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   BGH, 03.02.1967 - III ZB 14/66   

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https://dejure.org/1967,550
BGH, 03.02.1967 - III ZB 14/66 (https://dejure.org/1967,550)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1967 - III ZB 14/66 (https://dejure.org/1967,550)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1967 - III ZB 14/66 (https://dejure.org/1967,550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbe - Eigenhändig geschriebenes Testament des Erblassers bei Vorlage einer Blaupause - Vorlage zum Bundesgerichthof wegen Abweichung bei der Auslegung einer bundesgesetzlichen Vorschrift - Selbstständigkeit des Erblassers bei der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Errichtung eines Testaments mittels Durchschreibebogens (Blaupause) zulässig - Voraussetzung der Eigenhändigkeit liegt vor

Papierfundstellen

  • BGHZ 47, 68
  • NJW 1967, 1124
  • NJW 2017, 3078
  • MDR 1967, 472
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 09.07.1965 - BReg. 1b Z 3/65
    Auszug aus BGH, 03.02.1967 - III ZB 14/66
    Das Oberlandesgericht Celle möchte die Frage, ob ein mittels Durchschreibebogens hergestelltes Schriftstück ein formwirksames Testament sein kann, bejahen und aus diesem Grund den Beschluß des Landgerichts aufheben, sieht sich jedoch daran durch den Beschluß des Kammergerichts vom 28. März 1963 - 1 W 214/63 - (auszugsweise mitgeteilt von Jansen in NJW 1966, 663) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Im Schrifttum haben sich Reichel (Recht 1919 Sp. 75/76; ihm folgend wohl auch Staudinger-Firsching BGB 10./11. Aufl. § 2247 Rdn. 36 a) für, Jansen (NJW 1966, 663) und Kregel (RGR KBGB 11. Aufl. § 2247 Anm. 8) gegen die Formgültigkeit einer Pauskopie ausgesprochen.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    (b) Zu Recht hat das Berufungsgericht ferner die Durchschrift des Zeichnungsscheins als Original der Vollmachtsurkunde im Sinne von § 172 BGB angesehen, wenn und weil der Aussteller damit eine gleichwertige Urschrift, nicht nur eine Abschrift herstellen wollte (vgl. BGHZ 47, 68 ff. ("Blaupause"); OLG Naumburg, Urteil vom 29. April 2004 - 2 U 45/03, juris-Datenbank Tz. 68).

    Je nach Art des verwendeten Schreibgeräts ist dies aber auch bei einem unmittelbar gefertigten Schriftstück der Fall (vgl. BGHZ 47, 68, 72).

  • OLG Hamm, 02.10.2012 - 15 W 231/12

    Wann ist ein eigenhändig geschriebenes Testament formgültig?

    Eigenhändigkeit ist nicht gegeben, wenn dem Erblasser die Hand geführt wird und dadurch die Schriftzüge von einem Dritten geformt werden (BGHZ 47, 68, 70).
  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83

    Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung

    Eine derartige Bezugnahme bietet, vor allem im Hinblick auf die Möglichkeit, daß die in Bezug genommenen Urkunden nach der Testamentserrichtung ausgetauscht oder auch nachträglich geändert oder ergänzt werden können - das letztere ist hier zumindest in einem Punkt geschehen - beträchtlich weniger Sicherheit für eine zutreffende Feststellung des Erblasserwillens als amtlich geführte und verwahrte Gerichtsakten und kann den gesetzlichen Formzwecken einer Testamentsurkunde (vgl. dazu BGHZ 80, 242, 246 [BGH 09.04.1981 - IVa ZB 4/80] und 246, 251; 76, 109, 117; 47, 68, 70 ff.) damit nicht genügen (vgl. auch Colmar, Recht 1914 Nr. 1292).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2013 - 20 W 542/11

    Pfeildiagramm kein Testament

    Zweck dieses Schriftformerfordernisses ist es insbesondere, den wirklichen Willen des Erblassers zur Geltung kommen zu lassen, in dem es die Selbständigkeit dieses Willens des Erblassers nach Möglichkeit verbürgt und die Echtheit seiner Erklärungen so weit wie möglich sicherstellen soll (BGH, Entscheidung vom 03.02.1967, Az. III ZB 14/66, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.03.1981 - IVa ZR 111/80

    Zur Schreibhilfe bei eigenhändiger Unterschrift und zur Gültigkeit einer Ehe im

    Was unter einer eigenhändigen Unterschrift in diesem Sinne zu verstehen ist, hat der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Urteil vom 30. Oktober 1952 (IV ZR 83/52 = LM TestG § 16 Nr. 1; vgl. auch BGHZ 27, 274 ff [BGH 19.05.1958 - III ZR 21/57]; 47, 68 ff) ausgeführt.
  • OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines aus mehreren Blättern bestehenden

    Eine eigenhändige Niederschrift ist zwingend vorgeschrieben und unerlässlich, um die Echtheit des Testaments aufgrund der individuellen Merkmale, die die Handschrift eines jeden Menschen aufweist, überprüfen zu können (BGH NJW 1967, 1124; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2247 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04

    Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat

    Eine solche Vorgehensweise stellt jedenfalls dann, wenn der Verteidiger aufgrund einer Auslegung des Hinterlegungsantrags im Zusammenhang mit dem Inhalt des Haftverschonungsbeschlusses - wie hier aus den oben genannten Gründen der Fall - als Eigenhinterleger anzusehen ist, eine tatbestandsmäßige Begünstigungshandlung im Sinne des § 257 Abs. 1 StGB dar (vgl. BGHZ 47, 68, 81 und 82).
  • OLG Hamm, 11.09.2001 - 15 W 224/01

    Vernichtung eines früheren Testaments nach Errichtung eines formunwirksamen

    Eigenhändigkeit ist nicht gegeben, wenn dem Erblasser die Hand geführt wird und dadurch die Schriftzüge von einem Dritten geformt werden (BGHZ 47, 68, 70).

    Die Schriftzüge sind dann lediglich mit der "Feder in der Hand" des Erblassers hergestellt worden und es fehlt die Eigenhändigkeit (BGHZ 47, 68, 71; NJW 1981, 1900, 1901).

  • KG, 09.05.2023 - 6 W 48/22

    Wirksamkeit eines Testaments: Ermittlung des Testierwillens bei Verwendung eines

    Andererseits schreibt das Gesetz zur Errichtung eines eigenhändigen Testaments nicht die Verwendung eines bestimmten Schriftträgers vor (vergl. BGH, Beschluss vom 03.02.1967 - III ZB 14/66 = NJW 1967, 1124, beck-online [Blaupausen-Entscheidung]).
  • OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05

    Formwirksames Testament bei eigenhändigen Durchstreichungen in Fotokopie des

    Dieses Formerfordernis ist unerlässlich, um die Echtheit des Testaments auf Grund der individuellen Merkmale, die die Handschrift eines jeden Menschen aufweist, überprüfen zu können (BayObLG aaO; BGHZ 47, 68/70; Staudinger/Baumann BGB (2003) § 2247 Rn. 33).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2002 - 14 Wx 114/01

    Errichtung eines formwirksamen Testaments: Ergänzung der Kopie eines

  • KG, 06.01.1995 - 1 W 7563/93

    Voraussetzungen für die Annahme des Widerrufs eines Testaments

  • BayObLG, 30.11.1989 - BReg. 1a Z 28/89

    Einziehung eines Erbscheins; Anfechtung eines Testaments; Zurückweisung eines

  • BayObLG, 17.02.1993 - 1Z BR 74/92

    Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins; Herstellung eines eigenhändigen

  • BayObLG, 14.01.1986 - BReg. 1 Z 92/85

    Problematik der "Eigenhändigkeit" eines Testaments; Beweisanforderungen im

  • BayObLG, 30.04.1990 - 1a BReg Z 22/89

    Wirksamkeit eines verlorengegangenen Testaments; Beweis der Formgültigkeit eines

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