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   OLG Hamm, 08.06.2010 - III-3 RVs 6/10   

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https://dejure.org/2010,7237
OLG Hamm, 08.06.2010 - III-3 RVs 6/10 (https://dejure.org/2010,7237)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.2010 - III-3 RVs 6/10 (https://dejure.org/2010,7237)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - III-3 RVs 6/10 (https://dejure.org/2010,7237)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    JGG § 17, BtMG § 29 a
    Jugendstrafe, besondere Schwere der Schuld, Handeltreiben, Betäubungsmittel, nicht geringe Menge, Indoorplantage

  • openjur.de

    Jugendstrafe Schwere Schuld Handeltreiben Betäubungsmittel nicht geringe Menge

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    JGG § 17 Abs. 2; BtMG § 29 a Abs. 1
    Jugendstrafe Schwere Schuld Handeltreiben Betäubungsmittel nicht geringe Menge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld i.S. von § 17 Abs. 2 JGG bei einem minder schweren Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; JGG § 17 Abs. 2
    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld i.S. von § 17 Abs. 2 JGG bei einem minder schweren Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Schnittstelle "Besondere Schwere der Schuld” und "minder schwerer Fall”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 583
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2010 - 3 RVs 6/10
    Jugendlichen oder Heranwachsenden in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (vgl. BGH NStZ 2010, 281 m. w. N.) Das äußere Tatgeschehen hat nur insoweit Berücksichtigung zu finden, als es Schlüsse auf das Maß der persönlichen Schuld und die charakterliche Haltung des Täters zulässt (vgl.BGH NStZ 2010, 281; BGHSt 15, 224; StV 1982, 335; BGH bei Böhm, NStZ 1989, 522).

    Darüber hinaus ist bei der Frage, ob Jugendstrafe zu verhängen ist, der im gesamten Jugendstrafrecht geltende Erziehungsgedanke gegenüber der Schwere der Schuld vorrangig zu beachten (vgl. BGH NStZ 2010, 281 m. w. N.; BGHSt 15, 224; StV 1982, 335; NStE, JGG, § 17 Nr. 6).

  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen bereits vor der Tat; maßgebliche Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2010 - 3 RVs 6/10
    Jugendlichen oder Heranwachsenden in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (vgl. BGH NStZ 2010, 281 m. w. N.) Das äußere Tatgeschehen hat nur insoweit Berücksichtigung zu finden, als es Schlüsse auf das Maß der persönlichen Schuld und die charakterliche Haltung des Täters zulässt (vgl.BGH NStZ 2010, 281; BGHSt 15, 224; StV 1982, 335; BGH bei Böhm, NStZ 1989, 522).

    Darüber hinaus ist bei der Frage, ob Jugendstrafe zu verhängen ist, der im gesamten Jugendstrafrecht geltende Erziehungsgedanke gegenüber der Schwere der Schuld vorrangig zu beachten (vgl. BGH NStZ 2010, 281 m. w. N.; BGHSt 15, 224; StV 1982, 335; NStE, JGG, § 17 Nr. 6).

  • OLG München, 01.12.2005 - 4St RR 234/05

    Täterschaftliches Handeltreiben bei eigenverantwortlichem Drogentransport im

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2010 - 3 RVs 6/10
    Wer Umgang mit Betäubungsmitteln hat, ohne ihren Wirkstoffgehalt zu kennen oder ohne zuverlässige Auskunft darüber erhalten zu haben, ist bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte im Allgemeinen mit jedem Reinheitsgrad einverstanden, der nach den Umständen des Einzelfalls in Betracht kommt (BGH NStZ-RR 1997, 121; Weber, a.a.O., § 29 a Rdnr. 146; OLG München NStZ-RR 2006, 55).
  • BGH, 12.01.2005 - 1 StR 476/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Anbau

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2010 - 3 RVs 6/10
    - 3 StR 409/08 - , BeckRS 2008, 25608; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 4; BGH NStZ 2006, 578; Weber, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdnr. 109).
  • BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97

    "Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2010 - 3 RVs 6/10
    Dagegen kann etwa ein Vergehen mit vergleichsweise geringem (zurechenbarem) Schaden, auch wenn es bedenkenlos begangen wird, die Schwere der Schuld nicht begründen, da das Gewicht der Tat zu gering ist (vgl. BGH StV 1998, 332 m. w. N.).
  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 409/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Anbau von

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2010 - 3 RVs 6/10
    - 3 StR 409/08 - , BeckRS 2008, 25608; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 4; BGH NStZ 2006, 578; Weber, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdnr. 109).
  • KG, 20.04.2023 - 4 ORs 1/23

    Feststellung einer Rechtmittelbeschränkung durch Auslegung der

    Entscheidend ist, inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit sowie die Tatmotivation des Heranwachsenden in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (vgl. BGH NStZ-RR 2018, 358; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 3 RVs 6/10 - [juris]).
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