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   OLG Düsseldorf, 09.03.2004 - I-3 Wx 334/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5738
OLG Düsseldorf, 09.03.2004 - I-3 Wx 334/03 (https://dejure.org/2004,5738)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.2004 - I-3 Wx 334/03 (https://dejure.org/2004,5738)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 2004 - I-3 Wx 334/03 (https://dejure.org/2004,5738)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Verbindung zwischen dem Miteigentumsanteil und der Größe der jeweiligen Teil oder Wohneigentumseinheit bei Wohnungseigentumsanlage; Voraussetzungen eines Anspruchs gegen Miteigentümer zur Zustimmung zu einer Änderung der Teilungserklärung ; Anforderungen ...

  • Judicialis

    BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Zum Bestehen eines Anspruches auf Größenanpassung der Miteigentumsanteile

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergrößerung der Fläche einer Sondereigentumseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Miteigentumsanteile immer anpassen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 508
  • ZMR 2004, 613
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2004 - 3 Wx 334/03
    Sieht in einem solchen Fall die Teilungserklärung keine Möglichkeit einer Änderung vor, so hat der einzelne Wohnungseigentümer entsprechend den Grundsätzen des § 242 BGB einen Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile, wenn wegen außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an der geltenden Regelung grob unbillig wäre und damit gegen Treu und Glauben verstieße (BGHZ 95, 137, 141 ff.; BayObLG WE 1997, 158, 160; Senat a.a.O.).
  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z BR 24/03

    Verpflichtung eines Wohnungseigentümers zur Zustimmung einer Änderung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2004 - 3 Wx 334/03
    Der Vertrauensschutz ist dabei prinzipiell ein gewichtiges Argument für die Beibehaltung der einmal getroffenen Regelung, da sich jeder Wohnungseigentümer grundsätzlich darauf muss verlassen können, dass wohnungseigentumsrechtlich getroffene Regelungen nicht ohne seine Zustimmung geändert werden (BayObLG DNotZ 2004, 147).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 3 Wx 402/00

    Umfang einzelner Miteigentumsanteile - Änderungsanspruch aufgrund baulicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2004 - 3 Wx 334/03
    Wie die Vorinstanzen zutreffend ausgeführt haben unterliegt die Festlegung der Größe der einzelnen Miteigentumsanteile nach allgemeiner Meinung (Staudinger-Bub, BGB, 12. Aufl., Rdz. 85 zu § 16 WEG m.w.N.; vgl. Senat - 3 Wx 402/00 - vom 08.01.2001) weder einer Bindung an gesetzliche Vorschriften noch an den Wert, die Grundfläche oder die Nutzungsmöglichkeit des jeweiligen Wohnungs- oder Teileigentums.
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 91/01

    Bindung von Wohnungseigentümern an Vereinbarungen mit anderen Mitglieder der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.03.2004 - 3 Wx 334/03
    Im Übrigen kommt bei der Frage einer Verpflichtung zur Änderung der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung dem Vertrauensgrundsatz eine besondere Bedeutung zu (BayObLG, ZMR 2001, 997).
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