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   OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - I-3 Wx 54/13   

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OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - I-3 Wx 54/13 (https://dejure.org/2014,7001)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.03.2014 - I-3 Wx 54/13 (https://dejure.org/2014,7001)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. März 2014 - I-3 Wx 54/13 (https://dejure.org/2014,7001)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen eines Ehegattentestaments

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2270 Abs. 2
    Auslegung eines Ehegattentestaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wechselbezüglichkeit der Verfügungen eines Ehegattentestaments

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wechselbezüglichkeit der Verfügungen eines Ehegattentestaments

Verfahrensgang

  • AG Neuss - 133 VI 80/11
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - I-3 Wx 54/13
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11

    Ergänzende Vertragsauslegung des Erbvertrags nur bei erkennbar richtungsweisenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 3 Wx 54/13
    Deshalb kann hier dahinstehen, wie sich ein solcher Wille dokumentieren müsste, ob es etwa hierzu stets einer Andeutung im Testament bedürfte (vgl. hierzu Senat, FG-Prax 2012, 22).

    Umstände, die darauf hindeuten, dass der Wille der Eheleute am 18. März 1979 ausnahmsweise gleichwohl auf Errichtung eines einseitig durch privatschriftliche Verfügung änderbaren gemeinschaftlichen Testaments gerichtet war, bestehen nicht, sind insbesondere - abgesehen davon, dass es an einer entsprechenden Andeutung im Testament fehlt (vgl. hierzu Senat, FG-Prax 2012, 22) - nicht unter Beweis gestellt.

  • OLG München, 28.03.2011 - 31 Wx 93/10

    Ehegattentestament: Entfallende Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 3 Wx 54/13
    Es mag schon zweifelhaft sein, ob ein Irrtum über die mit dem Tod des Erstversterbenden eintretende Bindungswirkung bei wechselbezüglichen Verfügungen überhaupt einen zur Anfechtung berechtigenden Inhaltsirrtum darstellen kann (verneinend OLG München NJW-RR 2011, 1020 im Anschluss an BayObLG, FamRZ 2003, 259; a. A. Staudinger-Kanzleiter, BGB 2013 § 227 Rdz. 69 mit Nachw.); dies mag aber letztlich offen bleiben.
  • BayObLG, 02.05.2002 - 1Z BR 24/01

    Anfechtung wechselseitiger Verfügungen in gemeinschaftlichem Testament

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 3 Wx 54/13
    Es mag schon zweifelhaft sein, ob ein Irrtum über die mit dem Tod des Erstversterbenden eintretende Bindungswirkung bei wechselbezüglichen Verfügungen überhaupt einen zur Anfechtung berechtigenden Inhaltsirrtum darstellen kann (verneinend OLG München NJW-RR 2011, 1020 im Anschluss an BayObLG, FamRZ 2003, 259; a. A. Staudinger-Kanzleiter, BGB 2013 § 227 Rdz. 69 mit Nachw.); dies mag aber letztlich offen bleiben.
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