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   BFH, 25.08.2004 - II B 154/03   

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https://dejure.org/2004,15279
BFH, 25.08.2004 - II B 154/03 (https://dejure.org/2004,15279)
BFH, Entscheidung vom 25.08.2004 - II B 154/03 (https://dejure.org/2004,15279)
BFH, Entscheidung vom 25. August 2004 - II B 154/03 (https://dejure.org/2004,15279)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Anzeigepflicht hinsichtlich der Übernahme eines letzten Gesellschaftsanteils als Begründung für eine leichtfertige Steuerverkürzung hinsichtlich eines früheren grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgangs

  • Judicialis

    AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 2; ; GrEStG § 1 Abs. 2 a; ; GrEStG § 19 Abs. 1; ; GrEStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a; ; GrEStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Bedeutung der Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 GrEStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 25.08.2004 - II B 154/03
    Bloße Fehler des finanzgerichtlichen Urteils begründen die Revisionszulassung nicht (§ 115 Abs. 2 FGO; BFH-Beschluss vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978).
  • BFH, 27.11.2001 - XI B 123/01

    Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 25.08.2004 - II B 154/03
    Etwas anderes kann bei Offenkundigkeit eines Zulassungsgrundes gelten (BFH-Beschluss vom 27. November 2001 XI B 123/01, BFH/NV 2002, 542).
  • BFH, 26.02.2007 - II R 50/06

    GrESt: Anzeigepflicht für Änderung des Gesellschafterbestandes

    Aus dem Klammerzusatz "§ 1 Abs. 2a" ergibt sich eindeutig, dass sich die Anzeigepflicht auf Rechtsgeschäfte bezieht, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2a GrEStG erfüllen können (vgl. BFH-Beschluss vom 25. August 2004 II B 154/03, juris STRE200451140).
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