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   BGH, 21.03.2005 - II ZR 16/03   

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https://dejure.org/2005,9581
BGH, 21.03.2005 - II ZR 16/03 (https://dejure.org/2005,9581)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2005 - II ZR 16/03 (https://dejure.org/2005,9581)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2005 - II ZR 16/03 (https://dejure.org/2005,9581)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Kündigung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

  • Judicialis

    ZPO § 552 a; ; GmbHG § 52 Abs. 1; ; AktG § 111 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 52 Abs. 1; AktG § 111 Abs. 5
    Unwirksamkeit der Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines Vorstandes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit der Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers bei Ausspruch durch den Vorsitzenden des (fakultativen) Aufsichtsrats ohne satzungsmäßige Ermächtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 2005, 1269
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 131/73

    Berechnung des Beginns einer Kündigungsfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben bei

    Auszug aus BGH, 21.03.2005 - II ZR 16/03
    Er hat aber nach der rechtsfehlerfreien tatrichterlichen Auslegung seines Beschlusses vom 26. Januar 2001 hierüber nicht abschließend entschieden, sondern dem Aufsichtsratsvorsitzenden und seinem Stellvertreter den Versuch einer gütlichen Einigung mit dem Kläger durch Abschluß eines Aufhebungsvertrages (vgl. dazu Sen.Urt. v. 5. Juni 1975 - II ZR 231/73, WM 1975, 793 f. zu 1 a a.E.) und die endgültige Entscheidung über eine Kündigung je nach dem Ergebnis der Anhörung des Klägers überlassen.
  • BGH, 17.02.1954 - II ZR 63/53

    Entlassung eines Vorstandsmitgliedes

    Auszug aus BGH, 21.03.2005 - II ZR 16/03
    § 10 Nr. 8 der Satzung ermächtigt den Aufsichtsratsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter nur zur Abgabe der zur Durchführung von Aufsichtsratsbeschlüssen erforderlichen Willenserklärungen, was - entsprechend der seit langem nicht nur im Aktienrecht geläufigen Unterscheidung zwischen Willens- und Erklärungsvertretung (vgl. BGHZ 12, 327, 334 ff.; Hüffer, AktG 6. Aufl. § 112 Rdn. 5) - eine auf eigener Urteilsbildung fußende Entscheidung des Gesamtorgans jedenfalls über das "Ob" der durchzuführenden Maßnahme voraussetzt (vgl. BGHZ 41, 282, 285).
  • BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92

    Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der

    Auszug aus BGH, 21.03.2005 - II ZR 16/03
    Eine derartige Entscheidungsdelegation ist in der Satzung der Beklagten nicht vorgesehen und scheidet deshalb gemäß § 52 Abs. 1 GmbHG i.V.m. § 111 Abs. 5 AktG aus (zur Unwirksamkeit satzungswidriger Aufsichtsratsbeschlüsse vgl. auch BGHZ 122, 342, 351).
  • BGH, 21.09.1970 - II ZR 13/69

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Gesellschaftsvorstandes -

    Auszug aus BGH, 21.03.2005 - II ZR 16/03
    Da nach allem der Aufsichtsrat der Beklagten als Gesamtorgan über die fristlose Kündigung weder selbst abschließend entschieden hat noch einzelne Mitglieder hierzu wirksam ermächtigen konnte, fehlt es an einer gemäß § 11 Abs. 2 lit. k der Satzung erforderlichen Entscheidung des zuständigen Organs über die Kündigung, was zu deren Unwirksamkeit führt (vgl. Sen.Urt. v. 21. September 1970 - II ZR 13/69, WM 1970, 1394 f. zu I 3; v. 4. November 1968 - II ZR 63/67, WM 1968, 1350; v. 1. Februar 1968 - II ZR 212/65, WM 1968, 570).
  • BGH, 01.02.1968 - II ZR 212/65

    Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH durch die Gesellschafter - Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 21.03.2005 - II ZR 16/03
    Da nach allem der Aufsichtsrat der Beklagten als Gesamtorgan über die fristlose Kündigung weder selbst abschließend entschieden hat noch einzelne Mitglieder hierzu wirksam ermächtigen konnte, fehlt es an einer gemäß § 11 Abs. 2 lit. k der Satzung erforderlichen Entscheidung des zuständigen Organs über die Kündigung, was zu deren Unwirksamkeit führt (vgl. Sen.Urt. v. 21. September 1970 - II ZR 13/69, WM 1970, 1394 f. zu I 3; v. 4. November 1968 - II ZR 63/67, WM 1968, 1350; v. 1. Februar 1968 - II ZR 212/65, WM 1968, 570).
  • BGH, 04.11.1968 - II ZR 63/67

    Möglichkeit der Einräumung eines Sonderrechts auf unentziehbaren Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 21.03.2005 - II ZR 16/03
    Da nach allem der Aufsichtsrat der Beklagten als Gesamtorgan über die fristlose Kündigung weder selbst abschließend entschieden hat noch einzelne Mitglieder hierzu wirksam ermächtigen konnte, fehlt es an einer gemäß § 11 Abs. 2 lit. k der Satzung erforderlichen Entscheidung des zuständigen Organs über die Kündigung, was zu deren Unwirksamkeit führt (vgl. Sen.Urt. v. 21. September 1970 - II ZR 13/69, WM 1970, 1394 f. zu I 3; v. 4. November 1968 - II ZR 63/67, WM 1968, 1350; v. 1. Februar 1968 - II ZR 212/65, WM 1968, 570).
  • BGH, 06.04.1964 - II ZR 75/62

    Faktisches Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BGH, 21.03.2005 - II ZR 16/03
    § 10 Nr. 8 der Satzung ermächtigt den Aufsichtsratsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter nur zur Abgabe der zur Durchführung von Aufsichtsratsbeschlüssen erforderlichen Willenserklärungen, was - entsprechend der seit langem nicht nur im Aktienrecht geläufigen Unterscheidung zwischen Willens- und Erklärungsvertretung (vgl. BGHZ 12, 327, 334 ff.; Hüffer, AktG 6. Aufl. § 112 Rdn. 5) - eine auf eigener Urteilsbildung fußende Entscheidung des Gesamtorgans jedenfalls über das "Ob" der durchzuführenden Maßnahme voraussetzt (vgl. BGHZ 41, 282, 285).
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