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   BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84   

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https://dejure.org/1985,846
BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84 (https://dejure.org/1985,846)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1985 - II ZR 194/84 (https://dejure.org/1985,846)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1985 - II ZR 194/84 (https://dejure.org/1985,846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzsicherung - Kürzungder Versorgungszahlungen - Pensions-Sicherungs-Verein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.; BetrAVG § 7
    Pflichten des Versorgungsverpflichteten bei wirtschaftlicher Notlage des Unternehmens; Übernahme gekürzter Versorgungsbezüge durch den Träger der Insolvenzsicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 93, 383
  • NJW 1985, 2951
  • ZIP 1985, 760
  • MDR 1985, 739
  • BB 1985, 1399
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 437/79

    Betriebliche Altersversorgung: Widerruf - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84
    Land- und Berufungsgericht haben dem Kläger den von der Beklagten monatlich einbehaltenen Teil seiner Rente zuerkannt, ohne zu prüfen, ob die Beklagte aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage berechtigt war, die Versorgungsleistungen zu kürzen; sie sind insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 24. November 1977, NJW 1978, 1069, 1072; v. 6. Dezember 1979, ZIP 1980, 463, 465; v. 26. Juni 1980, ZIP 1980, 1016, 1017; v. 14. August 1980, ZIP 1981, 424, 426; v. 11. September 1980, WM 1981, 750, 751) gefolgt, das dem Arbeitgeber erst dann die Kürzung gestattet, wenn der PSV ihr entweder zugestimmt (§ 7 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG) oder der Arbeitgeber durch ein Urteil gegen ihn rechtskräftig feststellen lassen hat, daß die Kürzung zulässig ist (§ 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG).

    Hiernach kann richterliche Rechtsfortbildung zwar den satzungsgemäßen Ausschluß umdeuten in ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht; dieses Recht darf aber nicht zusätzlich noch dahin eingeengt werden, daß es nur im Falle wirtschaftlicher Notlagen besteht (vgl. die in derselben Sache ergangenen Urteile des BAG v. 14. August 1980 aaO und 5. Juni 1984, ZIP 1985, 50).

    Dieses macht die Zulässigkeit des Widerrufs nicht nur davon abhängig, daß der Arbeitgeber das Verfahren auf Zustimmung rechtzeitig einleitet und zügig vorantreibt, sondern fordert den Abschluß dieses Verfahrens, also die Zustimmung des PSV oder das diese ersetzende rechtskräftige Urteil (BAG Urteil v. 14. August 1980 aaO).

  • BGH, 19.10.1978 - II ZR 42/77

    Anspruch auf nach dem Beamtengehalt bemessene Rente - Rechtliches Interesse an

    Auszug aus BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84
    Der Bundesgerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben seit jeher den Standpunkt vertreten, daß Versorgungszusagen nur widerrufen werden können, wenn sich der frühere Arbeitgeber in einer Notlage befindet, die den Bestand seines Unternehmens gefährdet (Sen. Urt. v. 8. Dezember 1960 - II ZR 107/59, WM 1961, 299, 300; v. 19. Oktober 1978 - II ZR 42/77, WM 1979, 250, 251; BAG Urt. v. 10. Mai 1955, NJW 1955, 1167; v. 10. Dezember 1971, WM 1972, 693, 694).

    Dem Versorgungsempfänger ist zwar unter dem Gesichtspunkt der nachvertraglichen Betriebstreue und der daraus geschuldeten Rücksichtnahme auf lebenswichtige Belange des Pensionsverpflichteten eine zeitweilige Kürzung seines Ruhegehalts zuzumuten, wenn das Unternehmen anders nicht gerettet werden kann (vgl. Sen. Urt. v. 19. Oktober 1978 aaO).

    Hierin läge eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Senats, daß nämlich eine zeitweise Kürzung der Versorgungsbezüge rechtens ist, wenn der Bestand des Unternehmens gefährdet wäre und der Widerruf zu dessen Gesundung unerläßlich erscheint (Sen. Urt. v. 8. Dezember 1960 aaO, v. 19. Oktober 1978 aaO; BAG Urt. v. 10. Dezember 1971 aaO; v. 16. März 1972, WM 1972, 1436; v. 8. Juli 1972, WM 1973, 501; v. 18. Mai 1977, WM 1977, 1287; v. 24. November 1977, NJW 1978, 1069).

  • BAG, 24.11.1977 - 3 AZR 732/76

    Ruhegehalt - Widerruf von Versorgungszusagen - Versorgungsanwartschaft - Kürzung

    Auszug aus BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84
    Land- und Berufungsgericht haben dem Kläger den von der Beklagten monatlich einbehaltenen Teil seiner Rente zuerkannt, ohne zu prüfen, ob die Beklagte aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage berechtigt war, die Versorgungsleistungen zu kürzen; sie sind insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 24. November 1977, NJW 1978, 1069, 1072; v. 6. Dezember 1979, ZIP 1980, 463, 465; v. 26. Juni 1980, ZIP 1980, 1016, 1017; v. 14. August 1980, ZIP 1981, 424, 426; v. 11. September 1980, WM 1981, 750, 751) gefolgt, das dem Arbeitgeber erst dann die Kürzung gestattet, wenn der PSV ihr entweder zugestimmt (§ 7 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG) oder der Arbeitgeber durch ein Urteil gegen ihn rechtskräftig feststellen lassen hat, daß die Kürzung zulässig ist (§ 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG).

    Hierin läge eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Senats, daß nämlich eine zeitweise Kürzung der Versorgungsbezüge rechtens ist, wenn der Bestand des Unternehmens gefährdet wäre und der Widerruf zu dessen Gesundung unerläßlich erscheint (Sen. Urt. v. 8. Dezember 1960 aaO, v. 19. Oktober 1978 aaO; BAG Urt. v. 10. Dezember 1971 aaO; v. 16. März 1972, WM 1972, 1436; v. 8. Juli 1972, WM 1973, 501; v. 18. Mai 1977, WM 1977, 1287; v. 24. November 1977, NJW 1978, 1069).

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84
    b) Das verkennt die Revision, wenn sie in Anlehnung an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts v. 19. Oktober 1983 (WM 1984, 107) in erster Linie darauf abhebt, daß die Insolvenzregelung des Betriebsrentengesetzes für den Anspruch des Klägers nicht gelte und aus diesem Grunde der Widerruf der Pensionszusage nicht von der freiwilligen oder durch Urteil ersetzten Zustimmung des PSV abhängig sei.
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84
    Der Kläger war aber weder auf diese Vorschrift noch darauf angewiesen, daß ihm bei seinem Ausscheiden eine kraft Richterrechts (vgl. BAG Urt. v. 10. März 1972, WM 1972, 1133; Sen. Urt. v. 16. Juni 1980 - II ZR 195//79, LM BetrAVG Nr. 2) unverfallbare Anwartschaft verblieb.
  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84
    Hiernach kann richterliche Rechtsfortbildung zwar den satzungsgemäßen Ausschluß umdeuten in ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht; dieses Recht darf aber nicht zusätzlich noch dahin eingeengt werden, daß es nur im Falle wirtschaftlicher Notlagen besteht (vgl. die in derselben Sache ergangenen Urteile des BAG v. 14. August 1980 aaO und 5. Juni 1984, ZIP 1985, 50).
  • BAG, 26.06.1980 - 3 AZR 156/79

    Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Versorgungsträger - Ruhegeldzusage -

    Auszug aus BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84
    Land- und Berufungsgericht haben dem Kläger den von der Beklagten monatlich einbehaltenen Teil seiner Rente zuerkannt, ohne zu prüfen, ob die Beklagte aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage berechtigt war, die Versorgungsleistungen zu kürzen; sie sind insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 24. November 1977, NJW 1978, 1069, 1072; v. 6. Dezember 1979, ZIP 1980, 463, 465; v. 26. Juni 1980, ZIP 1980, 1016, 1017; v. 14. August 1980, ZIP 1981, 424, 426; v. 11. September 1980, WM 1981, 750, 751) gefolgt, das dem Arbeitgeber erst dann die Kürzung gestattet, wenn der PSV ihr entweder zugestimmt (§ 7 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG) oder der Arbeitgeber durch ein Urteil gegen ihn rechtskräftig feststellen lassen hat, daß die Kürzung zulässig ist (§ 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG).
  • BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78

    Kürzung oder Einstellung von Ruhegeldzahlungen wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84
    Land- und Berufungsgericht haben dem Kläger den von der Beklagten monatlich einbehaltenen Teil seiner Rente zuerkannt, ohne zu prüfen, ob die Beklagte aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage berechtigt war, die Versorgungsleistungen zu kürzen; sie sind insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 24. November 1977, NJW 1978, 1069, 1072; v. 6. Dezember 1979, ZIP 1980, 463, 465; v. 26. Juni 1980, ZIP 1980, 1016, 1017; v. 14. August 1980, ZIP 1981, 424, 426; v. 11. September 1980, WM 1981, 750, 751) gefolgt, das dem Arbeitgeber erst dann die Kürzung gestattet, wenn der PSV ihr entweder zugestimmt (§ 7 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG) oder der Arbeitgeber durch ein Urteil gegen ihn rechtskräftig feststellen lassen hat, daß die Kürzung zulässig ist (§ 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG).
  • BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 1134/78

    Widerruf - Versorgunszusage - Wirtschaftliche Notlage - Sanierung - Versorgung -

    Auszug aus BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84
    Im Falle einer fehlgeschlagenen Sanierung kommt aber ein Widerruf nicht mehr in Betracht (BAG Urt. v. 16. März 1972 u. 8. Juli 1972, jeweils aaO), leben widerrufene Versorgungsrechte vielmehr wieder auf (BAG Urt. v. 10. November 1981, ZIP 1982, 733).
  • BAG, 10.05.1955 - 2 AZR 7/54

    Arbeitsentgelt: Verjährung und Kürzung von Ruhegeldansprüchen

    Auszug aus BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84
    Der Bundesgerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben seit jeher den Standpunkt vertreten, daß Versorgungszusagen nur widerrufen werden können, wenn sich der frühere Arbeitgeber in einer Notlage befindet, die den Bestand seines Unternehmens gefährdet (Sen. Urt. v. 8. Dezember 1960 - II ZR 107/59, WM 1961, 299, 300; v. 19. Oktober 1978 - II ZR 42/77, WM 1979, 250, 251; BAG Urt. v. 10. Mai 1955, NJW 1955, 1167; v. 10. Dezember 1971, WM 1972, 693, 694).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    An diese Rechtsprechung haben zunächst Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof angeknüpft (BAG, AP Nr. 4, 154 und 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG, AP Nr. 9 zu § 7 BetrAVG ; BGHZ 93, 383 [387]).

    In Fortsetzung dieser Rechtsprechung haben das Bundesarbeitsgericht (bereits 1955) und der Bundesgerichtshof ein Widerrufs- oder Kürzungsrecht des Arbeitgebers nur dann anerkannt, wenn der Bestand des Unternehmens wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten ernsthaft gefährdet ist (BAG, AP Nr. 4, 154, 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG, AP Nr. 9 zu § 7 BetrAVG ; BGHZ 93, 383 [387]).

  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

    Ein rechtskräf tiges Urteil muß zur Zeit des Widerrufs noch nicht vorliegen (Anschluß an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Fe bruar 1985 - II ZR 194/84 -).

    Der Senat folgt der Auffassung des Bundesgerichtshofs, daß es genügen muß, wenn der Arbeitgeber den PSV vor dem Widerruf einschaltet, ihm die Voraussetzungen des Widerrufs im einzelnen darlegt und ihn im Weigerungsfall alsbald verklagt (Urteil vom 11. Februar 1985 - II ZR 194/84 - ZIP 1985, 760, 762 f. = BB 1985, 1399 = BetrAV 1985, 184).

  • LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 93/02

    Kürzung einer betrieblichen Invalidenrente; Deklaratorische Bedeutung einer

    Festzuhalten ist schließlich, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH 11.02.1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf, BAG 06.12.1979 - 3 AZR 274/78 - BB 1980, 992 und 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97) der Ursprung dieser Vorauseinschaltungsverpflichtung in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers liegt.
  • BGH, 07.07.1986 - II ZR 238/85

    Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften in die Insolvenzsicherung

    Schon für das Reichsgericht (RGZ 148, 81, 95) und das Reichsarbeitsgericht (RAG 41, 196; 20, 110) war die Versorgungszusage nur in Fällen wirtschaftlicher Not widerrufbar; das Bundesarbeitsgericht (NJW 1955, 1167; WM 1972, 693, 694) und der Senat (Sen. Urt. v. 8.12.1960 - II ZR 107/59, WM 1961, 299, 300; v. 19.10.1978 - II ZR 42/77, WM 1979, 250; v. 11.2.1985, BGHZ 93, 383, 387) sind dieser Ansicht in ständiger Rechtsprechung gefolgt; hieran hat der Gesetzgeber lediglich angeknüpft, als er den wegen wirtschaftlicher Notlage erfolgten Widerruf im § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG der Insolvenzsicherung unterwarf.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 93, 383) erfordert es allerdings deren Zweck, daß der Arbeitgeber, der eine Versorgungszusage wirksam widerrufen will, den Träger der Insolvenzsicherung einschaltet, diesem seine wirtschaftliche Notlage darlegt und ihn auf diese Weise - notfalls durch Klage - zur Übernahme der gekürzten Versorgungsbezüge veranlaßt.

  • BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 862/95

    Zwischenfinanzierungslast bei Streit über das Vorliegen einer wirtschaftlichen

    Ist eine solche Klage erhoben worden, kann der Arbeitgeber, bei dem eine wirtschaftliche Notlage vorliegt, seine Versorgungsleistungen entsprechend einstellen oder kürzen (BAG Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf; BGH Urteil vom 11. Februar 1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf; vgl. auch BAG Urteil vom 6. Dezember 1979 - 3 AZR 274/78 - BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG = SAE 1981, 77, mit Anm. von Egon Lorenz).
  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 486/90

    Widerruf einer Unterstützungskassenverordnung

    Ist ein rechtskräftiges Urteil nicht so schnell wie erforderlich zu erhalten, genügt die Erhebung der Klage (BGH Urteil vom 11. Februar 1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf; BAG Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf).
  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 503/85

    Versorgungsanwartschaft - Insolvenz - Betriebsrente

    Wird ein Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage erklärt (§ 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG), so fordern Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof, daß der Träger der Insolvenzsicherung eingeschaltet und damit auch die Effektivität des Insolvenzschutzes gewährleistet wird (ständige Rechtsprechung des Senats, erstmals im Urteil vom 6. Dezember 1979 - 3 AZR 274/78 - BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG; zuletzt im Urteil vom 23. April 1985 - 3 AZR 194/83 - BAGE 48, 258, 267; ebenso BGHZ 93, 383).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83

    Versorgungsanwartschaft - Kürzung - Unterstützungskassen - Unverfallbarer

    Seit Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes ist darüber hinaus zu fordern, daß der Pensions-Sicherungs-Verein vor der Kürzungsmaßnahme eingeschaltet wird, damit der Insolvenzschutz auch tatsächlich gewährleistet ist (BAG 32, 220, 226 f. = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG, zu III 2 der Gründe; BAG 33, 234, 237 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; jetzt auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1985 - II ZR 194/84 - WM 1985, 701).
  • OLG Naumburg, 21.07.2006 - 10 U 1/06

    Nochmals: Keine Kostenerstattung nach unberechtigter Selbstvornahme

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Empfänger eines Bestätigungsschreibens nur dann nicht zu widersprechen, wenn sich der Inhalt des Schreibens so erheblich von dem Verhandlungsergebnis entfernt, dass der Absender mit dem Einverständnis des Empfängers redlicherweise nicht rechnen konnte (BGHZ 93, 383, 343).
  • LAG Köln, 26.09.1995 - 1 Sa 428/95

    Zwischenfinanzierungszinsen: Erstattungspflicht des Pensionssicherungsvereins

    Für diese Betrachtungsweise, bei der die materielle Rechtslage durch das rechtskräftige Urteil nur festgestellt wird, spricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und Bundesarbeitsgerichts, nach der der Arbeitgeber bei einer wirtschaftlichen Notlage auch ohne Zustimmung des PSV und ohne Feststellung der Notlage durch rechtskräftiges Urteil die Renten bereits vorher kürzen kann (BGH, Urteil vom 11.02.1995 - II ZR 194/84 -, DB 1995, 1951; BAG, Urteil vom 20.01.1987 - 3 AZR 313/85 -, DB 1987, 1947 ).
  • OLG Stuttgart, 14.01.1998 - 20 U 93/97

    Auslegung einer vertraglichen Pensionszusage; Kürzung zu zahlender Bezüge wegen

  • LAG Köln, 26.04.2002 - 4 (5) Sa 94/02

    Verpflichtung zur Anpassung der Invalidenrente des Klägers den jeweiligen

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 487/90
  • OLG Stuttgart, 01.07.1998 - 20 U 9/98

    Anspruch eines Vorstandsvorsitzenden auf vorzeitige Alterspension; Auslegung

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