Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - I-3 Wx 367/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
--
Auslegung des Begriffs "gemeinsamer Tod" in einem gemeinschaftlichen Testament
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an tatrichterliche Auslegung von Willenserklärungen; Anforderungen an Rechtmäßigkeit der Auslegung; Möglichkeit der Auslegung nach Denkgesetzen und feststehender Erfahrung, Beachtung der ...
- Judicialis
FGG § 27
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2084; FGG § 27
Auslegung einer von Ehegatten gemeinschaftlich getroffenen testamentarischen Verfügung für den Fall des "plötzlichen gemeinsamen Todes" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oberhausen - 6 VI 310/03
- LG Duisburg, 28.10.2003 - 7 T 266/03
- OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - I-3 Wx 367/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1753
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich des Versterbens "zu …
Eine solche Sinngebung erscheint nicht nur interessengerecht, sondern es liegt vielmehr auch nahe, dass sie den Willen der Erblasser abbildet (vgl. Senat vom 23.08.2001 - I-3 Wx 193/11 und vom 20.01.2004 - I-3 Wx 367/03; OLG München ZEV 2011, 31), wohingegen das allein wortgetreue Verständnis im Sinne einer Beschränkung der Regelung ausschließlich auf den exakt zeitgleichen gemeinsamen Unfalltod als interessenwidrig, kaum praktisch vorkommend (…OLG Thüringen, a.a.O.) und damit als fern liegend erscheint. - OLG Düsseldorf, 23.08.2011 - 3 Wx 193/11
Auslegung eines Testaments hinsichtlich des "gemeinsamen Versterbens oder …
Gerade in der vom Wortlaut gedeckten Auslegung, dass die Erbregelung zugunsten des Beteiligten zu 1 nach dem Willen der Testierenden eintreten sollte, wenn einer von ihnen verstirbt und der Andere - unabhängig von einer gemeinsamen Ursache - so zeitnah ebenfalls verstirbt, dass er nicht mehr die Möglichkeit hat, seinerseits zu testieren, liegt eine nicht fern liegende Sinngebung (vgl. Senat, vom 20.01.2004, I-3 Wx 367/03 - BeckRS 2004 30337610). - OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 3 Wx 108/11 Eine nicht fern liegende Sinngebung wäre, dass die Erbregelung zugunsten der Beteiligten zu 1 und 2 nach dem Willen der Testierenden eintreten sollte, wenn einer von ihnen verstirbt und der Tod des Anderen - unabhängig von einer gemeinsamen Ursache - so zeitnah ebenfalls verstirbt, dass er nicht mehr die Möglichkeit hat, seinerseits zu testieren (vgl. Senat, vom 20.01.2004, I-3 Wx 367/03 - BeckRS 2004 30337610).