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   RG, 14.03.1939 - III 128/37   

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RG, 14.03.1939 - III 128/37 (https://dejure.org/1939,647)
RG, Entscheidung vom 14.03.1939 - III 128/37 (https://dejure.org/1939,647)
RG, Entscheidung vom 14. März 1939 - III 128/37 (https://dejure.org/1939,647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Sind die auf der verfassungsmäßigen Leitungs- und Dienstgewalt eines Reichsministers beruhenden Verordnungen über Einrichtung und Zuständigkeit von Behörden Rechts- oder Verwaltungsverordnungen? Ist insbesondere die Zuständigkeitsordnung des Reichspostministers vom ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 162, 129
 
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Wird zitiert von ... (41)

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Die Auskunft, die im Rahmen einer Geschäftsverbindung erteilt wird, muß daher auf rechtlich verpflichtender Gewissenhaftigkeit beruhen (RGZ 139, 103 [105]; 162, 129 [154]).

    Die Haftung gründet sich in derartigen Fällen - ähnlich wie bei Vertragsverhandlungen - regelmäßig auf die Verletzung einer durch Anknüpfung rechtsgeschäftlicher Beziehungen entstandenen Sorgfaltspflicht oder eines vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses (RGZ 162, 129 [156]).

  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 218/05

    Haftung einer Anwaltssozietät für Handeln eines Scheinsozius

    Sogar das unerlaubte Handeln eines bloßen Sachbearbeiters ist der Gesellschaft zuzurechnen, falls jenem eine wichtige Angelegenheit zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen worden ist (RGZ 162, 129, 166 ff).
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Für verhandlungsberechtigte Personen muß aber die Beklagte einstehen; sie kann insoweit auf Ersatz des (hier allein begehrten) Vertrauensinteresses in Anspruch genommen werden (BGHZ 6, 330, 334 im Anschluß an RGZ 162, 129, 156 f; BGH Urteil vom 2. März 1972 aaO., m.w.Nachw.; Reinicke aaO, S. 151; BGB -RGRK aaO., § 177 Rdn. 19).
  • BGH, 08.07.1986 - VI ZR 47/85

    Haftung einer juristischen Person für unerlaubte Handlungen eines

    Die dort normierte Haftung knüpft nicht an die Vertretungsmacht, sondern an die Fähigkeit des Organs an, für die juristische Person zu handeln (RGZ 162, 129, 169; BGH Urteil vom 8. Februar 1952 - I ZR 92/51 - NJW 1952, 537, 538; Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 1. Band, 2. Teil (1983) § 11 III 2 S. 387).

    Die Einstandspflicht der Juristischen Person setzt deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs nicht voraus, daß sich das für sie handelnde Organ in den Grenzen seiner Vertretungsmacht gehalten hat; entscheidend ist vielmehr allein, ob sein Handeln in den ihm zugewiesenen Wirkungskreis fiel (RGZ 162, 129, 169; 202, 207; RG JW 1913, 587, 589 f.; 1917, 593 f.; 1928, 2433, 2435; BGHZ 49, 19, 23; Senatsurteile vom 5. Dezember 1958 = aaO S. 81 und vom 20. Februar 1979 - VI ZR 256/77 - VersR 1979, 523, 524 = NJW 1980, 115 [BGH 20.02.1979 - VI ZR 256/77] m. w. Nachw.).

    An dieser Voraussetzung kann es allerdings, wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, dann fehlen, wenn das Vorstandsmitglied durch Überschreiten der ihm zustehenden Vertretungsmacht sein schadenstiftendes Verhalten so sehr außerhalb seines Aufgabenbereiches stellt, daß ein innerer Zusammenhang zwischen dem Handeln und dem allgemeinen Rahmen der ihm übertragenen Obliegenheiten nicht mehr erkennbar und daher der Schluß geboten ist, daß das Vorstandsmitglied nur bei Gelegenheit, nicht aber in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen gehandelt habe (RGZ 162, 129, 169; Senatsurteil vom 5. Dezember 1958 = aaO).

    Da aber eine unerlaubte Handlung niemals eine Verrichtung ist, die dem Organ einer juristischen Person zusteht, wäre die Vorschrift des § 31 BGB, wenn sie darauf abstellen würde, weitgehend inhaltsleer (RGZ 162, 129, 169; RG JW 1913, 587, 589).

  • LG Duisburg, 19.02.2018 - 1 O 178/17

    Abgasmanipulation, Abgasskandal, Abgassoftware, leitende Angestellte,

    So hat etwa die Rechtsprechung die Haftung einer juristischen Person auf Sachbearbeiter erstreckt, denen wichtige Angelegenheit zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen worden sind (vgl. RG, Urteil vom 14.03.1939 - III 128/37 = RGZ 162, 129), sowie auf einen Chefarzt eines Krankenhauses und einer Krankenhausabteilung und dessen Vertreter, wenn sie im medizinischen Bereich weisungsfrei arbeiten (BGH, Urteil vom 22.04.1980 - VI ZR 121/78 = BGHZ 77, 74).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55

    Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

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  • BGH, 05.01.1955 - VI ZR 227/53
    Das Reichsgericht hat in gefestigter Rechtsprechung die Ausschließlichkeit der öffentlich-rechtlichen Satzungsvorschriften für die Vertretung öffentlicher Anstalten, insbesondere von Sparkassen mit der Folge anerkannt, daß eine Vertretungsmacht aus anderweitigen Tatbeständen (stillschweigende Vollmacht, Anscheinsvollmacht, Treu und Glauben) nicht zur Entstehung gelangt (RGZ 116, 227 [230]; 116, 247 [254]; 127, 226 [228]; 146, 42 [49], 157, 207; 162, 129 [149]).

    Sie besagen, daß sich der Vertretene dann auf den Mangel der Vollmacht seines angeblichen Vertreters nicht berufen kann, wenn er dessen Verhalten zwar nicht kannte, es aber bei pflichtmässiger Sorgfalt hätte kennen und verhindern können und wenn ferner der Geschäftsgegner das Verhalten des Vertreters nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dahin deuten durfte, daß es dem Vertretenen bei verkehrsmässiger Sorgfalt nicht habe verborgen bleiben können, daß dieser es also dulde (BGHZ 5, 111 [116]; BGH DM Nr. 4 zu § 167 BGB; RGZ 162, 129 [148]; 170, 281 [284]).

    Da die Vertretungsbefugnis von Hofmann und Beutler jederzeit anhand der Zeichnungsliste feststellbar war, zudem die mündliche Eingehung einer weitreichenden Garantieverpflichtung durch Angestellte der Bank sehr ungewöhnlich erscheinen mußte, läßt sich die Bindung der Beklagten an die Erklärungen der Angestellten nicht auf den Gedanken des Vertrauensschutzes stützen, der ausserdem in der Regel voraussetzt, daß eine gewisse Häufigkeit oder Dauer von Zuständigkeitsüberschreitungen vorliegt (RGZ 162, 129 [148]; Würdinger, HGB RGRK 1953 Anm. 12 zu § 54).

    Die Rechtsprechung hat mit Recht den Abschluß eines stillschweigenden Auskunftsvertrages dann angenommen, wenn die Umstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluß zulassen, daß beide Teile die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten machen wollen (RGZ 157, 228; 162, 129 [154]; Erman-Hauß BGBKomm Anm. 3 b zu § 676).

    Da die Auskunftserteilung ein Vorgang tatsächlicher und rechtsgeschäftlicher Art ist (RGZ 157, 228 [233]; 162, 129 [154]), kommt es auf eine rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis der beiden Angestellten nicht an (RGZ 131, 239 [246]; ferner von Godin HGB RGRK 1953 Anhang zu § 349 Anm. 27).

  • BGH, 10.03.1953 - I ZR 76/52

    Rechtsmittel

    Angesichts der Rechtsprechung über die Bedeutung satzungsgemäßer Vertretungsbeschränkungen bei öffentlichen Körperschaften (RGZ 116, 254; 127, 226; 146, 42 [49]; 157, 207; 162, 129 [148]; OGHZ 2, 319 [330]; BGH Urt. vom 22. Mai 1951 - I ZR 104/50 - = Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk DGO § 36 [1]) wäre eine Prüfung der Verfügungsbefugnis des Pfarrers nicht zu umgehen gewesen, wobei auch der Gesichtspunkt, ob es sich etwa um laufende Verwaltungsgeschäfte handelte, die von der Formvorschrift, im allgemeinen befreit sind (RGZ 104, 205; 116, 247), zu erörtern gewesen wäre.

    Das Reichsgericht hat allerdings in RGZ 162, 129 [148], wo es sich um Ansprüche gegen die Reichspost handelte, die Ansicht geäußert, die Grundsätze über die Duldungsvollmacht seien nur für den Verkehr mit Kaufleuten oder jedenfalls mit wirtschaftlichen Betrieben aufgestellt worden.

    Die Grundsätze über die Anscheinsvollmacht setzen im allgemeinen voraus, daß dasjenige Verhalten des einen Teiles, aus dem der Vertragsgegner auf die Bevollmächtigung eines Dritten schließen zu können glaubt, von einer gewissen Dauer ist und sich nicht nur in wenigen Teilakten erschöpft (RGZ 117, 164; 162, 129 [147 f]).

  • BGH, 20.06.1952 - V ZR 34/51

    Haftung einer Gemeinde aus c.i.c.

    Das Reichsgericht hat auch in SA 82 Nr. 57, RGZ 162, 129 (159) ausgesprochen, dass die Überschreitung der hienach bestehenden Grenzen der Vertretungsmacht den Vertreter gemäss § 179 BGB selbst haftbar mache, und dass die öffentlich-rechtliche Körperschaft nicht aus Verschulden bei Vertragsschluss in Anspruch genommen werden könnte, weil sonst gerade die Rechtsfolge eintreten würde, vor der sie durch Beschränkung der Vertretungsmacht ihrer Willensorgane geschützt werden solle.

    Auf Personen, die rechtswirksam den in Aussicht genommenen Vertrag für die Gemeinde abschliessen könnten, ist also die Haftung nicht beschränkt, wenn nur der Auftrag zu Vertragsverhandlungen erteilt war (RGZ 162, 129 [156]).

  • BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

    Für den stillschweigenden Abschluß eines Auskunftsvertrages ist entscheidend darauf abzustellen, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluß zulassen, daß beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (RGZ 162, 129, 154 ff.; Senatsurteil aaO; BGH, Urteile vom 5. Januar 1955 - VI ZR 227/53 - LM BGB § 157 Ga Nr. 3; vom 5. Dezember 1972 - VI ZR 120/71 - VersR 1973, 247, 249; vom 24. Januar 1978 - VI ZR 105/76 - WM 1978, 576, 577 und vom 17. September 1985 aaO).
  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 73/84

    Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer

  • BGH, 25.09.1952 - III ZR 322/51

    Ursächlichkeit einer Unterlassung

  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 256/77

    Inanspruchnahme aus erschwindelten Geschäften einer Gemeinde; Aufnahme eines

  • BGH, 19.10.1960 - VIII ZR 133/59

    Aufwendungsersatz bei dem Tätigen von Aufwendungen in der Erwartung des

  • OLG Hamm, 03.02.2014 - 8 U 47/10

    Stimmenkauf; Anteilskauf; Unternehmenskauf; culpa in contrahendo; Täuschung durch

  • BGH, 23.10.1963 - V ZR 146/57

    Ausländischer Fiskus im Prozeß

  • OLG Saarbrücken, 07.12.2022 - 5 U 67/21

    Haftung einer Anwaltssozietät und ihres als Sanierungsgeschäftsführer in ein

  • BGH, 28.02.1952 - IV ZR 157/50

    Entschädigungsanspruch. Reichskassenordnung

  • LG Duisburg, 17.12.2018 - 2 O 220/17

    Zur Haftung des VW-Konzerns für die sittenwidrige Herbeiführung des Abgasskandals

  • BGH, 08.07.1986 - VI ZR 18/85

    Täuschung über die rechtsgeschäftliche Verbindlichkeit einer vom Bürgermeister

  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 15.66

    Haftung von Kassenbeamten bei Kassenfehlbeträgen - Tätigkeit eines Kassenbeamten

  • LG Frankenthal, 26.04.2019 - 1 O 76/18

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug:

  • BGH, 16.06.1988 - III ZR 182/87

    Anforderungen an den stillschweigenden Abschluss eines Auskunftvertrages -

  • KG, 14.07.2015 - 21 U 202/13

    Haftung des Kapitalanlageberaters: Darlegungslast zur Erfüllung der

  • BGH, 18.05.1972 - VII ZR 191/71

    Anfechtung eines Vergleichsvertrages wegen rechtswidriger Drohung - Entfallen

  • OLG Bremen, 08.11.2001 - 2 U 21/01

    Haftung des Filialleiters einer Bank für Schaden aus Anlagebetrug im

  • BGH, 05.12.1958 - VI ZR 114/57
  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 113/51

    Abgrenzung von öffentlicher und Privaturkunde

  • BGH, 24.11.1964 - VI ZR 185/63
  • BGH, 13.07.1965 - VI ZR 73/64

    Überwachung von Holzfällerarbeiten - Haftung für einen Verrichtungsgehilfen -

  • BGH, 17.12.1952 - II ZR 38/52

    Rechtsmittel

  • LG Aachen, 05.06.2019 - 11 O 450/18
  • BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65

    Verwertung von nicht in der Verhandlung vorgebrachten Urkunden bei der

  • BGH, 30.01.1967 - III ZR 185/64

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung durch eine Anordnung zur Notschlachtung von

  • BGH, 09.07.1952 - II ZR 281/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.02.1969 - III ZR 172/66

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Ansprüche wegen Pflichtverletzungen

  • BGH, 07.03.1956 - V ZR 123/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.10.1951 - III ZR 26/51

    Rechtsmittel

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1962 - II 539/61
  • BGH, 25.04.1952 - V ZR 41/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.01.1955 - III ZR 58/54

    Rechtsmittel

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