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   BGH, 22.03.2004 - II ZR 415/02   

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BGH, 22.03.2004 - II ZR 415/02 (https://dejure.org/2004,10012)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2004 - II ZR 415/02 (https://dejure.org/2004,10012)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2004 - II ZR 415/02 (https://dejure.org/2004,10012)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - II ZR 415/02
    Der Berufung der Klägerin steht nicht die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung geforderte Zulässigkeitsvoraussetzung entgegen, daß der in erster Instanz erhobene Klageanspruch wenigstens teilweise weiterverfolgt wird, die Richtigkeit der erstinstanzlichen Klageabweisung also in Frage gestellt und nicht nur im Wege der Klageänderung ein neuer, bisher nicht geltend gemachter Anspruch zur Entscheidung gestellt wird (BGHZ 140, 335, 338; BGH, Urt. v. 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99, NJW 2001, 226; BGH, Beschl. v. 21. September 1994 - VIII ZB 22/94, NJW 1994, 3358 f. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98

    Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - II ZR 415/02
    Der Berufung der Klägerin steht nicht die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung geforderte Zulässigkeitsvoraussetzung entgegen, daß der in erster Instanz erhobene Klageanspruch wenigstens teilweise weiterverfolgt wird, die Richtigkeit der erstinstanzlichen Klageabweisung also in Frage gestellt und nicht nur im Wege der Klageänderung ein neuer, bisher nicht geltend gemachter Anspruch zur Entscheidung gestellt wird (BGHZ 140, 335, 338; BGH, Urt. v. 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99, NJW 2001, 226; BGH, Beschl. v. 21. September 1994 - VIII ZB 22/94, NJW 1994, 3358 f. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.09.1994 - VIII ZB 22/94

    Zulässigkeit des Klägerwechsels im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - II ZR 415/02
    Der Berufung der Klägerin steht nicht die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung geforderte Zulässigkeitsvoraussetzung entgegen, daß der in erster Instanz erhobene Klageanspruch wenigstens teilweise weiterverfolgt wird, die Richtigkeit der erstinstanzlichen Klageabweisung also in Frage gestellt und nicht nur im Wege der Klageänderung ein neuer, bisher nicht geltend gemachter Anspruch zur Entscheidung gestellt wird (BGHZ 140, 335, 338; BGH, Urt. v. 11. Oktober 2000 - VIII ZR 321/99, NJW 2001, 226; BGH, Beschl. v. 21. September 1994 - VIII ZB 22/94, NJW 1994, 3358 f. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 199/91

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei möglicher Unrichtigkeit des von

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - II ZR 415/02
    Angriffs- und Verteidigungsmittel, die nach der letzten mündlichen Verhandlung vorgebracht werden, gehören nicht zu dem im jeweiligen Rechtszug beachtlichen Prozeßstoff, wenn das Gericht von einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung absieht (BGH, Urt. v. 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134; BGH, Urt. v. 10. Juli 1979 - VI ZR 223/78, NJW 1979, 2109 f.).
  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 223/78

    Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Schadens aus einem Verkehrsunfall

    Auszug aus BGH, 22.03.2004 - II ZR 415/02
    Angriffs- und Verteidigungsmittel, die nach der letzten mündlichen Verhandlung vorgebracht werden, gehören nicht zu dem im jeweiligen Rechtszug beachtlichen Prozeßstoff, wenn das Gericht von einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung absieht (BGH, Urt. v. 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91, NJW 1993, 134; BGH, Urt. v. 10. Juli 1979 - VI ZR 223/78, NJW 1979, 2109 f.).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Die Berufung kann dann hilfsweise auf einen anderen Anspruch gestützt werden (vgl. BGH 22. März 2004 - II ZR 415/02 - BGH-Report 2004, 974, zu I der Gründe).
  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 228/07

    Umfang der Rechtskraft der Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Rechtsfolgen

    Es hat weder erwogen, ob der Klägerin die geltend gemachte Darlehensforderung der Höhe nach zugestanden hat (§ 288 Abs. 1 ZPO), noch beachtet, dass insoweit übereinstimmender Vortrag der Parteien zum Verständnis des Vertragsinhalts vorliegt, so dass dieser als unstreitig i.S. des § 138 Abs. 3 ZPO zu behandeln gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2004 - II ZR 415/02 - BGH-Report 2004, 974 unter II 2 b).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2012 - 3 Sa 622/11

    Eingruppierung einer Krankenpflegehelferin - MTV Pro Seniore - Bewährungsaufstieg

    Eine zulässige Berufung setzt voraus, dass der in erster Instanz erhobene Klageanspruch wenigstens teilweise weiterverfolgt wird, die Richtigkeit der erstinstanzlichen Klageabweisung also in Frage gestellt und nicht nur im Wege der Klageänderung ein neuer, bisher nicht geltend gemachter Anspruch zur Entscheidung gestellt wird ( BGH 22. März 2004 - II ZR 415/02 - Rn. 4, BGHReport 2004, 974; BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - Rn. 14, NZA 2005, 597 ).
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