.01.2009 - 5 W 273/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.11.2007 - I-24 W 93/07).
  • OLG Saarbrücken, 22.01.2009 - 5 W 273/08

    Vorsteuerabzug bei Selbstvertretung von Rechtsanwälten in berufsbezogenen

    Nur dann, wenn die Tätigkeit ein Außengeschäft, also eine private, nicht berufliche Angelegenheit des Anwalts betrifft, fällt Umsatzsteuer an und ist durch den Gegner zu erstatten (vgl. BGH, Beschl. v. 25.11.2004 - I ZB 16/04, NJW-RR 2005, 363 (364); OLG Düsseldorf, JurBüro 2008, 152 (153); Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert-Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Auflage, 7008 VV, Rdnr. 27 m. w. N.; Zöller, Zivilprozessordnung, 28. Auflage, § 91 ZPO, Rdnr. 13 "Umsatzsteuer").
  • OLG Frankfurt, 12.01.2009 - 12 W 134/08
    Darauf, dass sich der Beklagte im Kostenfestsetzungsantrag gemäß § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO als nicht vorsteuerabzugsberechtigt bezeichnet hat, kommt es nicht an, weil diese Erklärung nicht maßgeblich ist für die Frage, ob überhaupt ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft vorlag (vgl. OLG Düsseldorf vom 12.11.2007, MDR 2008, 652).
  • KG, 23.04.2009 - 2 W 57/09

    Umsatzsteuerpflicht der Rechtsanwaltsvergütung für die gerichtliche

    Die Beschwerdegegner können sich insoweit auch nicht auf die Regelung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO berufen, denn diese setzt das Bestehen einer Umsatzsteuerpflicht voraus (OLG Düsseldorf, MDR 2008, 652 ), an der es hier gerade fehlt.
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