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   RG, 10.12.1925 - II 368/25   

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https://dejure.org/1925,572
RG, 10.12.1925 - II 368/25 (https://dejure.org/1925,572)
RG, Entscheidung vom 10.12.1925 - II 368/25 (https://dejure.org/1925,572)
RG, Entscheidung vom 10. Dezember 1925 - II 368/25 (https://dejure.org/1925,572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Macht sich der Beihilfe (§ 49 StGB.) schuldig, wer mit dem Willen, sich einer Förderung der vom Täter beabsichtigten Haupttat zu enthalten, nur zur Begehung ihres -- nach seiner Vorstellung untauglichen -- Versuchs als Gehilfe mitwirkt? 2. Erfordert § 49 a StGB. zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 60, 23
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Das Erbieten des Angeklagten T. war ernst gemeint (zu diesem Erfordernis vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1954 - StE 125/52, BGHSt 6, 346, 347; Beschluss vom 7. Juli 1993 - 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; ebenso bereits RG, Urteile vom 7. Juni 1929 - I 3/29, RGSt 63, 197, 199; vom 10. Dezember 1925 - II 368/25, RGSt 60, 23, 25; ferner S/S/Heine/Weißer, aaO Rn. 27; SK-StGB/Hoyer, aaO Rn. 38; MüKoStGB/Joecks, aaO Rn. 46; Roxin, JA 1979, 169, 172; Schröder, JuS 1967, 289, 294; LK/Schünemann, aaO Rn. 92; NK-StGB/Zaczyk, aaO Rn. 37) und auf eine Bindung gegenüber den beiden anderen Angeklagten gerichtet (zu diesem Erfordernis vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - StB 10/14, NJW 2015, 1032, 1033; vom 18. Februar 2016 - AK 3/16, juris Rn. 13).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84

    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich

    Der Gehilfe muß den Täter nicht nur vorsätzlich bei der Haupttat unterstützen, sondern überdies deren Zustandekommen wollen, bei Erfolgsdelikten wie Totschlag also auch ihren Erfolg (RGSt 60, 23, 24; BGH bei Dallinger MDR 1973, 354; BGH, Urteil vom 13. September 1977 - 1 StR 441/77; vgl. aber BGH DAR 1981, 226).
  • BGH, 11.05.1954 - StE 125/52
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  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 282/21

    Versuch der Beteiligung (Sich-bereit-Erklären); Beweiswürdigung

    Erforderlich ist aber, dass der Angeklagte sein Erbieten ernst gemeint hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 ? 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96, 99; Beschluss vom 7. Juli 1993 ? 3 StR 275/93, BGHR StGB § 30 Beteiligung 1; Urteil vom 11. Mai 1954 ? StE 125/52, BGHSt 6, 346, 347; ebenso bereits RG, Urteil vom 10. Dezember 1925 ? g. Sch. II 368/25, RGSt 63, 197, 199; RGSt 60, 23, 25).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1987 - 1 Ws 958/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; Grenzübertritt; Illegale Einfuhr;

    Er wollte die Vollendung der Haupttat (vgl. RGSt 60, 23 [24]; BGH (D) MDR 1973, 554 ; Körner a.a.0.
  • BGH, 12.09.1951 - 4 StR 503/51
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  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 657/72

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Anforderungen an einen

    gesehen werden könnte, erfordert jedoch ebenfalls einen auf den Erfolg der Haupttat gerichteten Willen (RGSt 60, 23, 24).
  • BGH, 18.01.1980 - 2 StR 270/79

    Heilung von Mängeln des Anklagesatzes - Ersetzung eines Hauptschöffen durch einen

    Entgegen der im angefochtenen Urteil (S. 211 Abs. 1 UA) vertretenen Meinung setzt die Annahme einer Beihilfe voraus, daß der Gehilfe seinen Beitrag mit dem Vorsatz geleistet hat, die Vollendung der vom Haupttäter gewollten Tat zu fördern; insoweit muß er diesen Erfolg zumindest billigend in Kauf genommen haben (vgl. RGSt 56, 168, 170; 60, 23, 24; BGH bei Da MDR 1957, 266; 1973 554).
  • BGH, 15.10.1968 - 2 StR 137/67

    Erschießungen ausländischer Zivilarbeiter und Zivilgefangener durch Angehörige

    An diesem Vorsatz fehlt es, wenn der die Tötung ausführende Gehilfe weiß oder glaubt, daß angesichts der tatsächlichen Verhältnisse seine Handlungsweise nicht geeignet ist, die vom Haupttäter vorgestellte und gewollte Tat unter Verwirklichung ihrer besonderen Merkmale (hier die Heimtücke) zu fördern (vgl. hierzu RGSt 60, 23).
  • BGH, 09.05.1961 - 1 StR 83/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Er muß daher die Hilfe mit dem Vorsatz leisten, die Vollendung der von dem Täter gewollten Tat zu fördern, und insofern muß auch sein Wille auf diesen Erfolg gerichtet sein (RGSt 60, 23, 24 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.10.1953 - 1 StR 10/53

    Rechtsmittel

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