Rechtsprechung
BGH, 22.04.2004 - III ZR 204/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Nds. FischG § 8, § 11, § 13; GG Art. 14
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpachtung und kommerzielle Ausnutzung eines beschränkten Fischereirechts - Beschränkung auf Benutzung bestimmter Fanggeräte - Gebot verfassungskonformer Gesetzesauslegung
- Judicialis
Nds. FischG § 8; ; Nds. FischG § 11; ; Nds. FischG § 13; ; GG Art. 14 A
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nds. FischG § 8 § 11 § 13; GG Art. 14
Zulässigkeit der Verpachtung eines Fischereirechts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verpachtung eines Fischereirechtes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1282
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
Ärztliche Schweigepflicht
Auszug aus BGH, 22.04.2004 - III ZR 204/03
(1) Das Gebot verfassungskonformer Gesetzesauslegung verlangt, von mehreren möglichen Normdeutungen, die teils zu einem verfassungswidrigen, teils zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führen, diejenige vorzuziehen, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (BVerfGE 32, 373, 384 f). - BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79
Fischereibezirke
Auszug aus BGH, 22.04.2004 - III ZR 204/03
Der Gesetzgeber muß allerdings bei der Wahrnehmung seines Auftrags, den Inhalt und die Schranken des Eigentums zu bestimmen, sowohl die grundgesetzliche Anerkennung des Privateigentums durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als auch das Sozialgebot des Art. 14 Abs. 2 GG beachten und sich im Einklang mit allen anderen Verfassungsnormen halten, insbesondere ist er an den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (BVerfGE 70, 191, 200). - BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92
Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei …
Auszug aus BGH, 22.04.2004 - III ZR 204/03
Das Feststellungsinteresse für die Feststellungsanträge ist nicht deshalb zu verneinen, weil die Klägerin nicht selbst an den Pachtverträgen beteiligt ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1993 - VIII ZR 222/92 - NJW 1993, 2539, 2540 m.w.N). - BGH, 11.07.2002 - III ZR 160/01
Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Enteignung von Bauland als Spielplatz
Auszug aus BGH, 22.04.2004 - III ZR 204/03
(4) Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, ist andererseits der vom Gesetzgeber mit seiner Regelung verfolgte Zweck - was gerade die Erfassung der nicht zu den "Küchenfischereirechten" zählenden selbständigen beschränkten Fischereirechte durch § 13 Abs. 3 Nds. FischG angeht - keineswegs so eindeutig, daß die hier im Anschluß an das Berufungsgericht vertretene einschränkende verfassungskonforme Auslegung damit unvereinbar wäre (zu dieser Schranke der verfassungskonformen Auslegung vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 2002 - III ZR 160/01 - NJW 2003, 63, 64).
- OLG Frankfurt, 22.08.2017 - 8 U 39/17
Beeinträchtigung des Vertragserben durch eine Auflage und ein Vermächtnis
Auch wenn das in einem Rechtsstreit wie dem vorliegenden ergehende Urteil nur den Erben und den Testamentsvollstrecker, nicht aber die mögliche Vermächtnisnehmerin gegenüber dem Erben bindet, ist aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit ein Feststellungsinteresse des klagenden Erben zu bejahen (vgl. für ähnliche Fallkonstellationen BGH, Urteil vom 16.06.1993 - VIII ZR 222/92, NJW 1993, 2539, 2540; Urteil vom 22.04.2004 - III ZR 204/03, NJW-RR 2004, 1282). - OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10
Verfassungsrechtliche Beurteilung der Einschränkung der Übertragbarkeit …
Im Übrigen sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 22.04.2004 - III ZR 204/03 -) die Einschränkung oder Aufhebung von beschränkten selbständigen Fischereirechten nur möglich gegen einen wirtschaftlichen Ausgleich. - VG Würzburg, 28.07.2005 - W 5 K 04.1293
Keine Angelerlaubnisscheine, kein Elektrofischen, kein Laichfischfang
§ 4 dieser Fischereiordnung (…a.a.O.) überträgt die Ermächtigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen zum Fischen mit der Handangel dem Fischereiverein Mainfranken e.V. Bei der Fischereiordnung handelt es sich um einen Einzelverwaltungsakt, keine Allgemeinverfügung, mit dem das Verhältnis der Koppelfischereiberechtigten zu ihren Rechtsanteilen und ihr Verhältnis untereinander geregelt wird (BayVGH, U.v. 08.12.1983 Nr. 94 XIX 78; Endres/Herold, Praxis der Kommunalverwaltung, Fischereigesetz für Bayern, Anm. 1 zu Art. 28 FiG;… Braun/Keiz, a.a.O., RdNr. 10 zu Art. 28 FiG; vgl. auch BGH U.v. 22.04.2004 Nr. III ZR 204/03).