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   BFH, 06.10.1976 - II R 107/71   

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https://dejure.org/1976,1173
BFH, 06.10.1976 - II R 107/71 (https://dejure.org/1976,1173)
BFH, Entscheidung vom 06.10.1976 - II R 107/71 (https://dejure.org/1976,1173)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1976 - II R 107/71 (https://dejure.org/1976,1173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Erbschaftsteuer - Eintritt der Bedingung - Berichtigung der Veranlagung - Lastberechnung - Veranlagung zur Erbschaftsteuer - Verpflichtung zur Herausgabe eines Nachlaßgegenstandes - Todestag des Erblassers - Zeitpunkt der Herausgabeverpflichtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 121, 81
  • BStBl II 1977, 211
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 3039/17

    Abzinsung einer in einem Schenkungsvertrag vereinbarten aufschiebend bedingten

    Er vertrat unter Hinweis auf Kommentarstimmen und das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.10.1976 II R 107/71 (BStBl. II 1977, 211) die Auffassung, dass der auf den Ereignistag, also den Todestag des Schenkers, berechnete Kapitalwert gemäß § 12 Abs. 3 Bewertungsgesetz (BewG) auf den Zeitpunkt der Zuwendung, den 23.12.2004, abzuzinsen sei.

    Mit dieser Sichtweise setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.10.1976 II R 107/71 (BStBl. II 1977, 211).

    Aufgrund dieses Umstands hat es der Bundesfinanzhof als gerechtfertigt angesehen, den Kapitalwert der Verpflichtung direkt auf den Übertragungsstichtag zu bewerten und die Frage einer Bewertung zum Ereignistag und Abzinsung auf den Übertragungsstichtag offen gelassen (vgl. BFH, Urteil vom 06.10.1976 II R 107/71 unter II. Ziffer 2 Buchst. b) aa)).

  • BFH, 15.07.2021 - II R 26/19

    Keine Abzinsung einer aufschiebend bedingten Last

    Dem steht --wie das FG zu Recht annimmt-- die Entscheidung des BFH vom 06.10.1976 - II R 107/71 (BFHE 121, 81, BStBl II 1977, 211) nicht entgegen, da diese ausdrücklich die Frage offenlässt, ob bei der Bewertung einer aufschiebend bedingten, auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkten Nutzung der maßgebende Vervielfältiger nach dem Lebensalter des Berechtigten im Zeitpunkt des Erbfalls oder des Eintritts der Bedingung zu bemessen ist (BFH-Urteil in BFHE 121, 81, BStBl II 1977, 211, unter II.2.a cc).
  • FG München, 29.03.2006 - 4 K 1831/05

    Auslegung eines Schenkungsvertrages; Schenkung eines Grundstücks im Zustand der

    § 29 Abs. 2 ErbStG sei darauf nicht anwendbar (s. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1976 II R 107/71, BStBI II 1977, 211).

    Die Klage ist insoweit unbegründet, als auf den 1. Juli 1996 eine Abzinsung der Rentenverpflichtung nach § 12 Abs. 3 BewG vorzunehmen ist (s. Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG , § 12 , Anm. 48; Moench, ErbStG , § 12 Anm. 14, B; Viskorf, ErbStG , §§ 4 - 8 BewG , Anm. 19; Gürsching/Stenger, BewG , § 6 , Anm. 7), so dass statt 1.370.894 DM nur 925.354 DM (s. Anlage zum Schenkungsteuer-Bescheid vom 22. Juli 2004 (Bl. 76 Finanzgerichts-Akte) entsprechend § 6 Abs. 2 BewG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 BewG (s. BFH-Urteil vom 16.10.1976 II R 107/71, BStBI II 1977, 211) anzusetzen sind, wovon ein Drittel als Verkehrswert der Gegenleistung (= 308.452 DM statt 456.964 DM) auf die Beschenkte entfällt.

  • FG München, 29.03.2006 - 4 K 1836/05

    Auslegung eines Schenkungsvertrages; Schenkung eines Grundstücks im Zustand der

    § 29 Abs. 2 ErbStG sei darauf nicht anwendbar (s. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1976 II R 107/71, BStBI II 1977, 211).

    Die Klage ist insoweit unbegründet, als auf den 1. Juli 1996 eine Abzinsung der Rentenverpflichtung nach § 12 Abs. 3 BewG vorzunehmen ist (s. Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG , § 12 , Anm. 48; Moench, ErbStG , § 12 Anm. 14, B; Viskorf, ErbStG , §§ 4 - 8 BewG , Anm. 19; Gürsching/Stenger, BewG , § 6 , Anm. 7), so dass statt 1.370.894 DM nur 925.354 DM (s. Anlage zum Schenkungsteuer-Bescheid vom 22. Juli 2004 (Bl. 76 Finanzgerichts-Akte) entsprechend § 6 Abs. 2 BewG in Verbindung mit § 5 Abs. 2 BewG (s. BFH-Urteil vom 16.10.1976 II R 107/71, BStBI II 1977, 211) anzusetzen sind, wovon ein Drittel als Verkehrswert der Gegenleistung (= 308.452 DM statt 456.964 DM) auf den Beschenkten entfällt.

  • FG München, 29.03.2006 - 4 K 1835/05

    Rechtliche Einordnung der Schenkung eines Gebäudes sowie eines anschließenden

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