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   BFH, 23.05.2002 - III B 53/01   

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https://dejure.org/2002,14405
BFH, 23.05.2002 - III B 53/01 (https://dejure.org/2002,14405)
BFH, Entscheidung vom 23.05.2002 - III B 53/01 (https://dejure.org/2002,14405)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - III B 53/01 (https://dejure.org/2002,14405)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Grundsätzliche Bedeutung - Aufwendungen - Suche nach Angehörigen - Tauchunfall - Verschollener Angehöriger - Außergewöhnliche Belastung - Klärungsbedürftigkeit - Klärungsfähigkeit - Sittliche Verpflichtung - Zwangsläufigkeit

  • Judicialis

    EStG § 33; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.10.1996 - III R 265/94

    Aufwendungen zur Betreuung kranker Angehöriger als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 23.05.2002 - III B 53/01
    Nach ständiger Senats-Rechtsprechung setzt eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen voraus, dass das sittliche Gebot "ähnlich einem Rechtszwang von außen her als eine Forderung oder zumindest Erwartung der Gesellschaft in der Weise in Erscheinung tritt, dass die Unterlassung Nachteile im sittlich-moralischen Bereich oder auf gesellschaftlicher Ebene zur Folge haben kann" (u.a. Urteil vom 22. Oktober 1996 III R 265/94, BFHE 182, 352, BStBl II 1997, 558, m.w.N.).
  • BFH, 21.04.1999 - I B 99/98

    Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 23.05.2002 - III B 53/01
    Die Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärungsfähig sein (st. Rspr., vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2008 - VIII B 189/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Ablehnung unsubstantiierter Beweisanträge

    Darüber hinaus hat der Kläger auch keine verallgemeinerungsfähigen abstrakten Kriterien aufgezeigt, die über die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung hinaus in einem künftigen Revisionsverfahren vom BFH aufgestellt werden und infolgedessen einen weiter gehenden Klärungsbedarf begründen könnten (vgl. zu diesem Kriterium BFH-Beschlüsse vom 11. April 2008 VIII B 169/07, n.v.; vom 27. März 2007 VIII B 25/06, n.v., zum Grundsatz von Treu und Glauben; vom 23. Mai 2002 III B 53/01, n.v., zum Begriff der sittlichen Pflicht i.S. von § 33 EStG; vom 5. Dezember 2006 VIII B 4/06, BFH/NV 2007, 490, zur "anderen Gesellschaft").
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