Rechtsprechung
BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91 |
Metallwarenfabrik
§ 25 Abs. 1 Satz 1 HGB, maßgeblich ist die Identifizierung (Gleichsetzung) durch den Verkehr
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
HGB § 25 Abs. 1 S. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Handelsfirma - Firmenfortführung - Stillegung des Geschäftsbetriebs - Vorübergehende Geschäftsstillegung - Konkursverfahren - Handelsgeschäft - Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs - Fortführung der Firma durch den Übernahmer - Firmenübernahme - Geschäftsübernahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 25 Abs. 1 Satz 1
Begriff der Firmenfortführung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1992, 911
- ZIP 1992, 398
- MDR 1992, 564
- DNotZ 1992, 581
- WM 1992, 55
- BB 1992, 87
- DB 1992, 314
- Rpfleger 1992, 204
Wird zitiert von ... (88) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 29.03.1982 - II ZR 166/81
Haftung für Altverbindlichkeiten, wer ein unter Lebenden erworbenes …
Auszug aus BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91
Die in dieser Bestimmung vorgesehene Rechtsfolge greift vielmehr auch dann ein, wenn einzelne Vermögensbestandteile oder Betätigungsfelder von der Übernahme ausgenommen werden, solange nur der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern desselben übernommen wird, so daß sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (BGHZ 18, 248, 250; Urt. v. 29. März 1982 - II ZR 166/81, WM 1982, 555, 556).Nur einen besonderen Anwendungsfall dieser Regel stellt es dar, wenn der Bundesgerichtshof auch schon bisher angenommen hat, daß die Firmengleichheit im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB nicht durch Hinzufügung oder Weglassung eines auf eine Gesellschaft deutenden Zusatzes ausgeschlossen wird (…Urt. v. 2. April 1959 - II ZR 163/58, LM HGB § 2 Nr. 1 = BB 1959, 462; v. 29. März 1982 aaO).
Abgesehen davon, daß § 25 Abs. 1 HGB nicht verlangt, daß der ehemalige Inhaber dem neuen "seine" Firma mitüberträgt, sondern lediglich darauf abstellt, daß sich die Firmen des neuen und des alten Geschäftsinhabers gleichen (vgl. SenUrt. v. 29. März 1982 aaO), kommt es auf die von der Revision in diesem Zusammenhang aufgeworfene allgemeine Frage, ob ein Kaufmann von der weiteren Verwendung seiner eigenen, ähnlichen, schon bisher geführten Firma absehen muß, wenn er die Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB vermeiden will, schon deshalb nicht an, weil die Beklagte das übernommene Unternehmen der GmbH nicht unter ihrer eigenen, jedenfalls nicht unverändert gebliebenen Firma weitergeführt hat.
- BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84
Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus …
Auszug aus BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91
Entscheidend für den Haftungstatbestand des § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB ist allein die durch die Firmenfortführung nach außen dokumentierte Kontinuität des in seinem wesentlichen Bestand fortgeführten Unternehmens, nicht das interne Vertragsverhältnis, das, wie der Bundesgerichtshof bereits in früheren Entscheidungen (vgl. Urt. v. 16. Januar 1984 - II ZR 114/83, WM 1984, 474 und v. 10. Oktober 1985 - IX ZR 153/84, WM 1985, 1475) ausgesprochen hat, sogar ganz fehlen kann.Dementsprechend kann es für die Haftung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB nicht auf eine wort- und buchstabengetreue Übereinstimmung zwischen alter und neuer Firma, sondern nur darauf ankommen, ob nach der maßgeblichen Sicht des Verkehrs trotz vorgenommener Änderungen noch eine Fortführung der Firma vorliegt (vgl. statt aller BGH, Urt. v. 16. September 1981 - VIII ZR 111/80, WM 1981, 1255 sowie v. 10. Oktober 1985 aaO m.w.N.;… aus dem Schrifttum Staub/Hüffer, HGB 4. Aufl. § 25 Rdn. 47;… Baumbach/Duden/Hopt, HGB 28. Aufl. § 25 Anm. 1 D.b).
- BGH, 11.04.1988 - II ZR 313/87
Erwerb eines Handelsunternehmens vom Sequester
Auszug aus BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91
Die Unanwendbarkeit des § 25 Abs. 1 HGB auf Unternehmensveräußerungen durch den Konkursverwalter beruht, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 11. April 1988 (II ZR 313/87, WM 1988, 901) ausgeführt hat, maßgeblich auf dem Gesichtspunkt, daß die Aufgabe des Konkursverwalters, das Unternehmen im Interesse der Gläubiger an der bestmöglichen Verwertung der Masse im ganzen zu veräußern, nicht durch eine mögliche Haftung des Erwerbers für die Schulden des bisherigen Unternehmensträgers erschwert werden soll.
- BGH, 16.01.1984 - II ZR 114/83
Rechtsstellung des Pächters eines unter der bisherigen Firma fortgeführten …
Auszug aus BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91
Entscheidend für den Haftungstatbestand des § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB ist allein die durch die Firmenfortführung nach außen dokumentierte Kontinuität des in seinem wesentlichen Bestand fortgeführten Unternehmens, nicht das interne Vertragsverhältnis, das, wie der Bundesgerichtshof bereits in früheren Entscheidungen (vgl. Urt. v. 16. Januar 1984 - II ZR 114/83, WM 1984, 474 und v. 10. Oktober 1985 - IX ZR 153/84, WM 1985, 1475) ausgesprochen hat, sogar ganz fehlen kann. - BGH, 13.10.1955 - II ZR 44/54
Haftung des Erwerbers für Altschulden bei schwebend unwirksamen Übernahmevertrag
Auszug aus BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91
Die in dieser Bestimmung vorgesehene Rechtsfolge greift vielmehr auch dann ein, wenn einzelne Vermögensbestandteile oder Betätigungsfelder von der Übernahme ausgenommen werden, solange nur der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern desselben übernommen wird, so daß sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (BGHZ 18, 248, 250;… Urt. v. 29. März 1982 - II ZR 166/81, WM 1982, 555, 556). - BGH, 01.12.1986 - II ZR 303/85
Haftung des Geschäftserwerbers bei Firmenfortführung
Auszug aus BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91
Vielmehr hat sie von dem Zeitpunkt, in dem sie den Produktionsbetrieb der GmbH fortsetzte, für ihr Auftreten gegenüber dessen Kunden und Lieferanten ihre bisherige Firma durch den auch in der Firma der GmbH enthaltenen individualisierenden Zusatz "Metallwarenfabrik" ergänzt und damit - von dem Gesellschaftsformzusatz abgesehen - eine vollständige Übereinstimmung ihrer im Verkehr benutzten Firma (zur Maßgeblichkeit der tatsächlich gebrauchten und nicht der im Handelsregister eingetragenen Firma vgl. SenUrt. v. 1. Dezember 1986 - II ZR 303/85, WM 1987, 212) mit derjenigen des bisherigen Unternehmensinhabers herbeigeführt. - BGH, 16.09.1981 - VIII ZR 111/80
Voraussetzungen und Umfang der Haftung wegen Fortführung der Firma
Auszug aus BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91
Dementsprechend kann es für die Haftung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB nicht auf eine wort- und buchstabengetreue Übereinstimmung zwischen alter und neuer Firma, sondern nur darauf ankommen, ob nach der maßgeblichen Sicht des Verkehrs trotz vorgenommener Änderungen noch eine Fortführung der Firma vorliegt (vgl. statt aller BGH, Urt. v. 16. September 1981 - VIII ZR 111/80, WM 1981, 1255 sowie v. 10. Oktober 1985 aaO m.w.N.;… aus dem Schrifttum Staub/Hüffer, HGB 4. Aufl. § 25 Rdn. 47;… Baumbach/Duden/Hopt, HGB 28. Aufl. § 25 Anm. 1 D.b). - BGH, 02.04.1959 - II ZR 163/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91
Nur einen besonderen Anwendungsfall dieser Regel stellt es dar, wenn der Bundesgerichtshof auch schon bisher angenommen hat, daß die Firmengleichheit im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB nicht durch Hinzufügung oder Weglassung eines auf eine Gesellschaft deutenden Zusatzes ausgeschlossen wird (Urt. v. 2. April 1959 - II ZR 163/58, LM HGB § 2 Nr. 1 = BB 1959, 462;… v. 29. März 1982 aaO).
- BGH, 05.07.2012 - III ZR 116/11
Haftung einer GmbH für die fehlerhafte Kapitalanlageberatung durch eine …
aa) Die Haftung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB greift nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein, wenn zwar der Unternehmensträger wechselt, das Unternehmen selbst aus der Sicht des maßgeblichen Verkehrs aber im Wesentlichen unverändert unter der alten Firmenbezeichnung fortgeführt wird (BGH, Urteile vom 1. Dezember 1986 - II ZR 303/85, NJW 1987, 1633; vom 4. November 1991 - II ZR 85/91, NJW 1992, 911, 912;… vom 28. November 2005 - II ZR 355/03, NJW 2006, 1001, 1002 Rn. 7;… vom 24. September 2008 - VIII ZR 192/06, NJW-RR 2009, 820 Rn. 12 …und vom 16. September 2009 - VIII ZR 321/08, NJW 2010, 236, 237 Rn. 13).§ 25 Abs. 1 Satz 1 HGB knüpft allein an die nach außen in Erscheinung tretende Kontinuität des Unternehmens als tragenden Grund für die Erstreckung der Haftung auf den Erwerber (BGH, Urteile vom 4. November 1991 aaO; vom 15. März 2004 - II ZR 324/01, NJW-RR 2004, 1173;… vom 28. November 2005 aaO Rn. 7 und 14;… vom 24. September 2008 aaO S. 821 Rn. 19 …und vom 16. September 2009 aaO Rn. 15).
Von einer Unternehmensfortführung im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB geht der maßgebliche Verkehr aus, wenn ein Betrieb von einem neuen Inhaber in seinem wesentlichen Bestand unverändert weitergeführt wird, der Tätigkeitsbereich, die innere Organisation und die Räumlichkeiten ebenso wie Kunden- und Lieferantenbeziehungen jedenfalls im Kern beibehalten und/oder Teile des Personals übernommen werden (s. BGH, Urteile vom 4. November 1991 aaO S. 911;… vom 28. November 2005 aaO Rn. 9 mwN;… vom 24. September 2008 aaO S. 820 Rn. 13 …und vom 16. September 2009 aaO S. 238 Rn. 18).
Die Haftungsfolge aus § 25 Abs. 1 HGB kommt daher auch dann zum Zuge, wenn einzelne Vermögensbestandteile oder Betätigungsfelder von der Übernahme ausgenommen sind, solange nur der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern desselben übernommen wird, so dass sich der nach außen für die beteiligten Verkehrskreise in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (s. BGH, Urteile vom 4. November 1991 aaO mwN …und vom 16. September 2009 aaO Rn. 17 f;… Beschluss vom 7. Dezember 2009 - II ZR 229/08, NJW-RR 2010, 246, 247 Rn. 2).
Unerheblich ist insbesondere die Hinzufügung oder Weglassung eines auf die Gesellschaft (KG, GmbH usw.) deutenden Zusatzes (s. BGH, Urteile vom 4. November 1991 aaO S. 912 …und vom 15. März 2004 aaO).
- BGH, 28.11.2005 - II ZR 355/03
Begriff der Firmenfortführung
Von Unternehmensfortführung geht der maßgebliche Verkehr aus, wenn ein Betrieb von einem neuen Inhaber in seinem wesentlichen Bestand unverändert weitergeführt wird, der Tätigkeitsbereich, die innere Organisation und die Räumlichkeiten ebenso wie Kunden- und Lieferantenbeziehungen jedenfalls im Kern beibehalten und/oder Teile des Personals übernommen werden (…vgl. Sen.Urt. v. 16. Januar 1984 - II ZR 114/83, NJW 1984, 1186, 1187; v. 4. November 1991 - II ZR 85/91, ZIP 1992, 398, 399;… BGH, Urt. v. 10. Oktober 1985 - IX ZR 153/84, NJW 1986, 581; OLG München, BB 1996, 1682, 1683; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 965).Dabei kommt es nur auf die bloße Tatsache der Geschäftsfortführung an, nicht hingegen darauf, ob ihr ein rechtsgeschäftlicher, derivativer Erwerb zugrunde liegt (Sen.Urt. v. 4. November 1991 aaO 400 m.w.Nachw.;… BGH, Urt. v. 10. Oktober 1985 aaO 581 f.).
Dass die KG insolvent ist, rechtfertigt es nicht, den Kläger so zu behandeln, als habe die Beklagte das Unternehmen in der Insolvenz erworben (vgl. Sen.Urt. v. 4. November 1991 aaO 399 m.w.Nachw.).
Die Haftung des Nachfolgers tritt deshalb unabhängig davon ein, ob das übernommene Unternehmen noch einen zur Befriedigung seiner Gläubiger ausreichenden Wert verkörpert (Sen.Urt. v. 4. November 1991 aaO).
- BGH, 24.09.2008 - VIII ZR 192/06
Begriff der Fortführung eines Handelsgeschäfts
Erforderlich ist nur die bloße Tatsache der Geschäftsfortführung (…BGH, aaO, Tz. 9; BGH, Urteil vom 4. November 1991 - II ZR 85/91, NJW 1992, 911, unter III 2).Maßgeblich dafür ist, ob sich für den Rechtsverkehr die Betätigung des übernehmenden Unternehmens als Weiterführung des ursprünglichen Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1991, aaO, unter III 1 m.w.N.).
Beim Wechsel des Inhabers ist die Firmenfortführung deshalb eine Voraussetzung für die in § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB vorgesehene Haftung, weil in ihr die Kontinuität des Unternehmens nach außen in Erscheinung tritt, welche der tragende Grund für die Erstreckung der Haftung für früher im Betrieb des Unternehmens begründete Verbindlichkeiten des Vorgängers auf seinen Nachfolger ist (BGH…, Urteil vom 28. November 2005, aaO, Tz. 7; BGH, Urteil vom 4. November 1991, aaO, unter IV 1).
Dabei kommt es nicht auf eine wort- und buchstabengetreue Übereinstimmung zwischen alter und neuer Firma, sondern nur darauf an, ob aus der Sicht des Verkehrs trotz vorgenommener Änderungen noch eine Fortführung der Firma vorliegt (BGH, Urteil vom 4. November 1991, aaO).
Zutreffend weist das Berufungsgericht (BU 4) zwar darauf hin, dass der Erwerb von Vermögenswerten der IB durch die Beklagte, soweit er vom Insolvenzverwalter der IB erfolgte, keine Haftung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB auslöst (BGH, Urteil vom 4. November 1991, aaO, unter II 2 m.w.N.; vgl. auch BGH…, Urteil vom 28. November 2005, aaO, Tz. 14).
- BGH, 23.10.2013 - VIII ZR 423/12
Internationaler Warenkaufvertrag: Anwendbares Recht bei gesetzlichem …
Denn in solch einem Fall geriete eine Fortsetzungshaftung in einen unauflöslichen Widerspruch zu der dem Insolvenzverwalter durch das Insolvenzrecht zugewiesenen und bei Eingreifen einer Fortführungshaftung zumindest erschwerten Aufgabe, ein sanierungsfähiges Unternehmen nach Möglichkeit nicht zu zerschlagen, sondern es im Interesse der Gläubiger an einer schnellst- und bestmöglichen Verwertung der Masse etwa im Ganzen zu veräußern (BGH, Urteile vom 11. April 1988 - II ZR 313/87, BGHZ 104, 151, 153 f. mwN; vom 4. November 1991 - II ZR 85/91, WM 1992, 55 unter II 2;… vom 24. September 2008 - VIII ZR 192/06, aaO Rn. 22;… Beschluss vom 9. November 2006 - IX ZA 27/06, juris Rn. 1; BAG, NJW 2007, 942).Gleiches gilt in Fällen, in denen der Unternehmenserwerb einem mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse nicht eröffneten Konkurs- oder Insolvenzverfahren nachfolgt (BGH, Urteil vom 4. November 1991 - II ZR 85/91, aaO) oder in denen schon vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens das Unternehmen des späteren Schuldners von einem Dritten in seinem wesentlichen Bestand unverändert fortgeführt wird (…BGH, Urteile vom 28. November 2005 - II ZR 355/03, aaO unter 2;… vom 24. September 2008 - VIII ZR 192/06, aaO).
- BGH, 07.12.2009 - II ZR 229/08
Unternehmensfortführung i. S. v. § 25 Abs. 1 HGB
Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, dass eine Unternehmensfortführung i. S. von § 25 Abs. 1 HGB auch dann vorliegt, wenn nur ein Teil des Unternehmens fortgeführt wird, sofern es sich nach den gesamten für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretenden Umständen um den - den Schwerpunkt des Unternehmens bildenden - wesentlichen Kernbereich handelt (vgl. Sen. Urt. v. 4. November 1991 - II ZR 85/91, ZIP 1992, 398, 399;… BGH, Urt. v. 16. September 2009 - VIII ZR 321/08, DB 2009, 2429 Tz. 17 f.). - OLG Hamm, 11.09.2003 - 28 U 72/03 Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung folgt im Falle des § 25 Abs. 1 HGB vielmehr die Haftungskontinuität der nach außen im Verkehr in Erscheinung tretenden, vom Wechsel des Unternehmensträgers unberührten Unternehmenskontinuität unter Verwendung der alten Geschäftsbezeichnung/Firma (vgl. BGH in NJW 2001, 1352; BGH in NJW 1996, 2866 [2867]; BGH in NJW 1992, 911 [912]; BGH (IX. Senat) in NJW 1986, 581 f.; BGH in NJW 1984, 1186 f.; jeweils m.w.N.; Ansätze auch in BGH in NJW 1982, 1647; ferner BFH NJW 1992, 2848 (LS), der sich der Rechtsprechung des BGH angeschlossen hat.).
Ohne ausdrücklich Stellung zu dem im Schrifttum zum Haftungsgrund des § 25 Abs. 1 HGB geführten Theorienstreit zu beziehen (…vgl. insoweit zur Entstehungsgeschichte der Vorschrift und der dogmatischen Auseinandersetzung über ihren Inhalt MünchKomm-Lieb, HGB § 25 Rdn. 3 17), hat der BGH damit frühere Anknüpfungen an die Erklärungstheorie (vgl. etwa BGH in NJW 1982, 577 [578]; BGH in NJW-RR 1990, 1251 [1253]: "Rechtsgrund der Haftung nach § 25 I HGB ist die in der Fortführung des Geschäfts unter der bisherigen Firma liegende, an die Öffentlichkeit gerichtete Erklärung des Erwerbers, für die Geschäftsschulden haften zu wollen [siehe insoweit auch: Denkschrift zum Entwurf eines Handelsgesetzbuchs und eines Einführungsgesetzes (Reichstagsvorlage), S. 1], verbunden mit dem Erwerb der Grundlage für diese Schuldenhaftung, dem Geschäftsvermögen") und die Rechtsscheinstheorie (vgl. BGHZ 18, 248 [250 f.]; BGHZ 22, 234 [239]) aufgegeben und (in Grundzügen) die Kontinuitätstheorie von K. Schmidt (…vgl. insoweit K. Schmidt, Handelsrecht, 5. Aufl., § 8, S. 211 ff.; ders. Besprechung der Entscheidung BGH in NJW 1992, 911 in ZGR 1992, 621 ff.) allerdings ohne deren zwingenden und einen Haftungsausschluss gemäß § 25 Abs. 2 HGB ablehnenden Rigidität übernommen.
Solche Rechtsbeziehungen können sogar völlig fehlen (vgl. BGH in NJW 1992, 911 [912], auf den BGH in NJW 2001, 1352 verweist; (IX. Senat) in NJW 1986, 581 f.; BGH in NJW 1984, 1186 [1187]; BGHZ 22, 234 [239]).
Entscheidend ist allein, ob angesichts der erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse das Handelsgeschäft/Unternehmen unter (tatsächlichem) Wechsel des Inhabers in seinem wesentlichen Kern/Bestand fortgesetzt wird (vgl. BGHZ 22, 234 [239]; BGH in NJW 1984, 1186 [1187]; BGH (IX. Senat) in NJW 1986, 581; BGH in NJW 1992, 911).
Der BGH, dem sich der Senat anschließt, hat es denn auch ausdrücklich abgelehnt, diese sich aus den Besonderheiten des Konkurs/Insolvenzverfahrens erklärenden Gesichtspunkte auf andere Arten der Veräußerung auszudehnen (BGH in NJW 1988, 1912 [1913] = BGHZ 104, 151 ff.; BGH in NJW 1992, 911).
Maßgeblich ist vielmehr, ob der Verkehr die neue Firma noch mit der alten identifiziert, weil der auch mit dem Namen erweckte Eindruck der Unternehmenskontinuität die Haftung aus § 25 Absatz 1 HGB rechtfertigt (BGH NJW 1992, 911, 912; 1986 581, 582;… vgl. auch Baumbach/Hopt, 30. Aufl., HGB § 25 Rdn. 7;… MünchKomm-Lieb, HGB § 25 Rdn. 62).
- OLG Jena, 23.02.2006 - 1 U 613/05
Erwerb eines Handelsgeschäfts und Fortführung der Handelsfirma
Die Bestimmung des § 25 Abs. 1 HGB greift daher auch dann ein, wenn ein Übernahmevertrag überhaupt nicht geschlossen worden ist (vgl. BGH ZIP 2004, 1103; BGH NJW 1992, 911; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 332).Entscheidend für den Haftungstatbestand des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB ist allein die nach außen dokumentierte Kontinuität des in seinem wesentlichen Bestand fortgeführten Unternehmens, nicht aber das interne Vertragsverhältnis des früheren Inhabers zum Übernehmer (vgl. BGH-NJW 1992, 911).
Die in dieser Bestimmung vorgesehene Rechtsfolge greift daher auch dann ein, wenn einzelne Vermögensbestandteile oder Betätigungsfelder von der Übernahme ausgenommen werden, solange nur der wesentliche Kern übernommen wird, der den Schwerpunkt des Unternehmens bildet, so dass sich der nach außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (vgl. BGH NJW 1992, 911; BGHZ 18, 248).
Ob eine solche nach außen dokumentierte Firmenfortführung anzunehmen ist, muss aus der Sicht des maßgeblichen Verkehrs beurteilt werden (vgl. BGH NJW 2001, 1352; BGH NJW 1992, 911;… MüKo-HGB/Lieb, 2. Aufl. § 25, Rn. 62).
Hierfür spielen gewisse Änderungen der alten Firma keine Rolle, sofern der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten wird (vgl. BGH NJW 2001, 1352; BGH NJW 1992, 911).
Dass das Unternehmen in seinem Kern fortgeführt wird, richtet sich im Wesentlichen danach, ob der Erwerber das Personal, die Betriebsgegenstände, die Warenbestände, den Eintritt in bestehende Aufträge und bestehende Kunden- und Lieferantenverträge übernommen hat und ob eine Übereinstimmung im Unternehmensgegenstand besteht (vgl. BGH NJW 1992, 911).
Das kann indes einer an dem Markt etablierten Firma nicht zugemutet werden (vgl. BGH NJW 1992, 911, MüKo HGB 2. Aufl. § 25. Aufl., Rn. 61;… Canaris, Handelsrecht 23. Aufl. § 7 Rn. 33 S. 136).
- BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 215/06
Anwendbarkeit von § 25 HGB bei Erwerb eines Unternehmens vom Insolvenzverwalter
Ein Konkurs- bzw. Insolvenzgläubiger kann sich aber nicht auf § 25 Abs. 1 HGB berufen, wenn der Konkurs- bzw. Insolvenzverwalter das Handelsgeschäft veräußert hat (vgl. BAG 29. April 1966 - 3 AZR 208/65 - BAGE 18, 286; 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - BAGE 64, 196; BGH 11. April 1988 - II ZR 313/87 - BGHZ 104, 151; 4. November 1991 - II ZR 85/91 - ZIP 1992, 398; 28. November 2005 - II ZR 355/03 - DB 2006, 444; OLG Düsseldorf 21. Mai 1999 - 22 U 259/98 - NJW-RR 1999, 1556).aa) Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. November 1991 (- II ZR 85/91 - ZIP 1992, 398) gilt die Haftungsregelung des § 25 HGB auch für den Fall, dass die Eröffnung des Konkursverfahrens in Ermangelung einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgelehnt worden ist.
- OLG Saarbrücken, 16.01.2018 - 5 W 73/17
Handelsregister: Eintragung des Haftungsauschlusses bei Übernahme einer GmbH; …
Für die Anwendbarkeit des § 25 Abs. 1 HGB kommt es nicht darauf an, welche Erklärung gegenüber dem Registergericht abgegeben wird, sondern vielmehr darauf, unter welcher Bezeichnung ein Unternehmen tatsächlich am Markt auftritt (BGH, Urteil vom 1. Dezember 1986 - II ZR 303/85, NJW 1987, 1633; Urteil vom 4. November 1991 - II ZR 85/91, NJW 1992, 911). - BGH, 12.02.2001 - II ZR 148/99
Fortführung der bisherigen Firma
Entscheidend ist, daß der prägende Teil der alten Firma, mit dem der Verkehr das Unternehmen gleichsetzt, weitergeführt wird (Fortführung der Senatsentscheidung vom 4. November 1991 - II ZR 85/91, NJW 1992, 911, 912).Diese tritt durch die Fortführung der Firma nach außen in Erscheinung, weshalb nach dem Gesetz die Firmenfortführung eine der Voraussetzungen für die Auslösung der Haftung des Nachfolgers ist (vgl. Senat, Urt. v. 4. November 1991 - II ZR 85/91, NJW 1992, 911, 912).
- BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 321/08
Vordergründigkeit eines fortgeführten Autohauses im äußeren Erscheinungsbild …
- BGH, 15.03.2004 - II ZR 324/01
Fortführung eines Unternehmens unter der bisherigen Firma bei Fortführung mit …
- FG Saarland, 11.12.2001 - 1 K 133/00
Ausnahmen vom Begründungserfordernis bei mehreren Haftungsschuldnern / …
- OLG Hamm, 18.09.2017 - 2 U 29/17
Voraussetzungen der Haftung wegen Firmenfortführung
- FG Münster, 23.05.2013 - 8 K 1782/11
Fortführung eines Handelsunternehmens unter der bisherigen Firma, Abgrenzung zur …
- OLG Stuttgart, 23.03.2010 - 8 W 139/10
Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit eines Haftungsausschlusses bei Erwerb …
- OLG Düsseldorf, 24.05.2004 - 24 U 34/04
Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung
- OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 20 W 272/05
Handelsregister: Eintragung eines Haftungsausschlusses
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 2 S 1501/16
Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäfts für rückständige …
- BGH, 25.04.1996 - I ZR 58/94
Übergang des Vertragsstrafeversprechens
- OLG München, 30.04.2008 - 31 Wx 41/08
Handelsregister: Ablehnung der Eintragung eines Haftungsausschlusses; Anmeldung …
- FG München, 11.12.2007 - 14 K 4045/05
Haftung des Erwerbers eines unter Lebenden erworbenen Handelsgeschäfts; Prüfung …
- OLG Köln, 11.12.2001 - 22 U 140/01
Fortführung eines Handelgeschäfts im Sinne des § 25 Abs. 1 HGB
- VG Neustadt, 17.12.2014 - 1 K 717/14
Haftung eines Unternehmers für Gewerbesteuerschulden seines Vorgängers
- VG Schleswig, 19.10.2020 - 4 B 32/20
Gewerbesteuer - Haftungsbescheid
- OLG Schleswig, 10.04.2003 - 11 U 124/01
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bei Gesellschaftsgründung im Hinblick auf …
- OLG Brandenburg, 08.01.2014 - 4 U 20/12
Firmenfortführung aufgrund Verkehrsauffassung trotz Änderungen im Firmennamen, …
- BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 131/04
Firmenfortführung als Voraussetzung für die Erstreckung der Haftung für früher im …
- OLG Düsseldorf, 28.10.2008 - 18 U 36/08
Zum Vorliegen der Voraussetzungen für eine Haftung wegen Firmenfortführung gemäß …
- OLG Köln, 21.04.2004 - 11 U 81/02
Fortführung eines Handelsgeschäftes
- OLG Rostock, 14.11.2005 - 3 U 117/04
Zu den Voraussetzungen der Haftungserstreckung nach § 25 HGB im Rahmen eines …
- OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 21/01
Steuerberaterhonorar ; Schuldanerkenntnis ; Steuerberatergebühren; …
- OLG Düsseldorf, 22.01.1998 - 10 U 30/97
Firmenfortführung bei der Übernahme einer Speisegaststätte
- BGH, 09.11.2006 - IX ZA 27/06
Fortführung eines grundstücksbezogenen Gewerbebetriebs in der Insolvenz
- OLG Rostock, 14.11.2005 - 3 U 1174/05
- OLG Rostock, 12.12.2005 - 3 U 117/04
- OLG Brandenburg, 15.07.1998 - 13 U 2/98
Die Genossenschaftsbank Berlin als Rechtsnachfolgerin der Bank für Landwirtschaft …
- OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00
Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister
- OLG Köln, 05.10.2006 - 12 U 36/06
Geltendmachung von Forderungen aus einem Warenkredit gegenüber dem …
- OLG Frankfurt, 02.06.2021 - 17 U 90/20
Anwendbarkeit des § 780 Abs. 1 ZPO auf die Haftung des Kommanditisten nach …
- OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 3 Wx 84/11
Begriff der Fortführung des Unternehmens i.S. von § 25 Abs. 1 HGB
- OLG Rostock, 16.12.1996 - 4 U 292/95
Unmöglichkeit der Nachbesserung mangelhafter Werkleistung; Haftung gem. § 25 Abs. …
- BGH, 14.02.1997 - V ZR 32/96
Rechtsfolgen der Verjährung des Auflassungsanspruchs
- BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 131/95
Arbeitsgerichtsverfahren: (Ersatz-) Zustellung der Klage bei Auslandsberührung
- OLG Hamm, 17.09.1998 - 15 W 297/98
Haftungsausschluß durch Registereintragung bei Firmenfortführung
- FG Sachsen, 05.05.2006 - 2 V 1752/05
Abzugsbesteuerung von EU-Künstlern; Einkünfte der ausländischen Künstler für …
- LG Bonn, 16.09.2005 - 15 O 193/05
Abgrenzung Firma / Geschäftsbezeichnung
- OLG Köln, 30.05.2014 - 19 U 165/13
Voraussetzungen der Haftung wegen Unternehmensfortführung
- VG Regensburg, 29.04.2014 - RO 2 V 13.1436
Klage auf Titelumschreibung, Prozessvergleich, Gesamtrechtsnachfolge, …
- LAG Köln, 17.12.1997 - 2 Sa 226/97
Anspruch eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers auf Gehaltszahlungen bei Wechsel des …
- OLG Köln, 01.12.1995 - 3 U 34/95
Analoge Anwendung von § 25 HGB auf nicht- oder minderkaufmännische Unternehmen
- LG Koblenz, 15.02.1995 - 3 HO 148/93
- OLG Köln, 08.02.2010 - 2 Wx 123/09
Ablehnung der Eintragung eines Haftungsausschlusses durch das Registergericht
- FG Münster, 12.03.2009 - 8 K 2496/06
Rechtmäßigkeit einer Haftungsinanspruchnahme nach § 191 Abgabenordnung (AO) …
- OLG München, 10.01.2018 - 20 U 1091/17
Schadensersatz wegen der Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 6 A 11154/07
Gewerbesteuer; Nacherhebung; Steuerschuld; Entstehung; Verjährung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 6 A 11154/07
Inhaftungnahme des Firmenerwerbers für Gewerbesteuerschulden und …
- OLG Brandenburg, 30.09.2008 - 6 U 89/07
Systemvertrag: Anspruch auf Systemgebühren gegenüber einer GmbH i.G., die nicht …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2018 - 2 Sa 512/17
Erwerberhaftung bei Firmenfortführung - Übergang von Insolvenzgeldansprüchen
- BSG, 25.11.1992 - 2 RU 45/91
Unternehmensübergang - Sächlich Mittel eines Unternehmen - Übernahme - Änderung …
- BGH, 21.04.2005 - IX ZR 64/03
Anforderungen an die Fortführung der Firma durch den Erwerber des …
- OLG Saarbrücken, 16.02.2005 - 1 U 105/04
Anspruch auf Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 10 Abs. 1 S. 1 HS 2 EnWG …
- LG Bonn, 01.03.2006 - 16 O 31/05
Haftung für Verbindlichkeiten durch Übernahme des Unternehmens unter einer …
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.2001 - 8 S 2583/00
Haftung des Zustandsstörers für Maßnahmen ab Eigentumserwerb
- LG Düsseldorf, 05.09.2007 - 39 O 9/07
Zahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Firmenfortführung; Voraussetzungen …
- OLG Celle, 05.07.2005 - 16 U 13/05
Streit über eine offene Forderung aus Warenlieferungen; Folgen der Abtretung von …
- OLG Hamm, 22.02.2008 - 19 U 115/07
Keine Unternehmensfortführung durch Aufnahme der früheren Tätigkeit auf demselben …
- KG, 23.07.2004 - 14 U 195/02
Haftung des Geschäftsinhabers: Betriebsbezogenes Geschäft; Erwerb eines …
- LAG Sachsen-Anhalt, 18.12.2012 - 7 Sa 220/12
Forderungsübergang von Insolvenzgeld - Betriebsübergang - Firmenfortführung - …
- LG Hamburg, 30.01.2008 - 420 O 108/07
Erwerberhaftung: Anspruch wegen Verbindlichkeiten aus einer …
- OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 8/99
Haftung bei Unternehmensfortführung iS des § 25 HGB
- OLG Dresden, 19.12.2002 - 7 U 1202/02
Zahlungsgarantie; Aufrechnung; Unternehmenserwerber; Übergang von …
- OLG Schleswig, 28.06.2001 - 5 U 102/99
Gefahr widersprechender Entscheidungen bei Teilurteil; Firmenfortführungshaftung
- OLG Schleswig, 19.08.1999 - 16 W 145/99
Titelumschreibung aufgrund einer Nachfolgeklausel
- OLG Naumburg, 18.11.1997 - 9 U 260/96
- OLG Bremen, 13.02.2008 - 1 U 78/07
Anspruch des Vermieters gegen Erwerber eines Handelsgeschäfts?
- OLG Celle, 31.01.2001 - 2 U 124/00
Handelsgeschäft; Firmenfortführung; Vermögensbestandteil; …
- OLG Naumburg, 04.07.2022 - 12 U 228/21
Rechtsscheinhaftung bei Firmenfortführung: Indiz für die Vereinbarung deutschen …
- OLG Schleswig, 01.02.2012 - 2 W 192/11
- OLG Hamm, 13.12.1994 - 7 U 91/94
Firmenfortführung durch Erhalt der Firmenidentität
- LG Frankenthal, 17.03.2005 - 2 HKO 53/02
Inanspruchnahme eines Rechtsnachfolgers auf Unkostenerstattung und Schadensersatz …
- FG München, 28.10.2004 - 6 V 680/04
Haftung bei Firmenübernahme
- OLG München, 15.05.1996 - 7 U 6250/95
- LG Berlin, 03.08.1993 - 98 T 51/93
Erwerberhaftung trotz Nichtvorliegens einer Firmenfortführung im eigentlichen …
- FG Nürnberg, 04.05.2001 - II 229/99
Haftung für Firmenfortführung gemäß § 25 HGB
- OLG Saarbrücken, 28.07.1998 - 4 U 577/97
Haftung des Konkursverwalters aus der Fortführung einer insolventen Firma
- FG München, 18.09.1997 - 14 K 227/94
Haftung des Einzelkaufmanns bei Firmenfortführung
- FG Münster, 18.08.1993 - 9 K 4472/90