Rechtsprechung
BGH, 09.05.1988 - II ZR 247/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundsätze über fehlerhafte Gesellschaften zur Rückübertragung der Geschäftsanteile - Sittenwidrigkeit eines Übernahmevertrags - Angemessenheit der Gegenleistung - Beschränkung des Betrags der bei Kündigung nach dem Gesellschaftsvertrag zu zahlenden Abfindung - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 138, 738 Abs. 1
Wirksamkeit der Abfindung der Erben eines Gesellschafters nach dem Substanzwert ohne Berücksichtigung des Ertragswerts und stiller Reserven - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 30
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.10.1979 - IV ZR 79/78
Bewertung einer Unternehmensbeteiligung bei der Berechnung des Endvermögens
Auszug aus BGH, 09.05.1988 - II ZR 247/87
Die Ansicht des Berufungsgerichts, der Wert dieser Beteiligungen und folglich der für sie zu zahlende Kaufpreis bemesse sich grundsätzlich nach dem Ertragswert und nicht nach dem Abfindungsbetrag, der den Erben eines Gesellschafters nach der Satzung der Beklagten zu 1 im Kündigungsfall zusteht, weil nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. Oktober 1979 (IV ZR 79/78, AG 1980, 158 = WM 1979, 1359) der bei Kündigung zu zahlende Wert des Abfindungsanspruchs nur dann für die Bewertung maßgeblich sei, wenn die Kündigung am Bewertungsstichtag bereits erfolgt war, beruht auf einer Verkennung der Tragweite dieser Entscheidung. - BGH, 18.01.1980 - V ZR 34/78
Auszug aus BGH, 09.05.1988 - II ZR 247/87
Zwar kann, wie der Bundesgerichtshof u.a. in der von dem Berufungsgericht herangezogenen Entscheidung (Urt. v. 18. Januar 1980 - VI ZR 34/78, WM 1980, 597 m.w.N.) ausgesprochen hat, ein besonders grobes Mißverhältnis den Schluß auf eine solche Gesinnung zulassen.
- BGH, 04.06.2013 - II ZR 207/10
BGB-Gesellschaft: Sittenwidrigkeit einer Gesellschaftsvertragsklausel wegen …
Diese Voraussetzungen können beispielsweise bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen dem tatsächlichen Wert einer Einlage und dem hierfür vereinbarten Wertansatz erfüllt sein, sofern weitere Umstände wie eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hinzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1974 - II ZR 24/73, WM 1975, 325, 327; Urteil vom 9. Mai 1988 - II ZR 247/87, WM 1988, 1370, 1373).Vielmehr erfordert die bei Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB vorzunehmende Gesamtwürdigung die Einbeziehung aller relevanten Umstände, die zur Zeit des Vertragsschlusses gegeben sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1988 - II ZR 247/87, WM 1988, 1370, 1373; Urteil vom 5. Mai 2003 - II ZR 112/01, ZIP 2003, 1442).