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   BFH, 17.01.2008 - III B 81/07, III B 82/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6245
BFH, 17.01.2008 - III B 81/07, III B 82/07 (https://dejure.org/2008,6245)
BFH, Entscheidung vom 17.01.2008 - III B 81/07, III B 82/07 (https://dejure.org/2008,6245)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - III B 81/07, III B 82/07 (https://dejure.org/2008,6245)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG §§ 26 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einseitiger Antrag auf getrennte Veranlagung

  • datenbank.nwb.de

    Wirksamkeit eines einseitigen Antrags eines geschiedenen Ehegatten auf getrennte Veranlagung für zurückliegende Veranlagungszeiträume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Bundesfinanzhof bestätigt Rechtsprechung zur getrennten Veranlagung. Aber: Vorsicht vor den zivilrechtlichen Folgen

  • IWW (Kurzinformation)

    Ehegatten-Splitting - Zustimmung kann nachträglich widerrufen werden

  • IWW (Kurzinformation)

    Ehegatten-Splitting - Zustimmung zum Ehegattensplitting kann nachträglich widerrufen werden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Ehegattensplitting: Nachträglicher Widerruf der Zustimmung ist zulässig

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Getrennte Veranlagung - Zivilrechtliche Folgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 888 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.05.2007 - XII ZR 250/04

    Zustimmung des getrennt lebenden Ehegatten zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Auszug aus BFH, 17.01.2008 - III B 81/07
    Das familienrechtliche Gebot zur Rücksichtnahme auf die Belange des anderen Ehegatten schließt jedoch auch nach der Scheidung die --ggf. auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machende-- Verpflichtung ein, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn diese zur insgesamt geringsten steuerlichen Belastung beider Ehegatten führt und der Ehegatte, der die Zusammenveranlagung begehrt, sich verpflichtet, dem zustimmenden Ehegatten den durch die Zusammenveranlagung erlittenen finanziellen Nachteil auszugleichen (z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 2007 XII ZR 250/04, Neue Juristische Wochenschrift 2007, 2554, m.w.N.).
  • BFH, 03.03.2005 - III R 22/02

    Wahl der getrennten Veranlagung als rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BFH, 17.01.2008 - III B 81/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen Treu und Glauben unwirksam und daher unbeachtlich, wenn der die getrennte Veranlagung beantragende Ehegatte keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, dass sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (vgl. Senatsurteile vom 3. März 2005 III R 22/02, BFHE 209, 454, BStBl II 2005, 690; vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980).
  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des

    Auszug aus BFH, 17.01.2008 - III B 81/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen Treu und Glauben unwirksam und daher unbeachtlich, wenn der die getrennte Veranlagung beantragende Ehegatte keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, dass sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (vgl. Senatsurteile vom 3. März 2005 III R 22/02, BFHE 209, 454, BStBl II 2005, 690; vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980).
  • BFH, 12.08.1977 - VI R 61/75

    Nichtigkeit des Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 17.01.2008 - III B 81/07
    Ein solcher Antrag ginge bei dem die getrennte Veranlagung wählenden Ehegatten ins Leere, da für ihn lediglich ein Nichtveranlagungs-Bescheid erlassen werden müsste (BFH-Urteil vom 12. August 1977 VI R 61/75, BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870; Pflüger in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 26 EStG Rz 60).
  • BFH, 06.06.2006 - III B 202/05

    Kindergeld: Unterhaltspflicht des Kindergeldberechtigten

    Auszug aus BFH, 17.01.2008 - III B 81/07
    In beiden Fällen muss es sich um eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage handeln (z.B. Senatsbeschluss vom 6. Juni 2006 III B 202/05, BFH/NV 2006, 1653, m.w.N.).
  • BFH, 29.06.2007 - III B 95/06

    Verbleibensvoraussetzungen nach § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Vorliegen einer

    Auszug aus BFH, 17.01.2008 - III B 81/07
    Die Klärungsbedürftigkeit ist nicht gegeben, wenn bereits eine gesicherte Rechtsprechung besteht und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2007 III B 95/06, BFH/NV 2007, 2125).
  • FG Köln, 26.02.2010 - 15 K 3427/06

    Nachträglicher Antrag auf getrennte Veranlagung

    Da in diesem Fall dem antragstellenden Ehegatten gegenüber nur ein "Nichtveranlagungs-Bescheid" erlassen werden müsste (BFH-Urteil vom 12.08.1977 VI R 61/75, BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870. "nv-Bescheid", BFH-Beschluss vom 17.01.2008 III B 81/07, III B 82/07, BFH/NV 2008, 568: "Nichtveranlagungs-Bescheid").
  • FG München, 09.12.2010 - 14 K 2826/09

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheid

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen Treu und Glauben unwirksam und daher unbeachtlich, wenn der die getrennte Veranlagung beantragende Ehegatte - wie im Streitfall - keine eigenen positiven oder negativen Einkünfte hat oder wenn diese so gering sind, dass sie weder einem Steuerabzug unterlegen haben noch zur Einkommensteuerveranlagung führen können (BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2008 III B 81/07, III B 82/07, BFH/NV 2008, 568 m.w.N.).
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