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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.05.2003 - I-5 U 33/00   

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OLG Düsseldorf, 22.05.2003 - I-5 U 33/00 (https://dejure.org/2003,8884)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.05.2003 - I-5 U 33/00 (https://dejure.org/2003,8884)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - I-5 U 33/00 (https://dejure.org/2003,8884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 635
    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft; Pflichten des Veräußerers sanierter Altbauwohnungen aus dem Kaufvertrag

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1014
  • BauR 2004, 380 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 366/85

    Isolierte formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2003 - 5 U 33/00
    Auch der Veräußerer sanierter Altbauwohnungen hat nach Werkvertragsrecht Gewähr zu leisten, wenn mit dem Kauf des Grundstückes eine Herstellungsverpflichtung verbunden ist (BGH BauR 1987, 439).

    Dann aber liegt bei einem Gebäude aus dem Jahre um 1900 die Notwendigkeit einer Kellerabdichtung auf der Hand, so dass die Erwerber von entsprechenden Maßnahmen der Beklagten ohne weiteres ausgehen durften (vgl. BGH BauR 1987, 439 = NJW 1988, 490; im Ergebnis ebenso OLG München BauR 2003, 396, rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluß des BGH vom 24. Okt. 2002 - VII ZR 249/01).

  • BGH, 19.12.1996 - VII ZR 233/95

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Mitglieder einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2003 - 5 U 33/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Wohnungseigentümer befugt, (primäre) Gewährleistungsrechte aufgrund eines Gemeinschaftsbeschlusses in der Weise einheitlich und gemeinschaftlich zu verfolgen, dass der Verwalter die Ansprüche in gewillkürter Prozessstandschaft im eigenen Namen geltend macht (BGH NJW 1997, 2173, 2174 mit Hinweis auf BGH NJW 1981, 1841).

    Im Regelfall ist jedoch zu vermuten, dass Zweiterwerber von den Ersterwerbern dazu stillschweigend ermächtigt worden sind (BGH NJW 1997, 2173, 2174).

  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 403/98

    Dichtigkeit eines Daches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2003 - 5 U 33/00
    Ob eine Werkleistung mangelhaft ist, hängt davon ab, inwieweit das Werk von der vertraglich geschuldeten Leistung abweicht; im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen schuldet der Auftragnehmer ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk (BGH BauR 2000, 411, 412).
  • OLG München, 02.10.2001 - 9 U 2101/99

    Leistungsbeschreibung: Unklarheiten gehen zu Lasten des Bauträgers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2003 - 5 U 33/00
    Dann aber liegt bei einem Gebäude aus dem Jahre um 1900 die Notwendigkeit einer Kellerabdichtung auf der Hand, so dass die Erwerber von entsprechenden Maßnahmen der Beklagten ohne weiteres ausgehen durften (vgl. BGH BauR 1987, 439 = NJW 1988, 490; im Ergebnis ebenso OLG München BauR 2003, 396, rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluß des BGH vom 24. Okt. 2002 - VII ZR 249/01).
  • BGH, 24.10.2002 - VII ZR 249/01

    Bauträgervertrag: Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2003 - 5 U 33/00
    Dann aber liegt bei einem Gebäude aus dem Jahre um 1900 die Notwendigkeit einer Kellerabdichtung auf der Hand, so dass die Erwerber von entsprechenden Maßnahmen der Beklagten ohne weiteres ausgehen durften (vgl. BGH BauR 1987, 439 = NJW 1988, 490; im Ergebnis ebenso OLG München BauR 2003, 396, rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluß des BGH vom 24. Okt. 2002 - VII ZR 249/01).
  • OLG München, 07.04.1992 - 9 U 6553/91

    Feuchte Wände im Altbau - Haftung des Bauträgers?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2003 - 5 U 33/00
    Denn ein Veräußerer, der zusagt, dass zu der zu sanierenden Eigentumswohnung im Keller ein Abstellraum gehört, schuldet jedenfalls solche Sanierungsmaßnahmen, die geeignet sind, die Sachen etwas vor Feuchtigkeit zu schützen (OLG München, Urteil vom 7. April 1992, 9 U 6553/91, zitiert nach Riedl in Heiermann/Riedl/Rusam, a.a.O.).
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 479/00

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2003 - 5 U 33/00
    Das gesamte Verhalten des Unternehmers ist zu würdigen, auch seine spätere Einlassung im Prozess (BauR 2002, 1399-1401 = NJW 2002, 3019-3021; BauR 2001, 667, 669 = ZfBR 2001, 177 = NZBau 2001, 211, 212 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 488/99

    Pflichten des Architekten nach Kündigung des Vertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2003 - 5 U 33/00
    Das gesamte Verhalten des Unternehmers ist zu würdigen, auch seine spätere Einlassung im Prozess (BauR 2002, 1399-1401 = NJW 2002, 3019-3021; BauR 2001, 667, 669 = ZfBR 2001, 177 = NZBau 2001, 211, 212 m.w.N.).
  • BGH, 09.01.2003 - VII ZR 408/01

    Anforderungen an eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2003 - 5 U 33/00
    Nach gefestigter Rechtsprechung richten sich Ansprüche des Erwerbers wegen Mängeln an neu errichteten Gebäuden nach Werkvertragsrecht, unabhängig davon, ob das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertiggestellt war und ob sich die Parteien als "Käufer" und "Verkäufer" bezeichnet haben (zuletzt BGH BauR 2003, 535 = NJW-RR 2003, 519).
  • BGH, 04.11.1982 - VII ZR 53/82

    Geltendmachung von Mängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.05.2003 - 5 U 33/00
    Welche sekundären Gewährleistungsrechte die Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen, nachdem sie ihren primären Gewährleistungsanspruch (Nachbesserung bzw. das Recht, die Mängel selbst zu beseitigen) verloren haben, kann nur noch durch die Wohnungseigentümergemeinschaft bestimmt werden (BGH NJW 1983, 453 = BauR 1983, 84).
  • BGH, 04.06.1981 - VII ZR 9/80

    Geltendmachung von Nachbesserungsansprüchen durch die

  • BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86

    Ankündigung der Ersatzvornahme

  • OLG Hamm, 04.05.1995 - 17 U 25/94

    Anerkannte Regeln der Technik bei Altbau

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2016 - 21 U 120/15

    Sanierung eines Altbaus: Bauträger muss Keller abdichten!

    Ein Veräußerer, der zusagt, dass zu der zu sanierenden Eigentumswohnung ein Kellerraum gehört, schuldet jedenfalls diejenigen Sanierungsmaßnahmen, die erforderlich sind, die in einem solchen Kellerraum üblicherweise gelagerten Gegenstände vor Feuchtigkeit zu schützen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 22.05.2003, Aktenzeichen 5 U 33/00).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2010 - 5 U 25/09

    Anforderungen an den Trittschallschutz der Sanierung eines Gebäudes

    Entgegen der Auffassung der Kammer habe der Senat in seiner vom Landgericht angeführten Entscheidung vom 22.05.2003 I-5 U 33/00, nicht den Grundsatz aufgestellt, dass bei einer Altbausanierung davon ausgegangen werden dürfe, dass die durchgeführten Arbeiten den Regeln des Handwerks und dem Stand der Technik im Zeitpunkt der Sanierung zu entsprechen hätten.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2015 - 21 U 160/10

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in einem notariellen Kaufvertrag über

    In der bereits von den Klägern herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, vom 22.5.2003 - 5 U 33/00 - wird zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Veräußerer, der zusagt, dass zu der zu sanierenden Eigentumswohnung im Keller auch ein Abstellraum gehört, jedenfalls solche Sanierungsmaßnahmen schuldet, die geeignet sind, die Sachen vor Feuchtigkeit zu schützen.
  • LG Düsseldorf, 09.01.2009 - 1 O 177/08

    Einschaltung eines Sonderfachmanns für Schallschutz entbindet den Architekten

    Bei einer Altbausanierung darf davon ausgegangen werden, dass die durchgeführten Arbeiten den Regeln des Handwerks und dem Stand der Technik im Zeitpunkt der Sanierung entsprechen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.5.2003, I-5 U 33/00).
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   OLG Oldenburg, 22.05.2001 - 5 U 33/00   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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