Rechtsprechung
FG Hamburg, 23.03.2006 - II 317/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 3 Nr. 26; SGB XII § 71
Zur Steuerfreiheit der Einnahmen aus der nebenberuflichen Pflege alter Menschen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Steuerfreiheit der Einnahmen aus der nebenberuflichen Pflege alter Menschen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Übungsleiterfreibetrag - Nachweispflichten liegen beim Arbeitnehmer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ansehung von Zahlungen für die nebenberufliche Pflege alter Menschen als steuerpflichtigen Arbeitslohn oder steuerfreie Einnahmen; Inhalt der nebenberuflichen Pflege alter Menschen; "Nebenberufliche" Ausübung einer Tätigkeit
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 30.03.1990 - VI R 188/87
Nebenberufliche Tätigkeit i. S. von § 3 Nr. 26 EStG, wenn Zeitaufwand niedriger …
Auszug aus FG Hamburg, 23.03.2006 - II 317/04
Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt (BFH-Urteil vom 30.03.1990, VI R 188/87, BFHE 160, 485, BStBl II 1990, 854 ).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2014 - L 8 R 961/13
Aushilfstätigkeiten für den "Rollenden Mittagstisch" (hier Auslieferung von …
Diese allgemein gehaltene Formulierung schließt es jedenfalls nicht aus, den Kreis der begünstigten Tätigkeiten auf sämtliche in § 14 Abs. 4 SGB XI und § 71 Abs. 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - bzw. dem im Streitzeitraum z.T. noch geltenden § 75 Bundessozialhilfegesetz - und darüber hinaus auf Sofortmaßnahmen gegenüber Schwerkranken und Verunglückten (also Ersthelfer und Rettungssanitäter) zu erstrecken (vgl. FG Hamburg, Urteil v. 23.3.2006, II 317/04, juris; so auch die Lohnsteuer-Richtlinien 2003-2005, R 17). - LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2014 - B 12 R 1/15
Prüfung der Beitragspflichtigkeit einer Vergütung für eine Tätigkeit (hier die …
Diese allgemein gehaltene Formulierung schließt es jedenfalls nicht aus, den Kreis der begünstigten Tätigkeiten auf sämtliche in § 14 Abs. 4 SGB XI und § 71 Abs. 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - bzw. dem im Streitzeitraum z.T. noch geltenden § 75 Bundessozialhilfegesetz - und darüber hinaus auf Sofortmaßnahmen gegenüber Schwerkranken und Verunglückten (also Ersthelfer und Rettungssanitäter) zu erstrecken (vgl. FG Hamburg, Urteil v. 23.3.2006, II 317/04, juris; so auch die Lohnsteuer-Richtlinien 2003-2005, R 17).