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   BFH, 02.07.1976 - III R 54/75   

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https://dejure.org/1976,624
BFH, 02.07.1976 - III R 54/75 (https://dejure.org/1976,624)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1976 - III R 54/75 (https://dejure.org/1976,624)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1976 - III R 54/75 (https://dejure.org/1976,624)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wohngebäude - Zwei Wohnungen - Rechtsanwaltskanzlei - Beeinträchtigung in Eigenart - Trennung der Wohnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG (1965) § 75 Abs. 5, 6

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertung einesWohngebäudes mit zwei Wohnungen und einer Rechtsanwaltspraxis als Zweifamilienhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 294
  • MDR 1977, 84
  • BStBl II 1976, 640
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.12.1973 - III R 158/72

    Abgrenzung - Zweifamilienhaus - Gemischtgenutztes Grundstück - Mitbenutzung -

    Auszug aus BFH, 02.07.1976 - III R 54/75
    Ist dies der Fall, so kommt eine Artfeststellung gemischtgenutztes Grundstück nicht in Betracht (vgl. auch Entscheidung des BFH vom 7. Dezember 1973 III R 158/72, BFHE 111, 264, BStBl II 1974, 195).

    Es hat dabei zu Recht die Verkehrsauffassung herangezogen und diese als die gerichtsbekannte Meinung verstanden, die unvoreingenommene Staatsbürger von einer Sache haben oder gewinnen, wenn sie mit ihr befaßt werden (BFH-Entscheidung III R 158/72).

  • BFH, 27.05.1970 - III R 65/68

    Einfamilienhaus - Hauptbau - Anbau - Beeinträchtigung der Eigenart - Arztpraxis

    Auszug aus BFH, 02.07.1976 - III R 54/75
    Dies ist deshalb gerechtfertigt, weil die für die Einheitsbewertung zu treffende Entscheidung, ob ein Wohngrundstück durch eine freiberufliche Mitbenutzung in seiner Eigenart als Zweifamilienhaus wesentlich beeinträchtigt wird, nicht eine Frage betrifft, die von den beteiligten Wirtschaftskreisen geprägt wird (z. B. Baubehörden oder Architekten), sondern die ersichtlich auf die Meinung breiter Bevölkerungskreise abstellt (so auch BFH-Entscheidung vom 27. Mai 1970 III R 65/68, BFHE 99, 493, BStBl II 1970, 678).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung III R 65/68 hierzu ausgeführt, auch bei einer flächenmäßig untergeordneten Mitbenutzung zu anderen als Wohnzwecken könne die Eigenart des (im Entscheidungsfall) Einfamilienhauses wesentlich beeinträchtigt werden.

  • BFH, 31.10.1974 - III B 31/73

    Artfeststellung - Einfamilienhaus - Streitwert - Höhe des Einheitswerts

    Auszug aus BFH, 02.07.1976 - III R 54/75
    Die Kläger fechten die Artfeststellung für ihr Grundstück an, so daß nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 31. Oktober 1974 III B 31/73, BFHE 114, 9, BStBl II 1975, 145) davon auszugehen ist, der festgestellte Einheitswert sei in voller Höhe Bemessungsgrundlage des Streitwerts.
  • BFH, 09.10.1985 - II R 249/81

    Abgrenzung von Einfamilienhäusern und gemischtgenutzten Grundstücken bei

    Soweit sich aus den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Juli 1976 III R 54/75 (BFHE 119, 294, BStBl II 1976, 640), vom 23. September 1977 III R 18/77 (BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188) etwas anderes ergebe, könne es dem nicht folgen.

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des III. Senats im Urteil vom 2. Juli 1976 III R 54/75 (BFHE 119, 294, BStBl II 1976, 640) an.

  • BFH, 22.06.1979 - III R 17/77

    Zu den Merkmalen, die im Bewertungsrecht für den Begriff "Wohnung" mindestens

    In Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die der Senat in ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung dieser Frage aufgestellt hat (vgl. z. B. Urteile vom 2. Juli 1976 III R 54/75, BFHE 119, 294, BStBl II 1976, 640, und vom 23. September 1977 III R 18/77, BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188), hat das FG eine solche wesentliche Beeinträchtigung zu Recht verneint.

    Eine besonders intensive freiberufliche Nutzung, die trotz der flächenmäßigen Unterordnung zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Einfamilienhauscharakters führen könnte (vgl. BFH-Urteil III R 54/75), liegt im Streitfall ebenfalls nicht vor.

  • BFH, 23.09.1977 - III R 18/77

    Zur Frage, wann eine freiberufliche Mitbenutzung die Eigenart als Einfamilienhaus

    Der Senat hat mit Urteil vom 2. Juli 1976 III R 54/75 (BFHE 119, 294, BStBl II 1976, 640) entschieden, der Umstand allein, daß für freiberufliche Zwecke nicht nur Wohnräume (gewissermaßen zweckentfremdet), sondern dafür besonders geplante und abgetrennte Räume genutzt werden, die eine gewisse Selbständigkeit gegenüber dem Wohnteil innerhalb eines einheitlichen Baukörpers aufweisen, führe nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Einfamilienhauscharakters.

    Für die Entscheidung, daß die Eigenart als Einfamilienhaus durch eine freiberufliche Mitbenutzung nicht wesentlich beeinträchtigt werde, kommt es nämlich nicht darauf an, daß diese Nutzung nur von vorübergehender Dauer ist und ohne bauliche Veränderungen beendet und in eine wohnliche Nutzung umgewandelt werden kann (vgl. auch BFH-Entscheidung III R 54/75).

  • BFH, 05.02.1986 - II R 245/82

    Abgrenzung von Einfamilienhäusern und gemischtgenutzten Grundstücken bei

    Den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Juli 1976 III R 54/75 (BFHE 119, 294, BStBl II 1976, 640) sowie vom 23. September 1977 III R 18/77 (BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188) könne es sich nicht anschließen.

    Insoweit schließt sich der erkennende Senat der Entscheidung des III. Senats in BFHE 119, 294, BStBl II 1976, 640 an.

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.03.2008 - 4 K 437/02

    Artfortschreibung bzw. Wertfortschreibung für ein Grundstück; Begriff des

    Neben der inneren Gestaltung des Gebäudes ist dem äußeren Erscheinungsbild vorrangige Bedeutung beizumessen (BFH Urteil vom 27. Mai 1970 - III R 65/68 BStBl. II 1970, 678; Urteil vom 2. Juli 1976 - III R 54/75 BStBl. II 1976, 640).
  • BFH, 05.02.1986 - II R 31/85

    Abgrenzung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus; keine "Wohnung" bei gewerblich

    Daraus folgt auch, daß es für die Einreihung eines Grundstücks mit nur einer Wohnung in die Grundstücksart Einfamilienhaus nach dem BewG ohne Bedeutung ist, ob sich die auf das Grundstück bezogene Mitbenutzung zu anderen als Wohnzwecken innerhalb der einen Wohnung des Einfamilienhauses oder in Räumen vollzieht, die zu selbständigen Einheiten innerhalb des Baukörpers zusammengefaßt sind (vgl. auch schon die Entscheidung des BFH vom 2. Juli 1976 III R 54/75, BFHE 119, 294, BStBl II 1976, 640; der gegenteiligen Auffassung von Schrimpf in Der Betrieb 1985, 2174 ff. vermag der Senat nicht zu folgen, weil sie der Systematik des BewG widerspricht).
  • BFH, 12.11.1986 - II R 48/85

    Bewertungsrechtlicher Einfamilienhausbegriff nicht von der allgemeinen

    Daraus folgt auch, daß es für die Einreihung eines Grundstücks mit nur einer Wohnung in die Grundstücksart Einfamilienhaus nach dem BewG ohne Bedeutung ist, ob sich die auf das Grundstück bezogene Mitbenutzung zu anderen als Wohnzwecken innerhalb der einen Wohnung des Einfamilienhauses oder in Räumen vollzieht, die zu selbständigen Einheiten innerhalb des Baukörpers zusammengefaßt sind (vgl. auch schon die Entscheidung des BFH vom 2. Juli 1976 III R 54/75, BFHE 119, 294, BStBl II 1976, 640; der gegenteiligen Auffassung von Schrimpf in Der Betrieb 1985, 2174 ff. vermag der Senat nicht zu folgen, weil sie der Systematik des BewG widerspricht).
  • BFH, 23.10.1985 - II R 250/81

    Abgrenzung der Grundstücksarten "Einfamilienhäuser" und "Zweifamilienhäuser" zu

    Dies muß bei einer gewerblichen Mitbenutzung - wie im Streitfall - in erhöhtem Maße zutreffen (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Juli 1976 III R 54/75, BFHE 119, 294, BStBl II 1976, 640).
  • BFH, 10.10.1984 - II R 28/84

    Wohngebäude - Zweifamilienhaus - Zwei Wohnungen und gewerblich genutzte Einheit -

    Nach dieser Rechtsprechung des BFH macht es keinen Unterschied, ob die gewerbliche Mitbenutzung eines Wohngebäudes mit zwei Wohnungen innerhalb einer oder beider Wohnungen oder in Räumen stattfindet, die für diese Mitbenutzung zu einer selbständigen (abgeschlossenen oder nichtabgeschlossenen) Einheit zusammengefaßt sind (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 1976 III R 54/75, BFHE 119, 294, 295, BStBl II 1976, 640).
  • BFH, 09.10.1985 - II R 189/80

    Abgrenzung der Grundstücksart "Zweifamilienhäuser" zu "gemischtgenutzten

    Dies muß bei einer gewerblichen Mitbenutzung - wie im Streitfall - in erhöhtem Maße gelten (vgl. auch BFH-Urteile vom 27. Mai 1970 III R 65/68, BFHE 99, 493, BStBl II 1970, 678; vom 2. Juli 1976 III R 54/75, BFHE 119, 294, BStBl II 1976, 640).
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