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   BFH, 31.08.2006 - II E 4/06   

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https://dejure.org/2006,18717
BFH, 31.08.2006 - II E 4/06 (https://dejure.org/2006,18717)
BFH, Entscheidung vom 31.08.2006 - II E 4/06 (https://dejure.org/2006,18717)
BFH, Entscheidung vom 31. August 2006 - II E 4/06 (https://dejure.org/2006,18717)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.10.1983 - VII E 7/83

    Vorbescheid - Gebühr

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - II E 4/06
    Die durch den Gerichtsbescheid ausgelöste Gebühr bleibt trotz des Antrags auf mündliche Verhandlung bestehen (vgl. für den Fall der Rechtsmittelrücknahme Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 4. Oktober 1983 VII E 6-7/83, BFHE 139, 237, BStBl II 1984, 62).
  • BFH, 27.10.2021 - X K 5/20

    Kein Entschädigungsanspruch für eine infolge der Corona-Pandemie verursachte

    Ebenso liegt es im Ermessen des Gerichts, ob es von der Möglichkeit Gebrauch macht, gemäß § 90a Abs. 1 FGO ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 31.08.2006 - II E 4/06, BFH/NV 2007, 73, unter II.2.).
  • FG Köln, 09.02.2009 - 10 Ko 2120/08

    Geltung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bei Festsetzung des Streitwerts

    Der Bundesfinanzhof habe für den Fall der Gerichtsgebühren entschieden, dass eine Gebühr für den Gerichtsbescheid nicht dadurch entfalle, wenn der Gerichtsbescheid wegen Antrags auf mündliche Verhandlung als nicht ergangen gelte (Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 31.08.2006 II E 4/06, BFH/NV 2007, 73).

    Die Entscheidung des BFH vom 31. August 2006 II E 4/06 (BFH/NV 2007, 73), die zu einer Frage der Gerichtskosten ergangen ist, ist nicht auf die Terminsgebühr übertragbar.

  • BFH, 20.12.2013 - II E 18/12

    Gerichtsgebühren für Revisionsverfahren als Masseverbindlichkeit - Gebühr für

    Die durch den Gerichtsbescheid ausgelöste Gebühr bleibt trotz des Antrags auf mündliche Verhandlung bestehen (BFH-Beschluss vom 31. August 2006 II E 4/06, BFH/NV 2007, 73).
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