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   FG Hamburg, 22.05.1997 - II 5/97   

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FG Hamburg, 22.05.1997 - II 5/97 (https://dejure.org/1997,9592)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22.05.1997 - II 5/97 (https://dejure.org/1997,9592)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22. Mai 1997 - II 5/97 (https://dejure.org/1997,9592)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streit um die Berücksichtigungsfähigkeit von Gebühren für Kontoführung und Kreditkarte ohne Einzelnachweis als Werbungskosten; Zuständigkeit des Finanzamts beim Wechsel des Wohnorts durch den Steuerpflichtigen bei laufendem Einspruchsverfahren; Ausschluss der Aufhebung ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2008 - 3 M 9/08

    Sofortige Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

    Ist diese Frage Gegenstand eines Rechtsstreits, ist es deshalb grundsätzlich geboten, mit der Vollziehung einer Verfügung, die eine solche Zerstörung vorschreibt, zu warten, bis rechtskräftig über die Genehmigungsfähigkeit einer mit erheblichem Aufwand geschaffenen Bausubtanz entschieden ist (vgl. nur OVG Hamburg, B. v. 28.02.1997 - Bs II 5/97, zit. nach juris; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rn. 1288 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 09.05.2023 - 2 Bs 41/23

    Eine bauliche Anlage ist auch dann formell illegal, wenn bei der Bauausführung so

    Dementsprechend hat das Beschwerdegericht bereits mehrfach entschieden, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung regelmäßig, d.h. ohne Vorliegen besonderer Umstände, nicht in Betracht kommt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.2.1997, Bs II 5/97, juris Rn. 3; Beschl. v. 31.7.2001, 2 Bs 135/01, juris Rn. 9; Beschl. v. 5.2.2008, 2 Bs 295/07, n.v.; ebenso OVG Greifswald, Beschl. v. 6.2.2008, 3 M 9/08, BauR 2009, 482, juris Rn. 4; OVG Münster, Beschl. v. 4.3.2013, 2 B 30/13, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.7.2015, OVG 10 S 14.15, KommJur 2015, 436, juris Rn. 19; VGH München, Beschl. v. 30.1.2019, 9 CS 18.2533, BayVBl. 2019, 391, juris Rn. 23).

    Ist diese Frage Gegenstand eines Rechtsstreits, ist es deshalb grundsätzlich geboten, mit der Vollziehung einer Verfügung, die eine solche Zerstörung vorschreibt, zu warten, bis rechtskräftig über die Genehmigungsfähigkeit einer mit erheblichem Aufwand geschaffenen Bausubstanz entschieden ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 28.2.1997, Bs II 5/97, juris Rn. 3).

  • FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14

    Aussetzung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Heilung von

    Dies gilt auch für die nach § 26 Satz 2 AO erforderliche Zustimmung der nunmehr örtlich zuständigen Behörde für ein Handeln der früher zuständigen Behörde (ebenso Rätke in Klein, Komm. zur AO, 12. Aufl. 2014, § 26 Rn. 12; Schmieszek in Beermann/Gosch, § 26 AO Rn. 23 sowie - zur früheren Rechtslage, als § 126 Abs. 2 AO eine Nachholung nur bis zur Einspruchsentscheidung vorsah - FG Hamburg Urteile vom 13. April 1989 II 7/87, EFG 1989, 490, 491; vom 22. Mai 1997 II 5/97, EFG 1997, 1418).
  • FG Hamburg, 08.12.2003 - II 427/03

    Abgabenordnung: Örtliche Unzuständigkeit bei Schätzungsbescheiden

    Eine andere Entscheidung in der Sache bei dieser Art von Beweiswürdigung ist daher nicht möglich (F G Hamburg vom 22.05.1997 , II 5/97 , nicht veröffentlicht; Schwarz-Frotscher § 127 AO Rn 7).
  • FG Hamburg, 10.11.2003 - II 375/03

    § 127 AO ist auf Schätzungsfälle gemäß § 162 AO anwendbar

    Eine "andere Entscheidung in der Sache" bei dieser Art. von Beweiswürdigung ist daher nicht möglich (FG Hamburg vom 22.5.1997 II 5/97, nicht veröffentlicht; Schwarz-Frotscher § 127 AO Rn 7).
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