Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - I-3 Wx 214/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3482) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 16 Abs. 2
Keine Tilgungswirkung bei Überweisung des Wohngeldes auf Verwaltungskonto des WEG-Verwalters statt auf Hausgeldkonto
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tilgungswirkung von Überweisung auf falsches Konto; Voraussetzungen des Nachweises einer wirksamen Bevollmächtigung der Verfahrensbevollmächtigten
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 16; BGB § 362
WEG : Überweisung des Hausgelds auf "Verwaltungskonto" statt auf "Hausgeldkonto" - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hausgeld: Keine Erfüllung bei Überweisung auf Verwalterkonto
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
WEG § 16; BGB § 362
Keine Erfüllungswirkung durch Wohngeldüberweisung auf falsches Verwalterkonto - onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wohngeld aufs falsche Konto überwiesen - Wohnungseigentümer sind gegenüber der Eigentümergemeinschaft in Zahlungsrückstand
Verfahrensgang
- AG Oberhausen - 10 II 166/04
- LG Duisburg, 27.07.2005 - 11 T 87/05
- OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - I-3 Wx 214/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 660
- NZM 2006, 347
- ZMR 2006, 295
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 19.12.1996 - 9 U 140/96
Erfüllungswirkung einer weisungswidrigen Überweisung auf ein Bankkonto des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - 3 Wx 214/05
Teilt der Gläubiger dem Schuldner ein bestimmtes Konto mit und/oder ergibt sich dies aus der Natur der Sache (Hausgeldkonto als Treuhandkonto), so hat die Überweisung auf ein anderes Konto in der Regel keine Tilgungswirkung (BGHZ 98, 30; OLG Karlsruhe NJW 1997, 1587;… Palandt-Heinrichs BGB 64. Auflage 2005 § 362 Rdz. 8).
- AG Pinneberg, 29.10.2007 - 68 II 52/07 Daran fehlt es aber, wenn der Schuldner auf ein anderes Konto zahlt als vom Gläubiger vorgegeben, oder wenn sich dessen fehlendes Einverständnis mit dieser Zahlungsweise bereits aus der Natur der Sache - wie im vorliegenden Fall bei dem Hausgeldkonto als Treuhandkonto (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 660 [OLG Düsseldorf 18.10.2005 - I-3 Wx 214/05] ) - ergibt.