Rechtsprechung
BGH, 07.10.2004 - III ZR 175/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Leistung eines Preises aufgrund der Übersendung einer Gewinnzusage; Beurteilung des "Versenders" einer Gewinnmitteilung nach objektiver Empfängersicht ; Inanspruchnahme von Unternehmern als Sender von Gewinnmitteilungen an Verbraucher unter nicht ...
- Judicialis
BGB § 661a
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 661a
Begriff des "Senders" einer Gewinnmitteilung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
Auszug aus BGH, 07.10.2004 - III ZR 175/04
Es erschien deshalb erforderlich, diese Vorschriften durch zivilrechtliche - dem Vertrags- oder dem Deliktsrecht zuzuordnende - Ansprüche zu unterlegen; der Unternehmer sollte beim Wort genommen werden, um den Mißbrauch abzustellen (vgl. Senatsurteile BGHZ 153, 82, 90 f und vom 16. Oktober 2003 - III ZR 106/03 - NJW 2003, 3620 f jeweils m.w.N.). - BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03
Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen
Auszug aus BGH, 07.10.2004 - III ZR 175/04
Es erschien deshalb erforderlich, diese Vorschriften durch zivilrechtliche - dem Vertrags- oder dem Deliktsrecht zuzuordnende - Ansprüche zu unterlegen; der Unternehmer sollte beim Wort genommen werden, um den Mißbrauch abzustellen (vgl. Senatsurteile BGHZ 153, 82, 90 f und vom 16. Oktober 2003 - III ZR 106/03 - NJW 2003, 3620 f jeweils m.w.N.). - EuGH, 11.07.2002 - C-96/00
Gabriel
Auszug aus BGH, 07.10.2004 - III ZR 175/04
Denn sie sind die wahren "Sender" der Gewinnzusage und müssen für ihr "lautes Wort" (Mankowski EWiR 2002, 873, 874) durch die Leistung des Preises einstehen. - BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03
Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage
Auszug aus BGH, 07.10.2004 - III ZR 175/04
a) Wer "Sender" einer Gewinnmitteilung ist, beurteilt sich zunächst - ebenso wie die Frage, ob eine bestimmte Zusendung eine Gewinnzusage oder vergleichbare Mitteilung im Sinne des § 661a BGB ist (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 2004 - III ZR 226/03 - NJW 2004, 1652, 1653) - aus der objektivierten Empfängersicht.