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BGH, 28.05.2001 - II ZB 21/00 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Prozesskostenhilfe - Außerordentliche Beschwerde - Voraussetzungen - Greifbare Gesetzwidrigkeit
- Judicialis
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 127 Abs. 2 S. 2, § 568 Abs. 2 S. 1
Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte im Prozeßkostenhilfeverfahren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.11.1999 - IX ZB 95/99
Festsetzung eines Ordnungsgeldes im einstweiligen Verfügungsverfahren durch das …
Auszug aus BGH, 28.05.2001 - II ZB 21/00
Im übrigen ist eine abschließende Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag der Klägerin nicht im Rahmen einer außerordentlichen Beschwerde, sondern im Wege einer Gegenvorstellung gegen die mangels Rechtskraftwirkung jederzeit abänderbaren Beschlüsse des Beschwerdegerichts oder des Landgerichts herbeizuführen (vgl. Senat aaO sowie zu Verfassungsverstößen BGH, Beschl. v. 25. November 1999 - IX ZB 95/99, NJW 2000, 590 m.w.N.). - BGH, 07.07.1997 - II ZB 7/97
Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit …
Auszug aus BGH, 28.05.2001 - II ZB 21/00
Dazu müßte die angefochtene Entscheidung "greifbar gesetzwidrig" sein, d.h. jeder Grundlage entbehren und inhaltlich dem Gesetz fremd sein (vgl. Sen.Beschl. v. 7. Juli 1997 - II ZB 7/97, MDR 1997, 969).