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   OLG Hamm, 11.12.2012 - III-5 Ws 353/12   

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https://dejure.org/2012,46695
OLG Hamm, 11.12.2012 - III-5 Ws 353/12 (https://dejure.org/2012,46695)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.12.2012 - III-5 Ws 353/12 (https://dejure.org/2012,46695)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - III-5 Ws 353/12 (https://dejure.org/2012,46695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    §§ 268b, 114 StPO
    Haftbefehl, Haftfortdauer, Hauptverhandlung, Anforderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Neufassung eines Haftfortdauerbeschlusses bei erheblich vom ursprünglichen Tatvorwurf abweichender Verurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 268b
    Erforderlichkeit der Neufassung eines Haftfortdauerbeschlusses bei erheblich vom ursprünglichen Tatvorwurf abweichender Verurteilung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02

    Begründung des Haftfortdauerbeschlusses; Invollzugsetzung eines Haftbefehls bei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2012 - 5 Ws 353/12
    Der Umstand der Verurteilung ist regelmäßig schon ein wichtiges Indiz für das Vorliegen des dringenden Tatverdachts, so dass es in der Regel ausreichend ist, wenn die Grundzüge der Überzeugungsbildung in dem Beschluss dargelegt werden, damit dem Beschwerdegericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH NStZ 2006, 297 ; OLG Hamm NStZ 2008, 649; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Januar 2012, Az. 111-3 Ws 14/12).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 3 Ws 159/12

    Anforderungen an die Begründung eines Haftfortdauerbeschlusses gem. § 268 StPO;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2012 - 5 Ws 353/12
    In diesen Fällen reicht der bloße Verweis auf das zugleich verkündete Urteil nicht aus und der Haftbefehl muss der Verurteilung angeglichen werden (OLG Hamm, Beschluss vom 5. Juli 2012, Az. 111-3 Ws 159/12, zitiert nach [...]; Meyer-Goßner, a. a. 0., § 268b, Rdnr. 2 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.06.2008 - 3 Ws 220/08

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Haftbeschwerde nach Urteilsverkündung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2012 - 5 Ws 353/12
    Der Umstand der Verurteilung ist regelmäßig schon ein wichtiges Indiz für das Vorliegen des dringenden Tatverdachts, so dass es in der Regel ausreichend ist, wenn die Grundzüge der Überzeugungsbildung in dem Beschluss dargelegt werden, damit dem Beschwerdegericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH NStZ 2006, 297 ; OLG Hamm NStZ 2008, 649; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Januar 2012, Az. 111-3 Ws 14/12).
  • OLG Hamm, 17.01.2012 - 3 Ws 14/12

    Anforderungen an eine Haftfortdauerentscheidung bei erheblichen inhaltlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2012 - 5 Ws 353/12
    Der Umstand der Verurteilung ist regelmäßig schon ein wichtiges Indiz für das Vorliegen des dringenden Tatverdachts, so dass es in der Regel ausreichend ist, wenn die Grundzüge der Überzeugungsbildung in dem Beschluss dargelegt werden, damit dem Beschwerdegericht eine Überprüfung ermöglicht wird (BGH NStZ 2006, 297 ; OLG Hamm NStZ 2008, 649; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Januar 2012, Az. 111-3 Ws 14/12).
  • LG Essen, 23.03.2012 - 52 KLs 51/11
    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2012 - 5 Ws 353/12
    Das Landgericht Essen - 52 KLs 51/11 - verurteilte den Angeklagten am 23. März 2012 wegen Betruges in Tateinheit mit Missbrauch von Berufsbezeichnungen sowie wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen in Tateinheit mit Missbrauch von Berufsbezeichnungen und wegen gefährlicher Körperverletzung in 91 Fällen, jeweils tateinheitlich mit unbefugter Ausübung der Heilkunde und Missbrauch von Berufsbezeichnungen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
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