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BFH, 23.07.1975 - II R 147/73 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Arbeitgeber - Versicherungsnehmer - Gruppenunfallversicherung für Arbeitnehmer - Zahlung der Versicherungssummen - Anzeigepflicht - Versicherungsmakler - Auftrag der Zahlungsabwicklung - Inkassovollmacht - Weiterleitung der Versicherungssumme
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 187 a Abs. 3 a. F. (= ErbStG 1974 § 33 Abs. 3); ErbStDV § 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 116, 291
- VersR 1976, 398
- DB 1975, 2305
- BStBl II 1975, 841
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- FG Niedersachsen, 24.07.1973 - VI 26/72
Auszug aus BFH, 23.07.1975 - II R 147/73
Die Entscheidung des Niedersächsischen FG vom 24. Juli 1973 VI 26/72 ist in EFG 1974, 21, abgedruckt.
- FG Baden-Württemberg, 12.03.2004 - 9 K 338/99
Anzeigepflicht nach § 33 ErbStG eines inländischen Kreditinstituts wegen des bei …
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der BFH im Urteil vom 23. Juli 1975 II R 147/73 (BStBl II 1975, 841), bei der im Wesentlichen gleichgelagerten Aufforderung zur Erfüllung der Anzeigepflicht gegenüber Versicherungsunternehmen i.S. von § 33 Abs. 3 ErbStG 1974 (zuvor § 187 a Abs. 3 der Reichsabgabenordnung - AO -) davon ausgegangen ist, dass es sich hierbei um einen Verwaltungsakt handelt.