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   OLG Düsseldorf, 25.08.2003 - I-3 Wx 217/02   

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https://dejure.org/2003,5135
OLG Düsseldorf, 25.08.2003 - I-3 Wx 217/02 (https://dejure.org/2003,5135)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.08.2003 - I-3 Wx 217/02 (https://dejure.org/2003,5135)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. August 2003 - I-3 Wx 217/02 (https://dejure.org/2003,5135)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    WEG § 24 Abs. 1; ; WEG § 24 Abs. 2; ; WEG § 24 Abs. 3; ; WEG § 26; ; BGB § 126

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtwidriges Verhalten des Verwalters bei einem Antrag auf Eigentümerversammlung; Zumutbarkeit einer Zusammenarbeit der Eigentümer mit dem Verwalter bei Verdacht auf finanzielle Unregelmäßigkeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzumutbarkeit weiterer Zusammenarbeit mit dem Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 110
  • ZMR 2004, 692
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 17.01.2000 - 2Z BR 120/99

    Abberufung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2003 - 3 Wx 217/02
    Nach allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht, notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis gestört ist (vgl. BayObLG ZMR 1990, 575; ZMR 2000, 321; OLG Düsseldorf - ZMR 1998, 449; OLG Hamm ZMR 1999, 279; OLG Köln NZM 1998, 960; Bärmann-Pick-Merle, WEG 9. Aufl., Rn. 166 zu § 26).
  • OLG Köln, 21.09.1998 - 16 Wx 126/98

    Kündigung des Verwaltervertrages aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2003 - 3 Wx 217/02
    Nach allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht, notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis gestört ist (vgl. BayObLG ZMR 1990, 575; ZMR 2000, 321; OLG Düsseldorf - ZMR 1998, 449; OLG Hamm ZMR 1999, 279; OLG Köln NZM 1998, 960; Bärmann-Pick-Merle, WEG 9. Aufl., Rn. 166 zu § 26).
  • OLG Hamm, 04.07.1980 - 15 W 177/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2003 - 3 Wx 217/02
    Setzt ein Verwalter in einem Fall, in dem es um seine Abberufung geht, auf ein berechtigtes Verlangen der Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 2 WEG einen Termin für die durchzuführende Eigentümerversammlung erst nach Ablauf eines Monats seit Zugang des Verlangens fest und bestimmt er den Termin auf einen drei Monate nach Zugang des Verlangens liegenden Zeitpunkt, so ist dies als eine ungebührliche Verzögerung anzusehen, die einer pflichtwidrigen Weigerung gleichzustellen ist (vgl. OLG Hamm OLGZ 1981, 24, 28; Bärmann-Pick-Merle, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 15.01.1999 - 15 W 444/97

    Ladung des abzuberufenden Verwalters zur Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.08.2003 - 3 Wx 217/02
    Nach allgemeiner Auffassung ist ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung eines Verwalters gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Beachtung aller - nicht, notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere durch diese Umstände das erforderliche Vertrauensverhältnis gestört ist (vgl. BayObLG ZMR 1990, 575; ZMR 2000, 321; OLG Düsseldorf - ZMR 1998, 449; OLG Hamm ZMR 1999, 279; OLG Köln NZM 1998, 960; Bärmann-Pick-Merle, WEG 9. Aufl., Rn. 166 zu § 26).
  • LG Frankfurt/Oder, 01.04.2010 - 6a T 50/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Voraussetzungen einer gerichtlichen Ermächtigung

    Keinesfalls bestand auch ein Anspruch der Kläger darauf, dass der Beklagte auf ihr Verlangen vom 26. März 2009 hin innerhalb des von gesetzten Zeitraums eine Eigentümerversammlung anberaumt (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2003, 3 Wx 217/02, NZM 2004, 110, Tz 38 zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 21.06.2006, 34 Wx 28/06, NZM 2006, 631).
  • LG Düsseldorf, 03.11.2011 - 19 S 45/11

    WEG-Versammlung: Verwalter muss eingeladen werden!

    Die Annahme einer ordnungsgemäßen Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates wegen der pflichtwidrigen Verweigerung der amtierenden Verwalterin in der vorliegenden Fallkonstellation steht auch im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2003, I-3 Wx 217/02, NZM 2004, 110; LG Hamburg, Urteil vom 18.08.2010, 318 S 77/09, ZMR 2011, 744) und der Literatur (Bub in: Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, 13. Bearbeitung, § 24 WEG, Rn. 73).
  • OLG München, 21.06.2006 - 34 Wx 28/06

    Verwalter: Vergütung nach Anfechtung der Bestellung

    Im vorliegenden Fall, in dem es um die Abberufung des Verwalters wegen angeblicher Pflichtwidrigkeit und Neubestellung ging, wäre die Antragsgegnerin aber gehalten gewesen, umgehend einen zeitnahen Termin für die Versammlung festzulegen und die Einladungen zu versenden (OLG Düsseldorf NZM 2004, 110).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen für die Ungültigerklärung eines Beschlusses

    Für ein Einberufungsverlangen gilt dies insbesondere dann, wenn die Wohnungseigentümer mit konkreten Beanstandungen schwerwiegende Vorwürfe erheben, die den Verdacht finanzieller Unregelmäßigkeiten begründen, und denen der Verwalter nicht konkret entgegen tritt (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 692).
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