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   BGH, 11.01.1951 - III ZR 158/50   

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https://dejure.org/1951,1368
BGH, 11.01.1951 - III ZR 158/50 (https://dejure.org/1951,1368)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1951 - III ZR 158/50 (https://dejure.org/1951,1368)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1951 - III ZR 158/50 (https://dejure.org/1951,1368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 234
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 12.09.2019 - 4 StR 146/19

    Revisionsbegründung (Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung);

    Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin ergibt sich aus dem angefochtenen Urteil hinreichend deutlich, dass die Strafkammer bei der Beurteilung, ob es sich bei der Kurve um eine unübersichtliche Stelle im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2 d) StGB handelte, auf die im Tatzeitpunkt herrschenden Umstände, insbesondere die konkreten Lichtverhältnisse, abgestellt hat (vgl. BGH, Urteile vom 15. Januar 1953 - 3 StR 707/52, DAR 1953, 58, 59; vom 11. Januar 1951 - III ZR 158/50, VRS Bd. 3, 247, 249; SSW-StGB/Ernemann, 4. Aufl., § 315c Rn. 18; LK-StGB/König, 12. Aufl., § 315c Rn. 108); denn die Strafkammer stellt ausdrücklich klar, dass die Kurve "breit und gut einsehbar war', und bezieht sich hierfür insbesondere auf die zeugenschaftlichen Bekundungen der kurz nach dem Unfallgeschehen am Unfallort anwesenden Polizeibeamten H. und S. (UA S. 59).
  • BGH, 11.02.1953 - IV ZR 81/52

    Tötung eines Familienvaters durch einen rückwärts fahrenden Lastwagen - Anspruch

    Muß der Fahrer aber mit der Anwesenheit von Personen auf der Fahrbahn oder mit anderen Hindernissen rechnen, so ergibt sich aus § 9 Abs. 2 StVO die Verpflichtung, seine Geschwindigkeit so einzurichten, dass er sein Fahrzeug auf der übersehbaren Strecke zum Halten bringen kann (vgl BGH NJW 1951, 234; BGH VerkRSamml 4, 271; Müller, Strassenverkehrsrecht, 16. Aufl, S 684 und die dort angeführten Entscheidungen).
  • BGH, 29.05.1959 - VI ZR 76/58

    Rechtsmittel

    Sie stehen auch mit der festen Rechtsprechung in Einklang, nach der der Kraftfahrer bei Dunkelheit mit unbeleuchteten Hindernissen auf der Fahrbahn rechnen und daher seine Geschwindigkeit so einrichten muß, daß er sein Fahrzeug beim Auftauchen eines unvermuteten Hindernisses rechtzeitig anhalten kann (BGH VersR 56, 796; NJW 51, 234; VRS 4, 599; LM § 9 StVO Nr. 4; 6).
  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 177/50

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein liegengebliebenes Fahrzeug

    Der Senat hat in seinem nicht veröffentlichten Urteil vom 11. Januar 1951 - III ZR 158/50 - ausgeführt, die Erfahrung lehre, dass ein unbeleuchtetes Hindernis nicht selten sei.
  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 157/58

    Rechtsmittel

    Hier mußte der Kläger der Sichtbehinderung in einer ihm unbekannten Ortschaft mit unübersichtlicher Straßenführung Rechnung tragen und sich schließlich auf die Möglichkeit eines unbeleuchteten Hindernisses auf der Fahrbahn einstellen; solche Hindernisse sind gerade in ländlichen Gegenden - wie der Senat wiederholt ausgeführt hat (BGH NJW 1951, 234; LM Nr. 3 zu § 9 StVO) - nicht selten.
  • BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53

    Rechtsmittel

    Eine andere Auffassung liegt auch dem von der Revision angezogenen Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (III ZR 158/50 vom 11. Januar 1951 in VRS 3, 247) nicht zugrunde.
  • BGH, 24.04.1954 - VI ZR 31/53

    Rechtsmittel

    Insbesondere konnte er sich im Gegensatz zu der im Normalfall geltenden Regel (BGH 1 StR 850/51, VRS 2, 272; 1StR 199/52, VRS 4, 461; III ZR 158/50, VRS 3, 247 und zahlreiche andere) nicht darauf verlassen, daß der Anhalteweg eines ihm entgegenkommenden Fahrzeuges nicht länger als dessen Sichtweite sein würde, weil eben die Anhaltemöglichkeit in unvorhersehbarer Weise durch das Glatteis beeinflußt war.
  • BGH, 30.09.1953 - VI ZR 148/52
    Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil NJW 1951, 234 betont, die Erfahrung lehre, dass ein unbeleuchtetes Hindernis besonders auf Landstrassen nicht selten sei.
  • BGH, 20.11.1952 - 5 StR 740/52

    Rechtsmittel

    Eine derartige Geschwindigkeit ist unter allen Umständen verboten (vgl. BGH 3 StR 585/51v. 23.8.1951, 1 StR 850/51 v. 11.3.1952; 1 StR 199/52 v. 8.7.1952; III ZR 158/50 v. 11.1.1951).
  • BGH, 11.02.1953 - VI ZR 80/52
    Das Berufungsgericht ist bei der Prüfung, ob den Verunglückten ein mitwirkendes Verschulden trifft, mit Recht von dem auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits wiederholt betonten Grundsatz ausgegangen, daß der Führer eines Kraftfahrzeugs bei Dunkelheit in der Regel seine Geschwindigkeit so einzurichten hat, daß er einem plötzlichen Verkehrshindernis je nach der Verkehrslage durch Bremsen oder Ausweichen gerecht werden kann (vgl. die Urteile des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Dezember 1950 - III ZR 189/50 - insoweit in BGHZ 1, 21 nicht mit abgedruckt; vom 11. Januar 1951 - III ZR 158/50 VerkRSamml 3, 247 [249] und vom 21. Juni 1951 - III ZR 177/50 - VerkRSamml 3, 405 [407]).
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