Rechtsprechung
BFH, 25.01.2005 - III B 43/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 33; ; EStG § 33 Abs. 2; ; EStG § 33a Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 33a Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33 § 33a Abs. 1, 5
Außergewöhnliche Belastung - Übernahme von Zivilprozesskosten für nahe Angehörige - datenbank.nwb.de
Unterhaltsleistungen an gesetzlich nicht unterhaltsberechtigte Personen sowie Übernahme von Zivilprozesskosten eines Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung oder der Fortbildung des Rechts; Voraussetzungen für die Anerkennung von Aufwendungen für einen Familienangehörigen als Sonderausgaben; Leistungen an Angehörige in einer besonders ...
Verfahrensgang
- FG Köln, 18.02.2004 - 12 K 4438/01
- BFH, 25.01.2005 - III B 43/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 18.03.2004 - III R 24/03
Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses als außergewöhnliche Belastung
Auszug aus BFH, 25.01.2005 - III B 43/04
b) Die Klägerin hat sich auch nicht mit der weiteren Erwägung des FG auseinander gesetzt, dass keine sittliche Verpflichtung zur Übernahme von Zivilprozesskosten eines Angehörigen besteht, wenn es sich um Kosten handelt, die nach ständiger Rechtsprechung des BFH für den Kostenschuldner selbst --hier für die Schwester der Klägerin-- regelmäßig nicht zwangsläufig entstehen, bei denen vielmehr eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit spricht (zuletzt Senatsurteil vom 18. März 2004 III R 24/03, BFHE 206, 16, BStBl II 2004, 726). - BFH, 23.10.2002 - III R 57/99
Unterhaltsleistungen an Geschwister
Auszug aus BFH, 25.01.2005 - III B 43/04
Den Finanzbehörden sollte die aufwändige Prüfung erspart werden, ob im Einzelfall eine sittliche Verpflichtung gegenüber dem Angehörigen besteht (vgl. Senatsurteil vom 23. Oktober 2002 III R 57/99, BFHE 201, 31, BStBl II 2003, 187). - BFH, 05.09.2001 - VIII B 18/01
Beschwerde - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche Bedeutung - …
Auszug aus BFH, 25.01.2005 - III B 43/04
Die abstrakten Rechtssätze des finanzgerichtlichen Urteils und der Divergenzentscheidung sind so genau zu bezeichnen, dass eine Abweichung erkennbar ist (BFH-Beschlüsse vom 5. September 2001 VIII B 18/01, BFH/NV 2002, 205, …und vom 7. August 2002 VII B 214/01, BFH/NV 2002, 1606).
- BFH, 23.08.2002 - IV B 89/01
NZB; Verfahrensmangel; Urteilszustellung
Auszug aus BFH, 25.01.2005 - III B 43/04
Für einen schwerwiegenden Fehler, der nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO die Revision eröffnen könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 2002 IV B 89/01, BFH/NV 2003, 177, m.w.N.), bietet weder die Beschwerde Anhaltspunkte, noch sind solche sonst ersichtlich. - BFH, 21.05.2004 - III B 107/03
Ferien- und Wochenendwohnungen; Eigenheimzulage
Auszug aus BFH, 25.01.2005 - III B 43/04
Darüber hinaus ist auf die Bedeutung der Klärung der konkreten Rechtsfrage für die Allgemeinheit einzugehen (BFH-Beschluss vom 21. Mai 2004 III B 107/03, BFH/NV 2004, 1220). - BFH, 07.08.2002 - VII B 214/01
Divergenz; Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.; Verletzung der …
Auszug aus BFH, 25.01.2005 - III B 43/04
Die abstrakten Rechtssätze des finanzgerichtlichen Urteils und der Divergenzentscheidung sind so genau zu bezeichnen, dass eine Abweichung erkennbar ist (…BFH-Beschlüsse vom 5. September 2001 VIII B 18/01, BFH/NV 2002, 205, und vom 7. August 2002 VII B 214/01, BFH/NV 2002, 1606). - BFH, 21.11.2003 - III B 43/03
NZB: kumulative Urteilsbegründung, Verletzung der Hinweispflicht
Auszug aus BFH, 25.01.2005 - III B 43/04
Beruht die Klageabweisung auf mehreren Gründen und trägt jeder dieser Gründe für sich die Entscheidung, so ist die Nichtzulassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer zu jeder dieser Begründungen einen Zulassungsgrund form- und fristgerecht darlegt (BFH-Beschluss vom 21. November 2003 III B 43/03, BFH/NV 2004, 371, m.w.N.).
- BFH, 17.08.2005 - III B 170/04
NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Die abstrakten Rechtssätze des finanzgerichtlichen Urteils und der Divergenzentscheidung sind so genau zu bezeichnen, dass eine Abweichung erkennbar wird (Senatsbeschluss vom 25. Januar 2005 III B 43/04, BFH/NV 2005, 1256, m.w.N.).