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   OLG Hamm, 21.02.2014 - I-26 U 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4904
OLG Hamm, 21.02.2014 - I-26 U 3/11 (https://dejure.org/2014,4904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.2014 - I-26 U 3/11 (https://dejure.org/2014,4904)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - I-26 U 3/11 (https://dejure.org/2014,4904)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftung des Tierarztes für einen groben Behandlungsfehler

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Haftung des Tierarztes für einen groben Behandlungsfehler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Behandlungsfehlern in der Tiermedizin; Qualifizierung einer mangelnden Aufklärung über die niedrige Erfolgsquote einer Operation als groben Behandlungsfehler

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haftung des Tierarztes: Grober Behandlungsfehler begründet Beweislastumkehr

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der grobe Behandlungsfehler in der Tiermedizin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lahmendes Dressurpferd: Fehlbehandlung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung des Tierarztes für einen groben Behandlungsfehler

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Tierarztes für einen groben Behandlungsfehler

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht eines Tierarztes aufgrund groben Behandlungsfehlers an Dressurpferd

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dressurpferd unnötig operiert - Wann müssen Tierärzte die Tierhalter über das Risiko eines Eingriffs aufklären?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht eines Tierarztes aufgrund groben Behandlungsfehlers an Dressurpferd

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Tierarzthaftung - Zur Umkehr der Beweislast bei einer grob fehlerhaften Behandlung im Bereich der Tiermedizin und zur Aufklärungspflicht des Tierarztes

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tierarzt muss 60.000 EUR Schadensersatz wegen Dressurpferd-Fehlbehandlung zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tierarzt ist nach Fehlbehandlung eines Dressurpferdes zum Schadensersatz verpflichtet - Pferdebesitzer erhält nach grob fehlerhafter Behandlung seines Tiers 60.000 Euro Schadensersatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.2013 - XI ZR 401/12

    BGH erklärt Erbnachweisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2014 - 26 U 3/11
    Unabhängig davon, dass jeder einzelne Erbe berechtigt ist, einen Prozess aufzunehmen, ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern kann diesen Nachweis auch in anderer Form führen ( BGH Urteil vom 8.10.2013 XI ZR 401/12 - Rnr. 24f).
  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02

    Schadensersatzansprüche eines Bundeslandes aus übergegangenem Recht wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2014 - 26 U 3/11
    Dabei geht der Senat davon aus, dass auch im Bereich der Tiermedizin im Falle eines groben Behandlungsfehlers eine Umkehr der Beweislast eintritt (BGH VersR 1977, 546; OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2003 3 U 108/02, OLGR 2004, 62 und Beschluss des BGH vom 05.04.2005- VI ZR 23/04).
  • BGH, 15.03.1977 - VI ZR 201/75

    Klage auf Schadenersatz gegen einen Tierarzt wegen eines getöteten Pferdes durch

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2014 - 26 U 3/11
    Dabei geht der Senat davon aus, dass auch im Bereich der Tiermedizin im Falle eines groben Behandlungsfehlers eine Umkehr der Beweislast eintritt (BGH VersR 1977, 546; OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2003 3 U 108/02, OLGR 2004, 62 und Beschluss des BGH vom 05.04.2005- VI ZR 23/04).
  • BGH, 05.04.2005 - VI ZR 23/04

    Umkehr der Beweislast bei grobem tierärztlichen Versagen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2014 - 26 U 3/11
    Dabei geht der Senat davon aus, dass auch im Bereich der Tiermedizin im Falle eines groben Behandlungsfehlers eine Umkehr der Beweislast eintritt (BGH VersR 1977, 546; OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2003 3 U 108/02, OLGR 2004, 62 und Beschluss des BGH vom 05.04.2005- VI ZR 23/04).
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